Brandschutz­verglasungen

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Brandschutzverglasung Holz

Brandschutzverglasungen

✓ Produktion, Lieferung und Montage
✓ Brandschutzverglasungen und Glastrennwände
✓ Feuerwiderstandsklassen G30 | F30 | F60 und F90

Brandschutz­verglasungen nach DIN 4102-13

Brandschutzverglasungen sind Festverglasungen und bestehen aus einem oder mehreren lichtdurchlässigen Elementen, die in einem Rahmen mit Halterungen, vorgeschriebenen geprüften Dichtungen und Befestigungsmitteln eingebaut sind. Es handelt sich daher immer um eine geprüfte Gesamtkonstruktion aus Brandschutzglas und den erforderlichen Halterungen und Zubehörteilen. Entsprechend der gültigen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise produzieren und montieren wir Brandschutzverglasungen mit einer Rahmenkonstruktion aus Aluminium, Holz oder Stahl in einer feuerhemmenden, hochfeuerhemmenden oder feuerbeständigen Ausführung für den Einsatz in zugelassenen Wänden und Decken in der Innen- und Außenanwendung.

Sie sind national auf Grundlage der DIN 4102-13 geprüft, nach DIN 4102-2 klassifiziert und über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen geregelt. Für den Einbau in Wänden und Decken produzieren, liefern und montieren wir Brandschutzverglasungen (Festverglasungen) nach DIN 4102-13 in den Feuerwiderstandsklassen G30, G60 und G90 sowie F30, F60 und F90.

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Der Unterschied zwischen F- und G-Verglasungen

Brandschutzverglasungen werden einschließlich Ihrer umgebenden Bauteile unter Brandbeanspruchung nach der Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) geprüft und in die Feuerwiderstandsklassen F und G unterteilt. Bei beiden Klassen muss die zu prüfende Brandschutzverglasung während der gesamten Feuerwiderstandsdauer als Raumabschluss wirksam bleiben. Das bedeutet, dass keine Flammen auf der feuerabgekehrten Seite auftreten dürfen. Während der Brandprüfung dürfen weder F-Verglasungen noch G-Verglasungen unter ihrer Eigenlast zusammenbrechen und der Durchgang von Feuer und Rauch muss verhindert werden.
Anders als G-Verglasungen verhindern F-Verglasungen zusätzlich eine Übertragung der Wärmestrahlung. Bei der Prüfung von F-Verglasungen wird neben der Flamm- und Rauchdichte auch die thermische Isolation im Bereich zwischen 140 K und 180 K geprüft und ein zusätzlicher Wattebauschtest (Prüfung auf Selbstentzündung) durchgeführt. Der angehaltene Wattebausch darf sich während der Prüfung auf der feuerabgekehrten Seite nicht entzünden oder glimmen. Die brandschutztechnischen Anforderungen bei der Prüfung von F-Verglasungen sind daher wesentlich höher als es bei G-Verglasungen der Fall ist.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen die Unterschiede zwischen F- und G-Verglasungen bei der Prüfung von Brandschutzverglasungen nach DIN 4102-13 bei einem Normbrandversuch in Bezug auf die Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) nach DIN 4102-2:

Einheitstemperaturzeitkurve
ETK_1
ETK_1_T30
ETK_1_T60
ETK_1_T90

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen F- und G-Verglasungen bei der Prüfung von Brandschutzverglasungen nach DIN 4102-13 bei einem Normbrandversuch in Bezug auf die Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) nach DIN 4102-2:

F-Verglasungen

Als F-Verglasungen gelten lichtdurchlässige Bauteile in senkrechter, geneigter oder waagerechter Anordnung, die dazu bestimmt sind, entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer nicht nur die Ausbreitung von Feuer und Rauch, sondern auch den Durchtritt der Wärmestrahlung zu verhindern.

Daher wird bei Brandprüfungen ein Wattebausch an die vom Feuer abgekehrte Seite gehalten. Der Wattebausch darf während der Brandprüfung weder zünden noch glimmen. Darüber hinaus darf sich die vom Feuer abgekehrte Oberfläche um nicht mehr als 140K (Mittelwert) bzw. 180K (größter Einzelwert) erwärmen. F-Verglasungen müssen also wesentlich umfangreicheren Prüfungen als G-Verglasungen standhalten.

G-Verglasungen

Als G-Verglasungen gelten lichtdurchlässige Bauteile in senkrechter, geneigter oder waagerechter Anordnung, die dazu bestimmt sind, entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer nur die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Der Durchtritt der Wärmestrahlung wird lediglich behindert. G-Verglasungen dürfen nach bauaufsichtlichen Vorschriften und den Anforderungen der DIN 4102-13 nur an Stellen eingebaut werden, an denen wegen des Brandschutzes keine Bedenken aufgrund der Wärmestrahlung bestehen. Zum Beispiel als Lichtöffnungen in Flurwänden, wenn die Unterkante der G-Verglasungen mindestens 1,80 m über der Oberfläche des Fertigfußbodens angeordnet ist. Über die Zulässigkeit der Verwendung von Brandschutzverglasungen der Klasse G entscheidet die zuständige örtliche Bauaufsichtsbehörde in jedem Einzelfall. Bei Elementen der G-Klasse handelt es sich um brandschutztechnische Sonderbauteile, die entgegen F-Verglasungen nicht von bauaufsichtlichen Benennungen der MBO und den Kurzbezeichnungen der DIN 4102 erfasst sind und somit nicht an Stellen im Gebäude eingebaut werden dürfen, an denen nach bauaufsichtlichen Vorschriften feuerhemmende oder feuerbeständige Wände gefordert sind.

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Brandschutzverglasungen für die Innen- und Außenanwendung

Brandschutzverglasungen sind in Deutschland über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen geregelt. Da es sich bei Brandschutzverglasungen im baurechtlichen Sinne um Bauarten handelt, werden Brandschutzverglasungen seit der Reform der MBO ab 2007 auf nationaler Ebene über allgemeine Bauartgenehmigungen geregelt. In den Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen ist unter anderem festgelegt, ob die geprüften Brandschutzverglasungen in eine Innen- und/oder Außenwand montiert werden dürfen und welche Brandschutzgläser und Voraussetzungen für den Anwendungsfall erforderlich sind. So sind bei für die Außenanwendung zugelassenen Brandschutzverglasungen, also bei Elementen für den Einbau in Außenwänden, zwingend Brandschutzverglasungen aus Isolierglas erforderlich, während in der Innenanwendung monolithische Einscheibengläser eingesetzt werden dürfen. Brandschutzgläser in der Außenanwendung müssen neben brandschutztechnischen Eigenschaften zusätzliche Anforderungen an den Wärmeschutz und angrenzenden Umgebungsbedingungen wie Temperatur und UV-Strahlung standhalten.

Brandschutzverglasungen aus Aluminium

Brandschutzverglasungen aus Aluminium bestehen aus hochstandfesten Mehrkammerprofilen. Sie werden noch vor der Bearbeitung beschichtet und anschließend in unserem Unternehmen durch computergesteuerte CNC-Maschinen weiterverarbeitet. Für die Oberflächengestaltung stehen die Beschichtungsverfahren Pulverbeschichtung, Eloxal/Anodisierung oder Flüssiglackbeschichtung zur Auswahl. RAL-, NCS-, DB- oder Decoral Farben in Holzoptik sind nur ein kleiner Ausblick über die zahlreichen Möglichkeiten der modernen Oberflächenveredelung.

Wir produzieren, liefern und montieren Brandschutzverglasungen aus Aluminium in den Feuerwiderstandsklassen F30 (feuerhemmend), F60 (hochfeuerhemmend) und F90 (feuerbeständig) nach DIN 4102-13.

Brandschutzverglasungen aus Silikatplatten

Leichtbaukonstruktionen in den Feuerwiderstandsklassen F30, F60 und F90 lassen sich in der Innenanwendung perfekt in den Wandaufbau von zugelassenen Massivwänden und Metallständerwänden integrieren. Der Rahmen besteht aus zementgebundenen Silikat Brandschutzbauplatten, die überputzt, gespachtelt, tapeziert oder gestrichen werden können. So entsteht der Eindruck einer rahmenlosen Brandschutzverglasung.

Ganzglaswände aus Brandschutzverglasungen

Ganzglaswände bestehen aus Brandschutzverglasungen, die ohne glasteilende Pfosten ausgeführt werden und zugelassen sind. Statt der trennenden Pfosten sind die eingebundenen Brandschutzgläser lediglich mit einer Silikonfuge voneinander getrennt und setzen durch ihre filigrane offene Gestaltung moderne Akzente in der Raumarchitektur. Ganzglaswände sind nur für den Einsatz in der Innenanwendung zugelassen. Einige Systeme ermöglichen eine komplette Eckausbildung aus Glas und lassen sich mit geprüften Feuerschutzabschlüssen (Brandschutztüren) kombinieren. Da es sich bei solchen geprüften Systemen um eine klassifizierte Brandschutzverglasung handelt, ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich und nur durch die vorgeschriebenen Kennzeichnungsschilder der Rahmenkonstruktion und Prüfschilder der zugelassenen Brandschutzgläser erkennbar.

Wir setzen uns täglich mit den am Markt zugelassenen Systemen, der Produktion und der Montage von Brandschutzverglasungen (Ganzglaswänden) auseinander und stehen Ihnen bereits in der Planungsphase gerne kostenlos beratend zur Seite.

Schüco ADS80FR30 Brandschutzverglasung Zelenka Brandschutztechnik
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SCHÜCO Firestop F90
Feuerwiderstandsklasse F90 nach DIN 4102-13
Bohrer Profilbearbeitungszentraum PBC Zelenka Brandschutztechnik
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CNC
Einblick in unseren Maschinenpark
CNC Profilbearbeitungszentrum Elumatec Zelenka Brandschutztechnik
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CNC
Einblick in unseren Maschinenpark
Schüco Brandschutzverglasung Zelenka Brandschutztechnik Produktion
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SCHÜCO Firestop F90
Brandschutzverglasung mit glasteilendem Riegel
Schüco ADS80FR30 Profile Werkstatt Zelenka Brandschutztechnik
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SCHÜCO Firestop F90
Rohmaterial einer Brandschutzverglasung vor der Verarbeitung
Schüco ADS80FR30 Profile Werkstatt Zelenka Brandschutztechnik
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SCHÜCO Firestop F90
Rahmen einer Brandschutzverglasung in der Produktion

FAQ | Fragen und Antworten ...

Sie haben noch Fragen bezüglich Brandschutzverglasungen? Die am häufigsten gestellten Fragen in diesem Zusammenhang haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst und beantwortet. Sie finden noch keine Antwort auf Ihre Frage? Gern beantworten wir diese telefonisch. Rufen Sie uns einfach an!

Wer darf Brandschutzverglasungen montieren?

Brandschutzverglasungen dürfen als Bauart am Anwendungsort, also auf der Baustelle, nur von solchen Unternehmen ausgeführt werden, die ausreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet haben und entsprechend geschultes Personal dafür einsetzen. Der Antragsteller der allgemeinen Bauartgenehmigung hat hierzu die ausführenden Unternehmen über die Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung – auch über die beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt-Berlin) hinterlegten Angaben – und die Errichtung des Regelungsgegenstandes zu unterrichten, zu schulen und ihnen in ständigem Erfahrungsaustausch zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus hat der Antragsteller der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Liste der Unternehmen zu führen, die aufgrund seiner Unterweisungen ausreichende Fachkenntnisse besitzen, um den Regelungsgegenstand auszuführen. Diese Liste ist dem Deutschen Institut für Bautechnik vorzulegen.

Sind Brandschutzverglasungen kennzeichnungspflichtig?

Ja. Auch diese Anforderung ist in der allgemeinen Bauartgenehmigung des jeweiligen Systems aufgeführt. Jede Brandschutzverglasung ist vom Hersteller mit einem Stahlblechschild zu kennzeichnen, das den Produkttyp, die Feuerwiderstandsklasse, den Namen des Herstellers, die Bauartgenehmigungsnummer / Zulassungsnummer und das Errichtungsjahr enthält. Im Zuge unserer werkseigenen Produktionskontrolle wird jede Brandschutzverglasung, die von uns hergestellt wird, entsprechend den Anforderungen der Systemzulassungen mit einem Blechschild gekennzeichnet. Brandschutzverglasungen ohne Typenschild sind im Übrigen nicht zulässig. Das Schild ist auf dem Rahmen der Brandschutzverglasung dauerhaft zu befestigen und befindet sich auf dem Rahmen unten rechts.

Wie groß dürfen Brandschutzverglasungen ausgeführt werden?

Die maximalen Abmessungen von Brandschutzverglasungen sind der jeweils gültigen allgemeinen Bauartgenehmigung bzw. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu entnehmen. In der Regel beträgt die maximal zulässige Höhe einer Brandschutzverglasung 4500 mm und die Länge der Brandschutzverglasung ist nicht begrenzt. Neben den zulässigen maximalen Abmessungen von Brandschutzverglasungen sind jedoch auch die maximalen Größen der einzelnen Scheiben vorgeschrieben.

Müssen Brandschutzverglasungen gewartet werden?

Eine Wartung von Brandschutzverglasungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der letzte Punkt der Systemzulassung beschreibt die Bestimmungen für Nutzung, Unterhalt und Wartung von Brandschutzverglasungen. So ist z. B. bei beschädigten oder zerstörten Brandschutzgläsern und Teilen der Brandschutzverglasung ein fachgerechter Austausch der Komponenten bzw. eine fachgerechte Instandsetzung der Verglasung erforderlich.

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