Brandschutzfenster

Feuerhemmende, hochfeuerhemmende und feuerbeständige Brandschutzfenster leisten einen wichtigen Beitrag bei der Prävention und Eindämmung von Bränden. In ihrer Brandschutzeigenschaft können sie zudem ebenfalls vor Rauch und Wärmestrahlung schützen und kommen dort zum Einsatz, wo Personen, Baustoffe und Sachgegenstände vor Feuer und Hitze geschützt werden sollen.
Es handelt sich dabei um innovative Feuerschutzabschlüsse, die aus einem Fensterrahmen und einem Fensterflügel bestehen. Sie werden auch als bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen bezeichnet und lassen sich als Drehfenster über einen Fenstergriff öffnen. Ein Schließmechanismus sorgt dafür, dass der Fensterflügel nach dem Öffnen wieder in den Rahmen zurückfällt und das Fenster brandschutztechnisch verriegelt.
Als kompetenter Partner im vorbeugenden baulichen Brandschutz produzieren, montieren und warten wir Brandschutzfenster in den Feuerwiderstandsklassen
- F30, F60, F90
- EW30-Sa C2 / EW30-S200 C2
- EI230-Sa C2 / EI230-S200 C2
- EW60-Sa C2 / EW60-S200 C2
- EI260-Sa C2 / EI260-S200 C2
- EW90-Sa C2 / EW90-S200 C2
- EI290-Sa C2 / EI290-S200 C2
Bei den Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 16034 / DIN EN 13501-2 haben wir uns nicht verschrieben. Es handelt sich auch nicht um Hieroglyphen oder physikalische Formeln, sondern um die brandschutztechnische Klassifizierung nach den europäisch harmonisierten Normen, die ab dem 02.11.2019 für Brandschutzfenster (bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen) in der Außenanwendung verbindlich vorgeschrieben sind.
Neue Normen für Brandschutzfenster
Seitdem die europäisch harmonisierten Normen EN 16034 (Produktnorm für Fenster, Türen und Tore mit Feuer-/ Rauchschutzeigenschaften) und EN 14351-1 (Produktnorm für Fenster und Außentüren) am 02. November 2019 verbindlich inkraft getreten sind, haben sich die Anforderungen und Normen für Brandschutzfenster für den Einbau in Außenwände grundlegend geändert. Nachfolgend möchten wir Ihnen die geänderten Leistungseigenschaften und normativen Änderungen für Brandschutzfenster im Außenbereich näher beschreiben und die entsprechenden Zusammenhänge erläutern.
DIN EN 16034 und DIN EN 14351-1
Die europäische Norm EN 16034 wurde bereits am 10.07.2015 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht und es begann zunächst eine Koexistenzphase zwischen der bisherigen Normung und der neuen EN 16034 (01.11.2016 - 01.11.2019). In diesem Zeitfenster konnten Brandschutzfenster auf nationaler oder europäischer Basis geprüft, klassifiziert und zugelassen werden. National wurden Brandschutzfenster bis zum Ende der Koexistenzphase noch über die DIN 4102-13 geprüft und in den Feuerwiderstandsklassen F30, F60 und F90 zugelassen.
Änderungen in der Kennzeichnung
Nach der Übereinstimmungsverordnung der Bundesländer wurden die beweglichen selbstschließenden Brandschutzverglasungen ursprünglich mit einem Ü-Zeichen auf dem Rahmen gekennzeichnet. Seit dem finalen Inkrafttreten der EN 16034 am 02.11.2019 müssen Brandschutzfenster in der Außenanwendung verbindlich über die europäisch harmonisierten Normen DIN EN 16034 und der DIN EN 14351-1 hergestellt und mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.

Änderungen in der Klassifizierung und Zulassung
Die brandschutztechnische Klassifizierung von Brandschutzfenstern erfolgt nun ebenfalls nicht mehr auf Basis der nationalen Norm DIN 4102-13 / DIN 4102-2, sondern gemäß den neuen Anforderungen der europäisch harmonisierten Normen DIN EN 16034 und DIN EN 13501-2 (Einstufung von Bauteilen in Feuerwiderstandsklassen).
Als Bauart regelten allgemeine Bauartgenehmigungen und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des DIBt-Berlin die Anwendbarkeit und Verwendbarkeit im Sinne der Landesbauordnung. Für den Einbau in Außenwänden gibt es nun keine allgemeinen Bauartgenehmigungen und keine allgemeine Zulassung mehr. Stattdessen werden Brandschutzfenster (Außenfenster im Anwendungsbereich der DIN EN 14351-1) von unabhängigen Prüfinstituten nach der DIN EN 16034 geprüft und zugelassen.
Neue Klassifizierungen des Feuerwiderstands nach EN 13501-2
Die bewährten Feuerwiderstandsklassen F30, F60 und F90 nach DIN 4102 finden bei Brandschutzfenstern in der Außenanwendung seit dem 02.11.2020 keine Anwendung mehr. Sie werden nun ausschließlich nach der neuen DIN EN 13501-2 (Feuerwiderstandsklassen) klassifiziert, sodass beispielsweise Brandschutzfenster nach der früheren F30-Klassifizierung nun etwa in der Feuerwiderstandsklasse EI230 Sa C2 ausgeführt werden. Die nachfolgende Tabelle beschreibt die verschiedenen Buchstaben und Kennziffern nach DIN EN 16034 und DIN EN 13501-2.
E | Raumabschluss (EN 16034 Abs. 4.1, EN 13501-2 Abs. 5.2.2) Widerstand eines Bauteils mit raumtrennender Funktion gegen Brandbeanspruchung von einer Seite, um den Durchtritt von Flammen oder heißen Gasen zu verhindern und so die Entzündung der dem Feuer abgekehrten Oberfläche in der Nähe befindlicher Materialien zu verhindern. |
I | Wärmedämmung (EN 16034 Abs. 4.1, EN 13501-2 Abs. 5.2.3) Der Buchstabe I beschreibt die Fähigkeit eines Bauteils, einer einseitigen Brandbeanspruchung zu widerstehen und eine Wärmeübertragung zu absorbieren. Das bedeutet, dass die Wärmeübertragung auf die dem Feuer abgekehrten Seite für eine gewisse Zeit reduziert wird, um eine Entzündung zu vermeiden und Personen und Sachgüter zu schützen. Die Wärmdämmung I wird bei Feuerschutzabschlüssen in zwei Prüfverfahren mit unterschiedlichen Randabständen in I1 und I2 unterteilt. |
S | Rauchdichtheit (EN 16034 Abs. 4.2) Die Rauchdichtheit beschreibt die Fähigkeit eines Bauteils, den Durchtritt von Gas oder Rauch auf die gegenüber liegende Seite zu verringern oder auszuschließen. Die Bezeichnung Sa berücksichtigt die Rauchdichtheit bei Umgebungstemperaturen und ist nach der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) für dichtschließende Elemente in Deutschland mindestens erforderlich. S200 berücksichtigt die Rauchdichtheit bei Umgebungstemperaturen und bei einer Temperatur von 200°C. |
C | Selbstschließende Eigenschaft (EN 16034 Abs. 4.4 und 4.5, EN 13501-2 Abs. 5.2.6) Der Buchstabe C bezeichnet die selbstschließende Fähigkeit von Brandschutzfenstern im Brandfall vollständig ohne Fremdeinwirkung zu schließen. Die geprüfte Anzahl der Zyklen wird mit den Ziffern 0 bis 5 benannt. |
Änderungen in der Herstellung
Im Zuge des Herstellungsprozesses und der werkseigenen Produktionskontrolle wurden die entsprechenden Leistungseigenschaften wie z. B. der Feuerwiderstand, die selbstschließenden Eigenschaften, Anforderungen an den Rauchschutz usw. über Leistungserklärungen ausgewiesen. Stattdessen muss die Konformität der Brandschutzfenster nun über eine CE-Kennzeichnung bestätigt werden, sodass das Element in den europäischen Warenverkehr gebracht werden darf. Das CE-Zeichen ersetzt dabei in der Außenanwendung das bewährte Ü-Zeichen, ohne einen Bezug auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Landesbauordnung zu nehmen.
Die CE-konforme Herstellung von Brandschutzfenstern und weiteren Feuerschutzabschlüssen wird in unserem Unternehmen zum einen über eine werkseigene Produktionskontrolle sichergestellt und zum anderen durch den ift Rosenheim und die Überwachungsgemeinschaft Feuerschutz als zugelassene und notifizierte Prüfstellen mit Branderfahrung fremdüberwacht. Als Nachweis der Zertifizierung verfügt unser Unternehmen über das Zertifikat zur Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit.
Ausnahme: Brandschutzfenster für den Innenbereich
Tatsächlich kommt es bei der Anwendung der neuen europäisch harmonisierten Normen EN 16034 und EN 14351-1 darauf an, ob die Brandschutzfenster in Außen- oder Innenwände eingesetzt werden. Brandschutzfenster, die im Innenbereich eingesetzt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der EU-Normen, sondern werden auch weiterhin über die nationale Normung geregelt und daher mit F30, F60 und F90 klassifiziert, mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet etc.
Unsere Brandschutzfenster aus Aluminium
Die Rahmenelemente unserer Brandschutzfenster bestehen aus hochwärmegedämmten Rahmen- und Flügelprofilen aus Aluminium und erfüllen eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten. Auch Rahmenkonstruktionen aus Stahl- oder Holz sind nach Absprache möglich.
Bei unseren Brandschutzfenstern aus Aluminium stehen Ihnen als Verfahren der Oberflächenveredelung zudem eine Pulverbeschichtung, Eloxal/Anodisierung oder eine Flüssiglackbeschichtung in zahlreichen Farbtönen wie z. B. RAL, NCS, DB- oder DECORAL Oberflächen (Holzoptik) zur Auswahl. Beschlagsteile wie Bänder und Fensterschließer können sowohl verdeckt als auch aufgesetzt ausgeführt werden.
Die Produktion von Brandschutzfenstern erfolgt in unserem Unternehmen mithilfe von computergesteuerten Doppelgehrungssägen und Profilbearbeitungszentren unter der Aufsicht einer fremdüberwachenden, notifizierten Prüfstelle und einer strengen werkseigenen Produktionskontrolle.
Verglasung mit Brandschutzglas
Das im Flügel unserer Brandschutzfenster eingespannte Brandschutzglas ist in der Außenanwendung in den jeweiligen Klassifizierungs- und EXAP-Berichten aufgeführt und geregelt. Entsprechend der geforderten Feuerwiderstandsklasse und Leistungseigenschaften setzen wir für unsere Brandschutzfenster (bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen) unterschiedliche Glastypen namhafter Hersteller wie zum Beispiel Pilkington, Vetrotech oder Promaglas ein. Brandschutzgläser werden gemäß der Bauproduktenverordnung als CE-konforme Bauprodukte gekennzeichnet und fallen in der Außenanwendung in den Normbereich der DIN EN 1279-5.
Brandschutzfenster werden ausschließlich mit Brandschutzisoliergläsern ausgerüstet. Zur Anwendung kommen 2-fach Isoliergläser, welche die geforderten Leistungseigenschaften bzw. brandschutztechnischen Eigenschaften gewährleisten. Brandschutzgläser für Verglasungen vom Typ F bzw. EI sind für den normalen Gebrauch klar durchsichtige Gläser, deren zulässiger Temperaturbereich zwischen -40 °C und +50 °C liegt. Sie bestehen bei Brandschutzgläsern vom Typ Pilkington Pyrostop aus mehreren dünnen Floatscheiben, zwischen denen spezielle intumeszierende Brandschutzschichten eingelagert sind. Im Brandfall bricht die dem Feuer zugewandte Scheibe. Die im Verbund enthaltenen Brandschutzschichten schäumen ab einer Ansprechtemperatur von ca. 120 °C auf.
Einbau und Wartung
Der Einbau von Brandschutzfenstern erfolgt in der Außenanwendung nach den Anweisungen der gültigen Einbau- und Wartungsanleitung. Die fachgerechte Montage wird vom ausführenden Unternehmen durch eine Einbaubestätigung dokumentiert. Eine Übereinstimmungserklärung ist bei Brandschutzfenstern nach DIN EN 16034 / DIN EN 14351-1 nicht mehr erforderlich.
Brandschutzfenster sind sicherheitstechnische Anlagen, deren Funktionsfähigkeit immer gewährleistet sein muss. Nach den Bestimmungen der Einbau- und Wartungsanleitung müssen Brandschutzfenster zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit zweimal pro Jahr bzw. bei Störungen durch einen autorisierten Fachbetrieb gewartet werden.
FAQ | Fragen und Antworten ...
Das Thema Brandschutzfenster bedarf eines umfangreichen Fachwissens. Nicht zuletzt aufgrund der veränderten Normung erreichen uns immer wieder Fragen zur Kennzeichnung und Größe, aber auch zur Anwendung und Wartung. Die wichtigsten Fragen haben wir Ihnen an dieser Stelle zusammengefasst und beantwortet. Bei weiteren Fragen können Sie uns gern auch direkt anrufen.
Können Feststellanlagen in der Außenanwendung eingesetzt werden?
Wir können unsere Brandschutzfenster (bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen) mit Feststellanlagen ausrüsten. Der Einsatz ist in Deutschland in der Außenanwendung jedoch grundsätzlich nicht zulässig, da es für Feststellanlagen in der Außenanwendung keine Prüfnorm für Feststellanlagen gibt. Da Brandschutzfenster und Brandschutztüren in der Außenanwendung über eine harmonisierte europäische Norm geregelt sind, ist eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung oder eine geringfügige Abweichung nicht möglich. Das Problem betrifft unabhängig vom Hersteller jede Feststellanlage, die an einen Feuerschutzabschluss innerhalb einer Außenwand montiert werden soll. Feststellanlagen sind somit ausschließlich an Feuerschutzabschlüssen in Innenwänden zulässig.
Sind Brandschutzfenster kennzeichnungspflichtig?
Ja. Brandschutzfenster sind kennzeichnungspflichtig. In der Außenanwendung werden Brandschutzfenster basierend auf der europäisch harmonisierten Norm DIN EN 16034 / DIN EN 14351-1 mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet. Brandschutzfenster für den Innenbereich, die nicht in den Anwendungsbereich der DIN EN 14351-1 fallen, sind weiterhin national geregelt und werden mit einem Ü-Zeichen versehen.
Wie groß dürfen Brandschutzfenster ausgeführt werden?
Die Größe von Brandschutzfenstern ist durch Minimal- und Maximalabmessungen beschränkt und unterscheidet sich von System zu System. Die zulässige Größe von Brandschutzfenstern finden Sie in unseren Systembeschreibungen.
Müssen Brandschutzfenster gewartet werden?
Brandschutzfenster sind sicherheitsrelevante Anlagen, die im Brandfall einwandfrei funktionieren müssen. Für die Funktionsfähigkeit eines Brandschutzfensters ist der Bauherr bzw. der Betreiber verantwortlich. Die Wartungsarbeiten sind halbjährlich durch einen autorisierten Fachbetrieb auszuführen. Zelenka Brandschutztechnik ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für vorbeugenden Brandschutz. Wir produzieren, montieren und warten Ihre Brandschutzfenster. Jetzt Kontakt aufnehmen!