Brandschutzfenster F30 / EI30
Brandschutzfenster F30 / EI30 ermöglichen die sichere Ausbildung von Fensteröffnungen in feuerhemmenden Wänden und Bauteilen, ohne die Anforderungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes zu beeinträchtigen. Sie verhindern im Brandfall für mindestens 30 Minuten die Ausbreitung von Feuer und heißen Brandgasen und tragen gleichzeitig dazu bei, Räume mit Tageslicht zu versorgen sowie Sicht- und Lüftungsmöglichkeiten zu schaffen.
Als Hersteller und Fachbetrieb für Brandschutzfenster, Brandschutzverglasungen und Brandschutztüren fertigen, liefern und montieren wir hochwertige Brandschutzfenster F30 / EI30 aus Aluminium und Holz. Je nach Anforderung stehen unterschiedliche Ausführungen als selbstschließende Öffnungsflügel, Bedarfsflügel oder festverglaste Elemente zur Verfügung. Unsere Systeme eignen sich für den Einsatz in öffentlichen Gebäuden, Verwaltungsgebäuden, Industrieanlagen, Bildungseinrichtungen sowie zahlreichen weiteren Anwendungsbereichen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Anforderungen Brandschutzfenster F30 / EI30 erfüllen müssen, wo sie eingesetzt werden, welche Ausführungen verfügbar sind und worauf bei Planung, Fertigung und Montage zu achten ist.
Inhaltsverzeichnis
- Brandschutzfenster EI30 oder F30?
- Anwendungsbereiche für feuerhemmende Brandschutzfenster F30 / EI30
- Unsere feuerhemmenden Brandschutzfenster F30 / EI30
- Technischer Aufbau von Brandschutzfenster F30 / E30
- Montage von Brandschutzfenstern F30 / EI30
- Häufige Fehler bei Brandschutzfenstern F30 / EI30
- Warum Zelenka Brandschutztechnik?
- FAQ | Fragen und Antworten …

Brandschutzfenster EI30 oder F30?
Die Bezeichnungen F30 und EI30 stehen für Brandschutzfenster mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten. Beide Klassifizierungen beschreiben das Ziel, die Ausbreitung von Feuer und Hitze für einen definierten Zeitraum zu verhindern. Dennoch unterscheiden sich die Bezeichnungen hinsichtlich der zugrunde liegenden Normen, Nachweisverfahren und dem Anwendungsgebiet.
Wer ein feuerhemmendes Brandschutzfenster benötigt oder eine behördliche Auflage zum brandschutztechnischen Verschluss seiner Öffnungen erhalten hat, sollte verstehen was genau sich geändert hat und welche Nachweise nach dem Kauf und der Montage von feuerhemmenden Brandschutzfenstern F30 / EI30 erforderlich sind.
Seit Ende 2018 unterliegen Brandschutzfenster in Außenwänden einer harmonisierten Produktnorm. Verantwortlich hierfür ist die DIN EN 16034 und die DIN EN 14351-1. Brandschutzfenster für den Einbau in äußere Brandschutzwände werden seither nicht mehr auf Grundlage einer allgemeinen Bauartegenehmigung in der Feuerwiderstandsklasse F30 hergestellt, sondern als Feuerschutzabschlüsse der Klasse EI30 gemäß DIN EN 13501-2 klassifiziert.
Unterschied zwischen EI30 und F30 bei Brandschutzfenstern
Der wesentliche Unterschied zwischen F30 und EI30 liegt in der Art der Klassifizierung und den zugrunde liegenden Regelwerken.
Die Bezeichnung F30 stammt aus dem nationalen deutschen Brandschutzrecht und wird heute noch bei Brandschutzfenstern für Innenanwendungen und für Brandschutzverglasungen verwendet. Hier erfolgt der Nachweis der Verwendbarkeit weiterhin über allgemeine Bauartgenehmigungen nach den Vorgaben der DIN 4102-13.
Die europäische Klassifizierung EI30 basiert hingegen auf den Prüf- und Klassifizierungsnormen der DIN EN 13501-2.
Dabei steht:
- E für Raumabschluss (Integrity)
- I für Wärmedämmung (Insulation)
- 30 für eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten
Ein EI30 Brandschutzfenster verhindert somit während eines Zeitraums von mindestens 30 Minuten sowohl den Durchtritt von Flammen und heißen Gasen als auch eine unzulässige Erwärmung der feuerabgewandten Seite.
Für Brandschutzfenster in Außenwänden ist heute die europäische Klassifizierung EI30 maßgeblich. Die Bezeichnung F30 wird dagegen weiterhin bei Brandschutzfenstern verwendet, die in Innenwänden eingebaut werden und den nationalen Regelungen unterliegen.
Welche Anforderungen erfüllt ein EI30 Brandschutzfenster?
Ein EI30 Brandschutzfenster muss im Brandfall nachweisen, dass es seine raumabschließende und wärmedämmende Funktion für mindestens 30 Minuten aufrechterhält. Dadurch wird verhindert, dass sich Feuer, Rauchgase und kritische Temperaturen unkontrolliert auf angrenzende Bereiche ausbreiten.
Die brandschutztechnischen Eigenschaften werden durch genormte Brandprüfungen ermittelt und in einem Klassifizierungsbericht dokumentiert. Auf dieser Grundlage erstellt der Hersteller eine Leistungserklärung, in der die erreichten Leistungsmerkmale ausgewiesen werden. Die Kennzeichnung erfolgt anschließend mit dem CE-Zeichen.
Der Anwendbarkeitsnachweis erfolgt nicht mehr über eine allgemeine Bauartgenehmigung, sondern über eine Leistungserklärung (DoP). Anstelle des klassischen Kennzeichnungsschildes werden diese Brandschutzfenster mit einem CE-Zeichen versehen. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Brandschutzfenster in äußeren Wänden.
Für den Innenbereich finden die DIN 16034 und die DIN EN 14351-1 keine Anwendung. Brandschutzfenster, die in inneren Brandschutzwänden eingesetzt werden, gelten weiterhin nicht als harmonisierte Bauprodukte und benötigen als brandschutztechnischen Nachweis eine allgemeine Bauartgenehmigung.
Brandschutzfenster nach DIN EN 16034 müssen in Deutschland neben der Feuerwiderstandsklasse weitere wesentliche Eigenschaften erfüllen. Dazu zählen unter anderem dichtschließende oder rauchdichte Eigenschaften (Sa / S200) sowie die Selbstschließung (C2), wie sie unter anderem in der MLAR vorausgesetzt werden.
Unsere feuerhemmenden Brandschutzfenster F30 / EI30 werden ausschließlich in Deutschland gefertigt und erfüllen die jeweils geltenden nationalen und europäischen Anforderungen. Als erfahrene Brandschutzfirma Berlin kennen wir die unterschiedlichen bauordnungsrechtlichen Vorgaben, unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Systeme und bieten Ihnen neben der Herstellung und Lieferung auch die fachgerechte Montage feuerhemmender Brandschutzfenster an.
Anwendungsbereiche für feuerhemmende Brandschutzfenster F30 / EI30
Feuerhemmende Brandschutzfenster der Feuerwiderstandsklasse F30 kommen überall dort zum Einsatz, wo ein raumabschließender Abschluss gegen Feuer und Rauch für 30 Minuten gefordert ist. Sie dienen der Gliederung von Brandabschnitten und leisten einen wichtigen Beitrag zur sicheren Nutzung von Gebäuden, ohne auf Transparenz verzichten zu müssen.
Typische Anwendungsbereiche für Brandschutzfenster F30 sind insbesondere äußere Brandschutzwände, bei denen Öffnungen aus funktionalen oder gestalterischen Gründen erforderlich sind. Oftmals werden feuerhemmende Brandschutzfenster aufgrund zu geringer Gebäudeabstände oder im Bereich von Gebäudeecken mit angrenzenden Brandwänden und Brandabschnitten verbaut.
In der Praxis werden Brandschutzfenster F30 häufig eingesetzt in:
- Büro- und Verwaltungsgebäuden
- Schulen, Kitas und Hochschulen
- Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Innenbereiche)
- Hotels und Beherbergungsstätten
- Industrie- und Gewerbebauten in Neben- und Verwaltungsbereichen
- Wohngebäude
Voraussetzung für den Einsatz von Brandschutzfenstern F30 ist stets eine entsprechende Festlegung im Brandschutzkonzept oder in der brandschutztechnischen Planung. Maßgeblich sind dabei die jeweiligen bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie die Nutzung des Gebäudes.
Brandschutzfenster sind eine sinnvolle Alternative zu geschlossenen Brandschutzverglasungen und können in allen gängigen Feuerwiderstandsklassen hergestellt werden.
Unsere feuerhemmenden Brandschutzfenster F30 / EI30
Für feuerhemmende Brandschutzfenster der Feuerwiderstandsklasse F30 / EI30 stehen unterschiedliche Systemlösungen aus Aluminium, Holz sowie Holz mit Aluminium-Deckschale zur Verfügung. Die Wahl des geeigneten Systems richtet sich nach den brandschutztechnischen Anforderungen, den gewünschten Abmessungen, den gestalterischen Vorgaben sowie den bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Projekts.
Alle von uns angebotenen Brandschutzfenster sind als geprüfte Gesamtsysteme ausgeführt und erfüllen die Anforderungen an einen Feuerwiderstand von 30 Minuten. Je nach System können die Elemente als Öffnungsflügel oder Revisionsflügel ausgeführt werden und eignen sich sowohl für Neubauten als auch für Sanierungsprojekte.
Brandschutzfenster F30 / EI30 aus Aluminium
Brandschutzfenster aus Aluminium überzeugen durch ihre hohe Stabilität, schmale Profilansichten und ihre Eignung für moderne Architektur. Sie eignen sich insbesondere für Bürogebäude, öffentliche Einrichtungen, Industriegebäude und hochwertige Fassadenlösungen.
Für die Umsetzung stehen verschiedene geprüfte Systemlösungen zur Verfügung, darunter beispielsweise das System Schüco AWS 70 FR30 oder das System Wicline 75 FP. Die Auswahl erfolgt projektbezogen unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen und der gewünschten Gestaltung.
Brandschutzfenster F30 / EI30 aus Holz
Brandschutzfenster aus Holz verbinden geprüften Brandschutz mit einer natürlichen und hochwertigen Optik. Sie eignen sich besonders für anspruchsvolle Architektur, denkmalgeschützte Gebäude sowie Projekte, bei denen die Verwendung natürlicher Materialien im Vordergrund steht.
Durch die individuelle Fertigung lassen sich zahlreiche Sonderlösungen realisieren. Neben klassischen einflügeligen Fenstern sind auch zweiflügelige Ausführungen, Oberlichter oder Seitenteile möglich.
Brandschutzfenster F30 / EI30 aus Holz mit Aluminium-Deckschale
Brandschutzfenster aus Holz mit Aluminium-Deckschale vereinen die Vorteile beider Werkstoffe. Während die Aluminium-Außenschale einen dauerhaften Witterungsschutz bietet und den Wartungsaufwand reduziert, sorgt der Holzkern für eine hochwertige Optik und sehr gute bauphysikalische Eigenschaften.
Diese Bauweise eignet sich insbesondere für Projekte, bei denen eine langlebige und zugleich architektonisch anspruchsvolle Lösung gefragt ist.
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des passenden Brandschutzfensters F30 / EI30 und unterstützen Sie bei Planung, Fertigung, Lieferung und fachgerechter Montage.
Technischer Aufbau von Brandschutzfenstern F30 / EI30
Brandschutzfenster F30 / EI30 gehören zur Feuerwiderstandsklasse der feuerhemmenden Feuerschutzabschlüsse und verhindern im Brandfall für mindestens 30 Minuten die Ausbreitung von Feuer und Hitze. Im Vergleich zu hochfeuerhemmenden oder feuerbeständigen Brandschutzfenstern bieten sie eine größere Auswahl an Systemlösungen, schlankere Profilansichten sowie vielfältigere Gestaltungs- und Einsatzmöglichkeiten.
Der grundsätzliche Aufbau eines Brandschutzfensters F30 / EI30 besteht aus einem geprüften Rahmenprofil, einem Fensterflügel, Brandschutzglas, Beschlägen sowie den erforderlichen Dicht- und Befestigungskomponenten. Sämtliche Bestandteile sind als Gesamtsystem geprüft und aufeinander abgestimmt. Einzelne Komponenten dürfen daher nicht beliebig ausgetauscht oder miteinander kombiniert werden.
Ein wesentliches Merkmal feuerhemmender Brandschutzfenster sind die vergleichsweise schlanken Profilkonstruktionen. Je nach System liegen die Bautiefen der Rahmenprofile in der Regel zwischen etwa 60 und 78 Millimetern. Dadurch lassen sich filigrane Ansichtsbreiten und großzügige Glasflächen realisieren, ohne auf die erforderliche Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten zu verzichten.
Auch die eingesetzten Brandschutzgläser unterscheiden sich von Verglasungen höherer Feuerwiderstandsklassen. Während bei hochfeuerhemmenden und feuerbeständigen Konstruktionen häufig sehr dicke Mehrscheibenaufbauten erforderlich sind, kommen bei Brandschutzfenstern F30 / EI30 oftmals Brandschutzgläser mit Glasstärken von etwa 30 bis 40 Millimetern zum Einsatz. Dies wirkt sich positiv auf das Eigengewicht der Fensterkonstruktion aus und ermöglicht größere Formatvielfalt.
Im Vergleich zu Brandschutzfenstern F60 oder F90 ist zudem der Umfang der brandschutztechnischen Ausstattungen geringer. Der Einsatz aufschäumender Brandschutzdichtungen und weiterer brandschutztechnischer Einlagen fällt bei feuerhemmenden Konstruktionen deutlich geringer aus, wodurch sich wirtschaftliche und gestalterische Vorteile ergeben.
Dank der großen Systemauswahl können Brandschutzfenster F30 / EI30 in zahlreichen Ausführungsvarianten hergestellt werden. Neben klassischen Öffnungsflügeln sind je nach System auch Revisions- und Bedarfsflügel, Oberlichter, Seitenteile od


Montage von Brandschutzfenstern F30 / EI30
Die Montage feuerhemmender Brandschutzfenster F30 / EI30 erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben der jeweiligen Systemprüfung sowie der zugehörigen Montageanleitung des Herstellers. Im Gegensatz zu Brandschutzfenstern für Innenanwendungen, die auf Grundlage einer allgemeinen Bauartgenehmigung eingebaut werden, unterliegen CE-gekennzeichnete Brandschutzfenster nach DIN EN 16034 für Außenanwendungen keinen Anforderungen an speziell zertifizierte Montagebetriebe. Dennoch ist eine fachgerechte und regelkonforme Ausführung entscheidend, um die brandschutztechnischen Eigenschaften des Fensters dauerhaft sicherzustellen.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Ausbildung der Bauanschlussfuge zu. Sie bildet die Verbindung zwischen Fensterkonstruktion und Baukörper und muss entsprechend den Vorgaben des geprüften Systems ausgeführt werden. Im Vergleich zu hochfeuerhemmenden oder feuerbeständigen Brandschutzfenstern stehen bei feuerhemmenden Brandschutzfenstern F30 / EI30 häufig mehr zugelassene Lösungen für den Fugenverschluss zur Verfügung. Je nach System können neben nichtbrennbaren Mineralfaserstoffen auch Brandschutzschäume, Fugenschnüre oder weitere geprüfte Anschlussmaterialien eingesetzt werden.
Maßgeblich für die Auswahl der zulässigen Materialien sind stets die Montageanleitung und die Systemprüfung des jeweiligen Brandschutzfensters. Dort sind sowohl die zulässigen Wandarten und Bauanschlüsse als auch die geeigneten Befestigungsmittel und Anschlussmaterialien eindeutig festgelegt. Abweichungen von diesen Vorgaben können die brandschutztechnische Leistungsfähigkeit des Fensters beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zu erheblichen Nachbesserungs- oder Austauschkosten führen.
Als Hersteller und Fachbetrieb für Brandschutzfenster unterstützen wir Sie bereits in der Planungsphase bei der Auswahl geeigneter Systemlösungen. Neben der Fertigung übernehmen unsere erfahrenen Brandschutzmonteure auf Wunsch auch die fachgerechte Montage Ihrer Brandschutzfenster F30 / EI30 und sorgen für eine normgerechte und dauerhaft sichere Ausführung.
Häufige Fehler bei Brandschutzfenstern F30 / EI30
Einer der häufigsten Fehler bei feuerhemmenden Brandschutzfenstern der Feuerwiderstandsklasse F30 / EI30 entsteht bereits Kauf und der Auswahl des Produktes. Nicht jedes Brandschutzfenster, das formal die Klassifizierung EI30 erfüllt, bietet automatisch einen ausreichenden Schutz vor Rauchgasen oder ist dichtschließend ausgeführt. Häufig fehlen die zusätzlichen Klassifizierungen Sa oder S200, die jedoch für viele Anwendungsbereiche nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in Deutschland erforderlich sind.
In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass im Ausland beschaffte Brandschutzfenster zwar nach europäischen Normen geprüft sind, jedoch nicht den in Deutschland geltenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Solche Abweichungen werden häufig erst im Zuge der Bauabnahme festgestellt. Die Folge ist ein aufwendiger und kostenintensiver Austausch, der für Bauherren und Betreiber erhebliche Mehrkosten verursacht.
Auch wenn der Einbau von Brandschutzfenstern nicht zwingend durch ein zertifiziertes Fachunternehmen erfolgen muss, ist es unerlässlich, alle Vorgaben der systembezogenen Einbau- und Montageanleitung vollständig einzuhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Brandschutzfenster seine geprüfte Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten erreicht und die Ausbreitung von Feuer und Rauch wirksam begrenzt.
Warum Zelenka Brandschutztechnik?

Als Hersteller und Fachbetrieb für Brandschutzfenster begleiten wir Ihr Projekt von der Planung über die Fertigung bis zur fachgerechten Montage. Unsere feuerhemmenden Brandschutzfenster F30 / EI30 werden an unserem Standort in Hennigsdorf bei Berlin gefertigt und individuell an die Anforderungen Ihres Bauvorhabens angepasst.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich vorbeugender baulicher Brandschutz unterstützen wir Architekten, Planer, Generalunternehmer und Bauherren bereits bei der Auswahl geeigneter Systemlösungen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die brandschutztechnischen Anforderungen als auch die gestalterischen und funktionalen Vorgaben des jeweiligen Projekts.
Neben Brandschutzfenstern aus Aluminium fertigen wir auch hochwertige Brandschutzfenster aus Holz sowie Holz-Aluminium-Konstruktionen. Auf Wunsch übernehmen unsere erfahrenen Brandschutzmonteure zudem die fachgerechte Montage vor Ort. So erhalten Sie Planung, Fertigung, Lieferung und Montage aus einer Hand – zuverlässig, termingerecht und abgestimmt auf Ihr Bauvorhaben.
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FAQ | Fragen und Antworten …
Brandschutzfenster F30 / EI30 unterliegen unterschiedlichen nationalen und europäischen Regelungen. Insbesondere die Umstellung von F30 auf EI30 sowie Fragen zu Kennzeichnung, Anwendung und Wartung sorgen in der Praxis häufig für Unsicherheiten. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Kann ich ein vorhandenes Fenster zu einem Brandschutzfenster F30 / EI30 umrüsten?
Nein, eine nachträgliche Umrüstung eines gewöhnlichen Fensters zu einem Brandschutzfenster F30 / EI30 ist nicht möglich. Brandschutzfenster sind geprüfte Feuerschutzabschlüsse, deren Rahmen, Beschläge, Dichtungen, Befestigungsmittel und Brandschutzgläser als Gesamtsystem geprüft und klassifiziert werden. Da alle Komponenten aufeinander abgestimmt sind, können herkömmliche Fenster nicht durch den Austausch einzelner Bauteile zu einem Brandschutzfenster umgebaut werden.
Welches Brandschutzglas darf in ein Brandschutzfenster F30 / EI30 eingebaut werden?
In Brandschutzfenstern F30 / EI30 dürfen ausschließlich Brandschutzgläser verwendet werden, die für das jeweilige Fenstersystem zugelassen beziehungsweise geprüft sind. Brandschutzglas und Fensterkonstruktion bilden ein geprüftes Gesamtsystem und dürfen nicht beliebig miteinander kombiniert werden. Welche Brandschutzgläser zulässig sind, ist in den Prüfunterlagen, Systembeschreibungen oder Montageanleitungen des jeweiligen Herstellers festgelegt.
Woran erkenne ich ein Brandschutzfenster F30 / EI30?
Brandschutzfenster F30 / EI30 verfügen über eine dauerhafte Kennzeichnung, aus der die jeweilige Feuerwiderstandsklasse eindeutig hervorgeht. Bei neueren Systemen erfolgt die Kennzeichnung in der Regel über ein CE-Kennzeichen und die zugehörige Leistungserklärung. Bei älteren Systemen kann die Kennzeichnung noch auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung erfolgt sein.
Zusätzlich ist auch das Brandschutzglas dauerhaft gekennzeichnet. Die Verglasung trägt in der Regel ein Ätzsiegel oder eine Herstellerkennzeichnung, aus der sich die Feuerwiderstandsklasse und der Glastyp nachvollziehen lassen. Typisch für viele Brandschutzfenster sind außerdem aufschäumende Brandschutzdichtungen, die im Brandfall Fugen verschließen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzen.
Müssen Brandschutzfenster F30 / EI30 gewartet werden?
Ja, Brandschutzfenster müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Umfang und Intervalle richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers sowie den Anforderungen des Betreibers. Im Rahmen der Wartung werden unter anderem Beschläge, Schließmechanismen, Dichtungen und die allgemeine Funktionsfähigkeit des Fensters kontrolliert. Die Ergebnisse sollten dokumentiert werden, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Brandschutzfensters nachweisen zu können.
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Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.












