Brandschutz­tür Schüco ADS80FR30

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Brandschutz­tür Schüco ADS80FR30

✓ Für Innen- und Außenbereich
✓ Feuerwiderstandsdauer von bis zu 30 Minuten
✓ Herstellung, Lieferung, Montage und Wartung

Brandschutztür Schüco ADS80FR30

Brandschutztüren vom Typ Schüco ADS80FR30 haben eine Bautiefe von 80 mm und erfüllen eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten. Sie sind in der Innenanwendung nach DIN 4102-5 geprüft und können über die DIN EN 16034 als CE gekennzeichnetes Bauteil auch in der Außenanwendung, also für den Einbau in äußeren Brandschutzwänden, eingesetzt werden. Brandschutztüren (Feuerschutztüren) der Serie ADS80FR30 sind verglaste Rohrrahmentüren, die aus hochwärmegedämmten Mehrkammerprofilen bestehen. 5 Kammern sorgen in den Türprofilen für optimale wärmedämmtechnische Eigenschaften. Dabei bestehen die Profile wie zum Beispiel Blendrahmen oder Flügelprofile aus einem Aluminium-Kunststoff-Verbundsystem. Großformatige Abmessungen und innovative Türenbeschläge ermöglichen die Herstellung von anspruchsvollen Feuerschutztüren die Zusatzanforderungen wie zum Beispiel Einbruchhemmung oder Antipanikanforderungen (Fähigkeit zur Freigabe) erfüllen können. Die gleichnamige Brandschutzverglasung Schüco ADS80FR30 kann problemlos an die Brandschutztür der Serie angeschlossen werden oder in die Brandschutzverglasung eingebunden werden. Aktuell sind verglaste Brandschutztüren (Feuerschutztüren) ADS80FR30 in der Innenanwendung über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-6.20-1888 nachgewiesen, welche die Verwendbarkeit und Anwendbarkeit im Sinne der Landesbauordnungen regelt. Die Brandschutztür ist somit als feuerhemmender, dichtschließender und selbstschließender Feuerschutzabschluss nach DIN 4102-5 in der Feuerwiderstandsklasse T30 zugelassen und kann zusätzlich nach DIN 18095 als feuerhemmender, rauchdichter und selbstschließender Abschluss in der Feuerwiderstandsklasse T30 RS hergestellt werden.

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Systemaufbau

Brandschutztür Schüco ADS80FR30 TürsockelVerglaste Brandschutztüren vom Typ Schüco ADS80FR30, bestehen aus wärmegedämmten Aluminiumprofilen. Genau genommen handelt es sich um Aluminium-Kunststoff-Verbundprofile, deren äußeren Schalen aus Aluminium bestehen und die in der Profilmitte mit einer Schale aus Kunststoff zusammengehalten werden. Alle Profile dieser Feuerschutzabschlüsse haben entsprechend der Serienbezeichnung eine Profiltiefe von 80 mm und sind in zahlreichen Ansichtsbreiten realisierbar. Der schmalste Blendrahmen hat eine Ansichtsbreite von 59 mm. Für größere Profilansichten stehen zahlreiche Profile und Profilkombinationen zur Auswahl.

Eine innovative Multifunktionsnut mit einem dämmschichtbildenden Aufschäumer ermöglicht eine einfache klemmbare Befestigung der zugelassenen Beschlagskomponenten wie zum Beispiel Schließbleche, Bänder oder verdeckte Kabelübergänge. Zugelassen sind u. a. Aufsatzbänder, Rollenbänder und verdeckt liegende Bandkonstruktionen. In der Innenanwendung sind Flügelgrößen von maximal 1400 x 2988 mm möglich. In Kombination mit einem Oberlicht können Konstruktionen mit einer Höhe von bis zu 4000 mm hergestellt werden. Wird die Brandschutztür Schüco ADS80FR30 in die gleichnamige Brandschutzverglasung Schüco ADS80FR30 eingesetzt lassen sich Elemente (Brandschutzverglasungen mit eingesetzten Türelementen) bis zu einer Höhe von 4500 mm realisieren. Eine zusätzliche Verschraubung der horizontalen Glasleisten genügt und die Brandschutztür Schüco ADS80FR30 erfüllt die einbruchhemmende Anforderung RC1N. Bei Verwendung einer Mehrfachverriegelung und zusätzlichen Sicherungen kann das System sowohl in der einbruchhemmenden Klasse RC2 oder RC3 ausgeführt werden.

Türschnitt Schüco ADS80FR30 Brandschutztür T30

Verglaste Aluminium-Brandschutztüren der Modellserie Schüco ADS80FR30 sind extrem stabil und sind entsprechend der DIN EN 12400, Klasse 8 mit 1.000.000 Zyklen geprüft. Nach DIN 1192 werden Brandschutztüren Schüco ADS80FR30 in die Nutzungskategorie „Extrem“ der Klass 4 eingestuft. Das entspricht Türen, die häufig einem gewaltsamen Gebrauch ausgesetzt sind. So können je nach Bandkonstruktion Türflügel mit einem Gewicht von bis zu 280 kg in den Rahmen der Brandschutztür eingehängt werden.

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Schüco Logo
Logo IFT Rosenheim
Logo Überwachungsgemeinschaft ÜG

Fremdüberwachung und Kennzeichnung

Während die Herstellung von Brandschutztüren für die Innenanwendung nach den Anforderungen nationaler Zulassungsbescheide erfolgt, werden Brandschutztüren für die Außenanwendung nach CE über eine europäisch harmonisierte Norm produziert. Unabhängig von diesen unterschiedlichen normativen Grundlagen ist die Herstellung von Brandschutztüren in jedem Fall überwachungspflichtig.

Um sämtlichen normativen Anforderungen gerecht zu werden und ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten, erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Fremdüberwachung in unserem Unternehmen durch zwei namhafte akkreditierte Prüfinstitutionen. So werden wir Zuge der werkseigenen Produktionskontrolle in der Innen- und Außenanwendung regelmäßig von der Überwachungsgemeinschaft Feuerschutz Berlin Brandenburg e. V. und dem Prüfinstitut IFT Rosenheim überwacht. Neben der Fremdüberwachung sind Feuerschutzabschlüsse kennzeichnungspflichtig und tragen nach den Anforderungen der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung Z-19.6-20-1888 und der DIN EN 16034, Kennzeichnungsschilder auf denen Herstellwerk, Herstellungsjahr, System, Zulassungsnummer und Feuerwiderstandsklasse vermerkt sind.

Kennzeichnungsschild Brandschutzverglasung G30 Schüco ADS80FR30

Kennzeichnung in der Innenanwendung

Brandschutztüren sind in der Innenanwendung über nationale Zulassungsbescheide geregelt. Bei der Brandschutztür Schüco ADS80FR30 ist die Verwendbarkeit und Anwendbarkeit im Sinne der Landesbauordnung über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-6.20-1888 des DIBt-Berlin nachgewiesen. Sie fordert unter anderem eine Kennzeichnung der Brandschutztür Schüco ADS80FR30 im Falzbereich des Türflügels nach der Übereinstimmungs-Verordnung der Länder. Das Kennzeichnungsschild besteht aus Stahlblech und muss in jedem Fall das Übereinstimmungszeichen, kurz Ü-Zeichen, tragen.

Typenschild CE Brandschutztür

Kennzeichnung in der Außenanwendung

Brandschutztüren der Serie Schüco ADS80FR30-CE werden nach den Vorgaben der DIN EN 16034 unter Berücksichtigung der DIN EN 14351-1 produziert. Sie müssen ebenfalls gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung erfolgt jedoch nicht durch ein Übereinstimmungszeichen, sondern durch das CE-Zeichen. Es handelt sich bei dieser Kennzeichnung um eine Bestätigung zur Einführung der Brandschutztür als Ware innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Anders als das Übereinstimmungszeichen ist eine CE-Kennzeichnung kein Nachweis für eine Übereinstimmung mit den nationalen Anforderungen der Bundesländer.

Brandschutzglas

Für die Wahl der geeigneten Brandschutzgläser muss zwischen Brandschutztüren der Typenbezeichnung ADS80FR30 und Schüco ADS80FR30-CE unterschieden werden. Die Systeme unterscheiden sich normativ zwischen dem Einsatz in inneren und äußeren Brandschutzwänden. Während in der Innenanwendung allgemein bauaufsichtliche Zulassungen bzw. allgemeine Bauartgenehmigungen des DIBt-Berlin die zulässigen Brandschutzgläser regeln, geben in der Außenanwendung die Klassifizierungsberichte Aufschluss über mögliche Glastypen. Grundsätzlich kommen in beiden Ausführungsvarianten Brandschutzgläser als Einscheibengläser und Isolierglasscheiben zum Einsatz.

Hier eine Liste der möglichen Brandschutzgläser für den Einsatz in Brandschutztüren vom Typ Schüco ADS80FR30 und Schüco ADS80FR30-CE:

Verbundglasscheiben

SchücoFlam 30 S
SchücoFlam 30 C
Contraflam 30
Pilkington Pyrostop 30-1
Pilkington Pyrostop 30-2

Isolierglasscheiben

SchücoFlam 30 ISO S
SchücoFlam 30 ISO C
Contraflam 30 IGU
Pilkington 30-1 Iso
Pilkington 30-2 Iso
Pilkington 30-3 Iso

Brandschutzglas Pilkington Pyrostop Zelenka Brandschutztechnik

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Oberflächen und Farben

Für die Beschichtung unserer verglasten Brandschutztüren stehen Ihnen die Beschichtungsarten der Pulverbeschichtung, Eloxal/Anodisierung oder Flüssiglackbeschichtung zur Auswahl. Die Auswahl der möglichen Farbtöne ist riesig. Am beliebtesten sind derzeit Farbtöne der RAL-, NCS- oder DB-Farbgruppen. Das Rohmaterial wird für die Beschichtung noch vor unserer Bearbeitung durch ein zertifiziertes Beschichtungsunternehmen in den gewünschten Farbtönen und Beschichtungsarten hochwertig veredelt. Über unsere Schüco FarbApp erhalten Sie an Beispieloberflächen einen visuellen Einblick über die verfügbaren Veredelungsarten möglichen Farbtöne.
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Bauteilanschlüsse

Innenanwendung nach AbG / ABZ

  • Mauerwerkswände bestehend aus Mauerziegeln, Kalksandstein in einer Dicke von mindestens 11,5 cm
  • Mauerwerkswände aus Porenbetonsteinen in einer Dicke von mindestens 15 cm
  • Betonwände bzw. Stahlbetonwände
  • Leichtbauwände in Metallständerbauweise in der Feuerwiderstandsklasse F30-A nach DIN 4102-4.
  • Bekleidete Stahlbauteile der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-4
  • Bekleidete Holzbauteile der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-4
  • Klassifizierte Holzbauteile der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-4

Außenanwendung nach CE

  • Massivwände mit einer Dicke von mindestens 175 mm und einer Rohdichte von mindestens 600 kg/m³
  • Massivwände mit einer Dicke von mindestens 150 mm und einer Rohdichte von mindestens 650 kg/m³
  • Massivwände mit einer Dicke von mindestens 115 mm und einer Rohdichte von mindestens 900 kg/m³
  • Leichtbauwände in Metallständerbauweise mit mindestens 75 mm Ständern  und einem Stahlrohr 70 mm x 70 mm x 4 mm, einfacher Beplankung von mindestens 12,5 mm Dicke in Feuerwiderstandsklasse mindestens EI30
  • Leichtbauwände in Holzbauweise der Feuerwiderstandsklasse mindestens EI30
  • Brandschutzfassade Schüco FW50/60+ BF
  • Brandschutzfassade Schüco FW50+ FR 60

Montage

Für die Montage von Brandschutztüren Schüco ADS80FR30 und ADS80FR-CE sind die Montage- und Wartungsanleitungen zu beachten. Sie finden diese in unserem Downloadbereich im unteren Seitenabschnitt. Brandschutztüren vom Typ Schüco ADS80FR30 und Schüco ADS80FR30-CE sind Rohrrahmentüren die innerhalb der Bauteilöffnung befestigt werden. Welche Bauteile für die Montage zugelassen sind, haben wir unter der Überschrift Bauteilanschlüsse für Sie zusammengefasst.

Die Montage der Brandschutztür Schüco ADS80FR30 und Schüco ADS80FR30 erfolgt je nach Typ und Wandaufbau über die Profilmitte als Direktbefestigung oder mittels zugelassener Befestigungsanker. Der Ringspalt zwischen Rahmenkonstruktion und Bauteil muss mit den in der Montage- und Wartungsanleitung aufgeführten Baustoffen verschlossen werden. Für den Verschluss sind Baustoffe aus Mineralwolle (Schmelzpunkt über 1000 °C), Schüco Brandschutzschaum, Schüco Fugendichtband oder einer Mineralfaserdichtschnur RP55 zugelassen. Achten Sie bei Verwendung von Brandschutzschaum, Fugendichtband und Mineralfaserdichtschnur auf die zugelassenen Systeme der Marke Schüco, da der Einbau nur mit diesen Produkten geprüft und zugelassen ist. Andere Brandschutzschäume oder Fugendichtbänder sind für den fachgerechten Einbau von Brandschutztüren der Serie Schüco ADS80FR30 nicht zulässig. Damit die Brandschutztür im Brandfall zuverlässig funktioniert, muss der Bodenspalt zwischen Fertigfußboden und Türsockel zwingend eingehalten werden. Der Spalt beträgt ohne Rauchschutzanforderung maximal 12 mm und bei einer zusätzlichen Rauchschutzanforderung (T30-RS) mit einer absenkbaren Bodendichtung maximal 10 mm. Wir kennen die Anforderungen für einen fachgerechten Einbau von verglasten Brandschutztüren vom Typ Schüco ADS80FR30 und ADS80FR30-CE und sichern Ihnen qualitativ hochwertige Herstellung und Montage durch unsere geschulten und zertifizierten Monteure zu.

Anschlüsse Montage Schüco Brandscchutztür ADS80FR30

Brandschutztuer Aluminium Schüco Rundbogen
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Rundbogen an einer Aluminium Brandschutztür
Brandschutztür Schüco ADS80FR30
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Einsteckschloss und Türdrücker an einer Aluminium Brandschutztür
Rollenband Brandschutztür Schüco ADS80FR30
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Rollenband an einer Aluminium Brandschutztür (T30 nach DIN 4102-5)
Sockel Brandschutztür Schüco ADS80FR30
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Sockel an einer Brandschutztür in Feuerwiderstandsklasse T30 nach DIN 4102-5

FAQ | Fragen und Antworten ...

Wie groß darf die maximale Bodenluft bei Brandschutztüren vom Typ Schüco ADS80FR30 sein?

Der maximale Spalt zwischen Fertigfußboden und unterkante Türflügel ist abhängig von der Rauchschutzanforderung und dem gewählten Bodenabschluss. Bei einer Brandschutztür Schüco ADS80FR30 / ADS80FR30-CE ohne Rauchschutzanforderung beträgt der maximal zulässige Spalt 12 mm. Bei einer Brandschutztür Schüco ADS80FR30 / ADS80FR30-CE mit Rauchschutzanforderung (T30-RS) darf der Spalt nicht größer als 8 mm sein. Weitere Informationen über die maximale Bodenluft an Brand- und Rauchschutztüren finden Sie in unserem Brandschutzratgeber.

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