Kabelabschottungen
Für den Brandschutz spielt die Kabelabschottung eine wichtige Rolle. Kabelabschottungen sind Verschlüsse von Öffnungen für die Durchführung von elektrischen Leitungen, insbesondere von Kabeln und Leitungen mit metallischen Leitern, Stromschienen und Leitungen mit nichtmetallischen Leitern wie z. B. Lichtwellenleiter innerhalb von raumabschließenden Wänden und Decken mit Anforderungen an den Feuerwiderstand. Die Prüfung und Bewertung von Kabelabschottungen erfolgt nach der Einheitstemperaturzeitkurve, kurz ETK genannt.
Warum sind Kabelabschottungen wichtig?
Kabel und Leitungen, die durch feuerwiderstandsfähige raumabschließende Wände und Decken geführt werden, können ohne angemessene Schutzvorrichtungen Feuer und / oder Rauch wie Zündschnüre in andere Geschosse, Wohnungen, Nutzungseinheiten, Abschnitte, Bereiche und Räume übertragen. Brandabschottungen für Kabel haben die Aufgabe, eine Übertragung von Feuer und / oder Rauch durch den eben beschriebenen Zündschnur-Effekt über Kabel und Leitungen für eine festgelegte Dauer zu verhindern.
Für einen sicheren Betrieb und die elektrische Versorgung sind bei der Verlegung von elektrischen Kabelleitungen neben den typischen Schutzvorkehrungen wie der korrekten Bemessung des Leiterquerschnittes, der Überstrom-Schutzeinrichtungen sowie dem Einsatz flammwidriger Kabelleitungen ein fachgerechter brandschutztechnischer Verschluss von Kabeldurchführungen innerhalb von feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken bauaufsichtlich gefordert. Gemäß § 14 der Musterbauordnung (MBO) sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Grundlagen für die Herstellung von Kabelabschottungen
Brandschutztechnische Anforderungen an das Brandverhalten und den Feuerwiderstand von baulichen Anlagen und Teilen von baulichen Anlagen sind in den Landesbauvorschriften (LBO) und ergänzend in der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und der Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Brandschutztechnische Produkte, für die es allgemein anerkannte Prüfverfahren gibt, sind in Bezug auf die Beurteilung, Verwendbarkeit und Anwendbarkeit über allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse geregelt. Liegen keine anerkannten Prüfverfahren, also abschließende technische Regeln für die Ausführung vor, sind neben den Verwendbarkeitsnachweisen (allgemein bauaufsichtliche Zulassungen oder europäische technische Bewertungen) allgemeine Bauartgenehmigungen erforderlich. Diese regeln die Ausführung von Kabelabschottungen als Bauart, bestehend aus einzelnen Bauprodukten.
Setzen Sie auf unsere Fachkompetenz bei der Herstellung von Brandabschottungen wie z. B. Kabelabschottungen, Rohrabschottungen und Kombiabschottungen in sämtlichen Feuerwiderstandsklassen (S30, S60, S90, S120). Unsere Brandschutzmonteure werden kontinuierlich auf die fachgerechte Verarbeitung von Brandschutzprodukten zur Herstellung von Brandabschottungen geschult und kennen die verschiedenen Systemvarianten und technischen Anforderungen zur Abschottung von Medienleitungen innerhalb von feuerhemmenden, hochfeuerhemmenden und feuerbeständigen Wänden und Decken.
Feuerwiderstandsklassen für Kabelabschottungen
Wir produzieren Kabelabschottungen in unterschiedlichen Feuerwiderstandsklassen. Die Vorrichtungen für Kabelleitungen in feuerwiderstandsfähigen Bauteilen werden in der MVVTB Anhang 4 Tabelle 6 näher beschrieben und nach DIN 4102 Teil 9 zu Kabelabschottungen wie folgt klassifiziert:
Feuerwiderstandsklassen für Kabelabschottungen | Feuerwiderstandsdauer in Minuten |
S30 | 30 |
S60 | 60 |
S90 | 90 |
S120 | 120 |
Materialien für die Herstellung von Kabelabschottungen
Kabelabschottungen können aus verschiedenen Materialien wie z. B. Mineralfaserplatten, intumeszierenden Brandschutzschäumen, Brandschutzkissen oder Modulsteinen hergestellt werden. Für die Herstellung von Kabelabschottungen verwenden wir innovative Systeme und Materialien namhafter Hersteller und überzeugen durch eine hochwertige qualifizierte Ausführung.
Bei der Verarbeitung der zugelassenen Brandschutzprodukte achten wir stets auf die Anforderungen der gültigen allgemeinen Bauartgenehmigung und der jeweils geltenden Leitungsanlagenrichtlinie des Bundeslandes unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindestabstände und Maximalbelegung. Die gängigsten Produkte zur Herstellung von klassifizierten Kabelabschottungen haben wir Ihnen in der nachfolgenden Übersicht kurz zusammengefasst:
FAQ | Fragen und Antworten ...
Sie haben noch Fragen zum Thema Kabelabschottungen? Die häufigsten Fragen zum Thema haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst und beantwortet. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Rufen Sie uns an!
Wer darf klassifizierte Kabelabschottungen ausführen?
Die Herstellung von klassifizierten Kabelabschottungen darf nach den Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung Punkt 2.4.3 nur durch geschulte und zertifizierte Unternehmen ausgeführt werden. Der Antragsteller der allgemeinen Bauartgenehmigung hat eine Liste der Unternehmen zu führen, die aufgrund seiner Unterweisungen ausreichende Fachkenntnisse besitzen, den Genehmigungsgegenstand, also die Kabelabschottung, herzustellen.
Müssen Kabelabschottungen nach der MLAR gekennzeichnet werden?
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) spezifiziert die baurechtlichen Anforderungen bei der Abschottung von Leitungsanlagen wie zum Beispiel Kabelleitungen und ermöglicht bei der Verlegung und dem Verschluss von einzelnen Leitungen einige Erleichterungen. Eine Kennzeichnungspflicht wird in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie nicht gefordert. Wir haben uns jedoch dazu entschlossen, auch diese Abschottungen im Rahmen unserer Dokumentation zu erfassen und zu kennzeichnen.
Wieviele Kabelleitungen dürfen in einem Durchbruch verlegt sein?
Klassifizierte Brandabschottungen dürfen innerhalb der Durchführung maximal mit 60 % Kabeln oder Rohren belegt sein. Bei einzelnen Kabeln oder Rohren, die durch Kernbohrungen geführt werden, ist die maximale Größe des Ringspaltes zu beachten.
Wie groß darf eine Abschottung ausgeführt werden?
Das ist von System zu System in Abhängigkeit der vorhandenen Wand- und Deckenkonstruktion sehr unterschiedlich und ist in den allgemeinen Bauartgenehmigungen geregelt.