Brandschutz­fassaden

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Brandschutzverglasung Schueco ADS90FR30 Hochformat

Brandschutzfassaden

✓ Für Innen- oder Außenbereich
✓ Feuerwiderstandsdauer von bis zu 90 Minuten
✓ Feuerwiderstandsklassen E30 (G30), E60 (G60), E90 (G90) und EI30 (F30), EI60 (F60), EI90 (F90)

Brandschutz­fassaden

Brandschutzfassaden sind eine ästethische, moderne Lösung, um Wandbereiche im Innen- oder Außenbereich mit einer Feuerwiderstandsdauer von bis zu 90 Minuten auszustatten. Verglaste Brandschutzfassaden werden beispielsweise bei der Trennung von Brandabschnitten zwischen zwei Gebäudeecken eingesetzt und bestehen aus Pfosten-Riegel-Systemen in Verbindung mit zugelassenen Füllungen (Brandschutzpaneel oder Brandschutzglas). Die Profile der Pfosten-Riegel Konstruktion können je nach Systemaufbau aus Aluminium, Stahl oder Holz bestehen und erfüllen im System eine Feuerwiderstandsdauer von bis zu 90 Minuten. Brandschutzfassaden können je nach System mit entsprechenden Einsatzelementen wie z. B. beweglichen selbstschließenden Brandschutzverglasungen (Brandschutzfenster) ausgeführt werden.

Wir bieten Ihnen die Herstellung, Lieferung und Montage von verglasten Brandschutzfassaden als Vorhangfassaden aus Aluminium- und Stahlprofilen in den Feuerwiderstandsklassen E30 (G30), E60 (G60), E90 (G90) und EI30 (F30), EI60 (F60), EI90 (F90) gem. DIN EN 13830 / DIN EN 13501-2 und als Dachverglasungen nach DIN 4102-13 in den Feuerwiderstandsklassen F30, F60 und F90 an.

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Normen und Feuer­widerstandsklassen

Seit dem Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung (BauPVO) am 01.07.2013 werden Brandschutzfassaden als Vorhangfassaden über die DIN EN 13830 geregelt und nach DIN 13501-2 klassifiziert. Das bedeutet, dass die nationalen Feuerwiderstandsklassen G30, G60 und G90 sowie F30, F60 und F90 durch die Feuerwiderstandklassen E und EI abgelöst worden sind.

Die brandschutztechnischen Leistungseigenschaften werden bei Brandschutzfassaden über Leistungserklärungen ausgewiesen. Die Kennzeichnung erfolgt im Zuge der werkseigenen Produktionskontrolle für die Einführung innerhalb des europäischen Binnenmarktes über CE. Für Brandschutzfassaden, die nicht in den Anwendungsbereich der DIN EN 13830 fallen, sind Zulassungsbescheide (allgemeine Bauartgenehmigungen) oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für die Nachweisführung erforderlich.

DIN EN 13830 Europäische Produktnorm für Vorhangfassaden
DIN EN 13501-2 Euröpäische Norm für die Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Der Teil 2 beinhaltet die Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen.
DIN EN 1364-1 Feuerwiderstandsprüfungen für nichttragende Bauteile. Der Teil 1 beschreibt den Aufbau von Wänden.
DIN EN 1364-3 Feuerwiderstandsprüfungen für nichttragende Bauteile. Der Teil 1 beschreibt den Aufbau von Vorhangfassaden.

Brandschutzfenster als Einspannelemente

Zum Einsatz in feuerhemmenden Brandschutzfassaden bieten wir Ihnen zugelassene Brandschutzfenster nach DIN EN 16034 (DIN EN 14351-1) in der Ausführung als bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen an. Die zugelassenen Brandschutzfenster (bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen) werden hierzu durch spezielle Einspannrahmen in die Fassadenkonstruktion eingesetzt. Neben dem Einbau von Brandschutzfenstern können feuerhemmende und hochfeuerhemmende Brandschutztüren berücksichtigt werden.

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Brandschutzfassade F30
Produktion einer Brandschutzfassade in Feuerwiderstandsklasse F30
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Brandschutzfassade F30
Brandschutzfassade in der Produktion mit Einschub für den Bauteilanschluss
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Brandschutzfassade in der Produktion als Überkopfverglasung
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Brandschutzfassade in der Produktion als Überkopfverglasung

FAQ | Fragen und Antworten ...

Sie haben noch Fragen zu unseren Brandschutzfassaden? Die häufigsten Fragen zum Thema haben wir Ihnen hier zusammengefasst. Weitere Fragen beantworten wir gern persönlich. Rufen Sie uns an!

Können öffenbare Brandschutzfenster integriert werden?

Abhängig vom System und dem entsprechenden Verwendbarkeitsnachweis können bewegliche selbstschließende Brandschutzverglasungen als Revisions- oder Lüftungsflügel in die Brandschutzfassaden integriert werden.

Lassen sich Brandschutzfassaden auch über Eck realisieren?

Ja, Eckausbildungen sind möglich. Details sind in den Zulassungsbescheiden vermerkt. Da das DIBt-Berlin bei der Verlängerung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Änderungen im Bereich der Eckausbildungen vorgenommen hat, setzen Sie sich diesbezüglich bitte direkt mit unserer Anwendungstechnik in Verbindung. Wir werden die Anforderungen entsprechend der gültigen Zulassungen gerne für Sie überprüfen.

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