Brandschutztüren – Herstellung, Lieferung Montage und Austausch
Brandschutztüren sind ein wesentlicher Bestandteil des baulichen Brandschutzes und leisten im Brandfall einen entscheidenden Beitrag zum Schutz von Menschen, Fluchtwegen und Sachwerten. Sie verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch und erfüllen wichtige Funktionen bei der Bildung von Brandabschnitten. Entscheidend ist dabei nicht nur die Wahl der richtigen Feuerwiderstandsklasse, sondern vor allem die fachgerechte Planung, Herstellung und Montage. Als Fachbetrieb mit eigener Fertigung von verglasten Brandschutztüren aus Aluminium und Holz verfügen wir über umfassende praktische und technische Erfahrung im Bereich von Feuerschutzabschlüssen. Unsere Systeme und Prozesse werden durch das IFT-Rosenheim sowie der Überwachungsgemeinschaft Feuerschutz überwacht und geprüft. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit Zulassungsstellen und Fachinstitutionen sind wir die erste Wahl in Berlin und Brandenburg, wenn es um die fachgerechte Montage und den Austausch von Brandschutztüren geht.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Brandschutztüren und warum sind sie so wichtig?
- Welche Anforderungen müssen Brandschutztüren erfüllen?
- Welche Feuerwiderstandsklassen gibt es bei Brandschutztüren?
- Eigene Herstellung von Brandschutztüren aus Aluminium und Holz
- Lieferung und Montage von Brandschutztüren
- Austausch und Reparatur bestehender Brandschutztüren
- Wo werden Brandschutztüren eingesetzt?
- Fachgerechter Einbau von Brandschutztüren
- Zusatzausstattungen für Brandschutztüren
- FAQ | Fragen und Antworten zu Brandschutztüren

Was sind Brandschutztüren und warum sind sie so wichtig?
Brandschutztüren sind speziell geprüfte und zugelassene Feuerschutzabschlüsse, die im Brandfall dazu beitragen, die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb eines Gebäudes zu verhindern oder zeitlich zu verzögern. Sie gehören zum baulichen Brandschutz und übernehmen eine zentrale Funktion bei der Bildung von Brandabschnitten. Diese Brandabschnitte dienen dazu, Gebäude in voneinander getrennte Bereiche zu unterteilen, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
Neben ihrer feuerhemmenden oder hochfeuerhemmenden Schutzfunktion spielen Brandschutztüren auch beim Rauchschutz eine wichtige Rolle. Rauchgase breiten sich häufig schneller aus als Feuer und stellen im Ernstfall eine erhebliche Gefahr für Personen in Flucht- und Rettungswegen dar. Durch ihre selbstschließende Funktion und spezielle Dichtungssysteme helfen Brandschutztüren dabei, Fluchtwege möglichst lange nutzbar zu halten.
Ihre Verwendung ist in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach den jeweiligen bauordnungsrechtlichen Anforderungen, der Nutzung des Gebäudes sowie dem jeweiligen Brandschutzkonzept. Entscheidend ist dabei immer das Zusammenspiel aus zugelassenem Türsystem, fachgerechtem Einbau und regelmäßiger Prüfung.
Welche Anforderungen müssen Brandschutztüren erfüllen?
Brandschutztüren unterliegen klar definierten technischen und bauaufsichtlichen Anforderungen, damit sie ihre Schutzfunktion im Brandfall zuverlässig erfüllen können. Anders als herkömmliche Türen bestehen sie aus geprüften und zugelassenen Systemen, bei denen alle Komponenten, vom Türblatt über die Zarge bis hin zu Beschlägen, Dichtungen und Schließsystemen, exakt aufeinander abgestimmt sein müssen.
Grundlage für ihren Einsatz sind in der Innenanwendung bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen, die festlegen, unter welchen Bedingungen ein Türsystem verwendet werden darf. Dabei spielen insbesondere die Feuerwiderstandsklassen eine wichtige Rolle. Sie definieren, wie lange eine Brandschutztür im Brandfall ihre raumabschließende Funktion aufrechterhalten muss.
Ein wesentliches Merkmal ist zudem die vorgeschriebene Selbstschließfunktion, welche durch Federbänder oder zugelassene Obentürschließer realisiert wird. Brandschutztüren dürfen im Brandfall nicht offenstehen, sondern müssen selbstständig und zuverlässig schließen. Ebenso entscheidend ist der fachgerechte Einbau nach den jeweiligen Zulassungs- und Montagevorgaben. Bereits geringe Abweichungen bei Befestigung, Wandanschluss oder Beschlagtechnik können die Wirksamkeit und Zulassung des gesamten Systems beeinträchtigen. Deshalb sollte die Planung, Herstellung und Montage immer durch qualifizierte Fachbetriebe, wie wir es sind, erfolgen.
Welche Feuerwiderstandsklassen gibt es bei Brandschutztüren?
Brandschutztüren werden nach ihrer Feuerwiderstandsdauer klassifiziert. Diese Klassifizierung gibt an, wie lange ein Türsystem im Brandfall seine raumabschließende Schutzfunktion aufrechterhalten kann und somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch verzögert. Welche Feuerwiderstandsklasse erforderlich ist, hängt von den baulichen Anforderungen, der Nutzung des Gebäudes und dem jeweiligen Brandschutzkonzept ab.
Je nach Einsatzbereich und Schutzanforderung kommen unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen zum Einsatz. Dabei gilt grundsätzlich: Je höher die Anforderungen an den Brandabschluss, desto länger muss die Brandschutztür im Ernstfall ihre Schutzwirkung aufrechterhalten.
Zu den am häufigsten eingesetzten Feuerwiderstandsklassen im Bereich von Brandschutztüren zählen insbesondere T30 / EI30 und T90 / EI90. Beide Systeme unterscheiden sich vor allem in ihrer geprüften Feuerwiderstandsdauer und ihrem vorgesehenen Einsatzbereich.
Brandschutztüren T30 / EI30
Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklasse T30 beziehungsweise EI30 gehören zu den am häufigsten eingesetzten Brandschutzabschlüssen. Sie sind feuerhemmend und dafür ausgelegt, einem Brand mindestens 30 Minuten standzuhalten. T30- beziehungsweise EI30-Türen kommen häufig in Treppenhäusern, Technikräumen, Kellerzugängen und gewerblich genutzten Bereichen zum Einsatz. Welche technischen Anforderungen, Einsatzbereiche und Einbauvorgaben bei T30 / EI30 Brandschutztüren zu beachten sind, erfahren Sie auf unserer Seite zu Brandschutztüren T30 / EI30.
Brandschutztüren T60 / EI60
Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklasse T60 beziehungsweise EI60 bieten einen mittleren Feuerwiderstand und halten einem Brand mindestens 60 Minuten stand. Sie kommen vor allem dort zum Einsatz, wo erhöhte Anforderungen an den baulichen Brandschutz bestehen und eine längere Brandabschottung erforderlich ist als bei feuerhemmenden T30-Systemen. Typische Einsatzbereiche sind technische Betriebsräume, Industrieanlagen, größere Lagerbereiche oder Gebäudebereiche mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Entscheidend ist auch bei T60 / EI60 Systemen, dass die Brandschutztür als geprüftes Gesamtsystem verwendet und entsprechend der Zulassung fachgerecht eingebaut wird.
Brandschutztüren T90 / EI90
Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklasse T90 beziehungsweise EI90 sind hochfeuerhemmende Brandschutzabschlüsse und halten einem Brand mindestens 90 Minuten stand. Sie werden vor allem in Bereichen eingesetzt, in denen besonders hohe Anforderungen an den baulichen Brandschutz bestehen oder längere Evakuierungszeiten berücksichtigt werden müssen. Typische Einsatzorte sind Industrieanlagen, Technikzentralen, sicherheitsrelevante Betriebsbereiche oder bestimmte Sonderbauten. Durch ihre hohe Feuerwiderstandsdauer leisten T90 / EI90 Brandschutztüren einen wichtigen Beitrag zur sicheren Trennung von Brandabschnitten und zum Schutz von Personen und Sachwerten. Weitere Informationen zu Anforderungen, Einsatzbereichen und fachgerechter Montage finden Sie auf unserer Seite zu Brandschutztüren T90 / EI90.
Eigene Herstellung von Brandschutztüren aus Aluminium und Holz
Neben der Lieferung und Montage verfügen wir über besondere Fachkompetenz durch die eigene Herstellung von Brandschutztüren und Feuerschutzabschlüssen aus Aluminium und Holz. Insbesondere im Bereich verglaster Brandschutztüren fertigen wir individuelle Lösungen, die sowohl den brandschutztechnischen Anforderungen als auch architektonischen und funktionalen Ansprüchen gerecht werden.
Die Eigenfertigung ermöglicht uns ein tiefes Verständnis für Aufbau, Materialeigenschaften, Systemkomponenten und die technischen Anforderungen moderner Brandschutztüren Von der Planung über die Fertigung bis hin zur Montage kennen wir jedes Detail des Systems und können dadurch auch komplexe Einbausituationen fachgerecht beurteilen und umsetzen.
Unsere Herstellung und unsere Prozesse unterliegen der regelmäßigen Überwachung und Qualitätssicherung durch das ift Rosenheim sowie die Überwachungsgemeinschaft Feuerschutz Berlin Brandenburg. Durch den engen fachlichen Austausch mit Prüfstellen, Zulassungsbehörden und technischen Institutionen verfügen wir über aktuelles Fachwissen und praktische Erfahrung im Bereich bauaufsichtlich geregelter Brandschutzsysteme. Dieses Know-how fließt direkt in die Beratung, Fertigung und Montage unserer Brandschutztüren ein.
Lieferung und Montage von Brandschutztüren
Die fachgerechte Montage von Brandschutztüren ist entscheidend für ihre spätere Schutzwirkung und die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen. Selbst das beste Türsystem erfüllt seine Funktion nur dann zuverlässig, wenn es entsprechend der Zulassung und den technischen Einbauvorgaben montiert wird. Genau hier kommt es auf Erfahrung, Fachwissen und eine saubere handwerkliche Ausführung an.
Wir begleiten unsere Kunden von der ersten Beratung über das Aufmaß und die technische Planung bis zur Lieferung und fachgerechten Montage der Brandschutztür. Dabei prüfen wir vorab die baulichen Gegebenheiten, die Anforderungen des jeweiligen Brandschutzkonzepts sowie die Eignung des vorgesehenen Wandaufbaus und der Einbausituation. So stellen wir sicher, dass das eingesetzte Türsystem nicht nur passt, sondern auch zulassungskonform eingebaut wird.
Durch unsere langjährige Erfahrung im baulichen Brandschutz und unsere eigene Herstellung von Brandschutzsystemen verfügen wir über tiefgehende Systemkenntnisse und ein umfassendes Verständnis für technische Details, Anschlüsse und Einbausituationen. Als Fachbetrieb für Brandschutz Berlin unterstützen wir Unternehmen, Hausverwaltungen, öffentliche Einrichtungen und Gewerbebetriebe bei der Montage, dem Austausch und der Modernisierung von Brandschutztüren – insbesondere in Berlin und Brandenburg. Dabei steht für uns immer die sichere, normgerechte und dauerhaft funktionsfähige Ausführung im Mittelpunkt.
Austausch und Reparatur bestehender Brandschutztüren
Nicht jede bestehende Brandschutztür erfüllt dauerhaft die technischen und rechtlichen Anforderungen, die im Brandfall an einen sicheren Abschluss gestellt werden. Gerade bei älteren Anlagen können Verschleiß, Beschädigungen, unsachgemäße Veränderungen oder geänderte bauaufsichtliche Vorgaben dazu führen, dass die Schutzfunktion eingeschränkt oder nicht mehr zulässig ist. In solchen Fällen ist eine fachliche Prüfung entscheidend, um den Zustand der Anlage richtig zu bewerten.
Wir unterstützen unsere Kunden beim Austausch und der Reparatur bestehender Brandschutztüren – von einzelnen beschädigten Komponenten bis hin zum vollständigen Ersatz veralteter Türsysteme. Dabei prüfen wir vor Ort, ob eine Instandsetzung technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob eine Modernisierung beziehungsweise ein Austausch erforderlich wird. Besonders bei Altanlagen oder älteren Bestandssystemen ist häufig zu prüfen, ob die vorhandene Tür noch der ursprünglichen Zulassung entspricht oder ob Anpassungen notwendig sind.
Durch unsere kurzen Anfahrtswege in Berlin und Brandenburg können wir Besichtigungstermine schnell und flexibel realisieren. Vor-Ort-Termine zur Bestandsaufnahme und technischen Einschätzung bieten wir in der Regel kostenlos an. So erhalten Sie eine fachgerechte Bewertung Ihrer bestehenden Brandschutztür und eine klare Empfehlung für Reparatur, Modernisierung oder Austausch.
Wo werden Brandschutztüren eingesetzt?
Brandschutztüren kommen überall dort zum Einsatz, wo Brandabschnitte sicher voneinander getrennt und Flucht- sowie Rettungswege geschützt werden müssen. Welche Anforderungen an das Türsystem gestellt werden, hängt dabei von der Nutzung des Gebäudes, der Brandlast und den bauordnungsrechtlichen Vorgaben ab. Je nach Einsatzbereich unterscheiden sich daher Feuerwiderstandsklasse, Bauart und zusätzliche Anforderungen wie Rauchschutz, Schallschutz oder Feststellanlagen.
Gewerbe und Bürogebäude
In Gewerbe- und Bürogebäuden werden Brandschutztüren häufig eingesetzt, um Flure, Technikräume, Archive oder Treppenhäuser brandschutztechnisch voneinander zu trennen. Sie helfen dabei, Fluchtwege im Brandfall nutzbar zu halten und die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf angrenzende Bereiche zu verhindern.
Industrie und Lager
In Industrieanlagen und Lagerbereichen gelten oft erhöhte Anforderungen an den baulichen Brandschutz, da hier häufig größere Brandlasten oder technische Anlagen vorhanden sind. Brandschutztüren sorgen hier für eine sichere Trennung von Produktionsbereichen, Lagerflächen, Technikräumen und Versorgungsbereichen.
Wohnanlagen
Auch in Mehrfamilienhäusern und größeren Wohnanlagen spielen Brandschutztüren eine wichtige Rolle. Sie kommen beispielsweise an Kellerzugängen, Heizungsräumen, Tiefgaragen oder als Abschluss zu Treppenhäusern zum Einsatz und tragen wesentlich zur Sicherheit der Bewohner bei.
Öffentliche Gebäude
In Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Behörden oder Veranstaltungsstätten gelten besondere Anforderungen an den Brandschutz. Hier dienen Brandschutztüren dem Schutz stark frequentierter Bereiche und unterstützen die sichere Evakuierung im Brandfall.
Flucht- und Rettungswege
Ein besonders sensibler Einsatzbereich sind Flucht- und Rettungswege. Hier müssen Brandschutztüren nicht nur die Ausbreitung von Feuer verhindern, sondern auch sicherstellen, dass Rettungswege möglichst lange rauchfrei und passierbar bleiben. Gerade in diesen Bereichen ist der fachgerechte Einbau und die zuverlässige Funktion der Türsysteme von entscheidender Bedeutung.
Fachgerechter Einbau von Brandschutztüren
Der fachgerechte Einbau von Brandschutztüren ist ein entscheidender Bestandteil ihrer Schutzwirkung und rechtlichen Zulässigkeit. Brandschutztüren sind bauaufsichtlich geregelte Systeme und dürfen nur entsprechend ihrer Zulassung und den jeweiligen Montagevorgaben eingebaut werden. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Zulassungen des Deutsches Institut für Bautechnik sowie die produktspezifischen Einbauanleitungen und technischen Nachweise der jeweiligen Hersteller.
Besondere Bedeutung hat dabei die konkrete Einbausituation. Nicht jede Brandschutztür darf in jede Wandkonstruktion eingebaut werden. Wandaufbau, Wanddicke, Befestigungspunkte und Anschlusssituationen müssen exakt zu den Anforderungen der jeweiligen Systemzulassung passen. Bereits kleine Abweichungen bei Wandanschlüssen oder Befestigungsmitteln können die Zulassung und damit die Schutzfunktion des gesamten Systems gefährden.
Auch die verbauten Komponenten wie Beschläge, Türschließer, Schlösser, Feststellanlagen und Dichtungssysteme sind Teil der geprüften Gesamtkonstruktion und dürfen nicht beliebig verändert oder ausgetauscht werden. Gerade Türschließer übernehmen eine zentrale Funktion, da Brandschutztüren im Brandfall selbstständig und zuverlässig schließen müssen.
Durch unsere eigene Herstellung von Brandschutzsystemen, unsere regelmäßige Überwachung durch anerkannte Prüfinstitutionen und unseren engen fachlichen Austausch mit Zulassungsstellen verfügen wir über tiefgehende Kenntnisse im Bereich bauaufsichtlicher Anforderungen und Systemzulassungen. Dieses Fachwissen ermöglicht es uns, auch komplexe Einbausituationen sicher zu bewerten und Brandschutztüren normgerecht, zulassungskonform und dauerhaft funktionsfähig zu montieren.
Brand- und Rauchschutztüren aus Aluminium
Verglaste Brandschutztüren aus Aluminium erfüllen eine Feuerwiderstandsdauer von 30, 60 oder 90 Minuten. Sie bestehen aus hochwärmegedämmten Rahmen- und Flügelprofilen. Pulverbeschichtung, Eloxal/Anodisierung oder Flüssiglackbeschichtung stehen als Verfahren der Oberflächenveredelung in zahlreichen Farbtönen wie z. B. RAL, NCS, DB- zur Auswahl. Auch eine Holzoptik ist in Form einer Pulverbeschichtung DECORAL Oberfläche (Holzoptik) möglich. Beschlagsteile wie Bänder und Türschließer können sowohl verdeckt als auch aufgesetzt ausgeführt werden. Die Produktion von Brandschutztüren erfolgt in unserem Unternehmen mithilfe von computergesteuerten Doppelgehrungssägen und Profilbearbeitungszentren unter der Aufsicht einer fremdüberwachenden Prüfstelle und einer strengen werkseigenen Produktionskontrolle.
Brand- und Rauchschutztüren aus Holz
Holz ist ein natürlicher Rohstoff der einen ganz besonderen Charme hat. Brandschutztüren und Rauchschutztüren aus Holz lassen sich in zahlreichen Ausführungsvarianten, Holzarten und Oberflächen herstellen. Sie sind extrem hochwertig und werden bevorzugt in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden und Schulen eingebaut.
Brand- und Rauchschutztüren aus Stahlblech
Brandschutztüren und Rauchschutztüren aus Stahlbech werden auf der Innen- und Außenseite des Türblattes aus Stahlblech gefertigt. Auch die Zargenelemente bestehen aus Stahlblech in unterschiedlichen Ausführungsvarianten. Bei Brandschutzüren und Rauchschutztüren sind die Türblätter mit Mineralwolle isoliert. Stahlblechtüren können stumpf eingeschlagen oder als Dünnfalz, Dickfalz produziert werden. Die Türen sind standartmäßig verzinkt und für die bauseitigen Endanstrich pulverbeschichtet grundiert. Optional können zahlreiche Oberflächen, Dekors und Glaseinsätze bei der Herstellung berücksichtigt werden.
Brand- und Rauchschutztüren aus Stahl
Rohrrahmenelemente aus Stahl sind extrem stabil und widerstandsfähig. Sie lassen sich in großen Dimensionen herstellen und werden wie Aluminiumelemente verglast oder mit zugelassenen Paneelen hergestellt. Die Ausstattungsmöglichkeiten von Brandschutztüren und Rauchschutztüren aus Stahl sind umfangreich.
Zusatzausstattungen für Brandschutztüren
Je nach Nutzung, Gebäudetyp und betrieblichen Anforderungen können Brandschutztüren mit zusätzlichen technischen Systemen ausgestattet werden, um den täglichen Betrieb komfortabler und sicherer zu gestalten. Besonders in stark frequentierten Bereichen oder bei Anforderungen an Barrierefreiheit kommen ergänzende Systeme zum Einsatz, die den Brandschutz mit einer verbesserten Funktionalität verbinden. Zu den wichtigsten Zusatzausstattungen zählen Feststellanlagen und automatische Drehtürantriebe.
Feststellanlagen für Brandschutztüren
Feststellanlagen ermöglichen es, Brandschutztüren im täglichen Betrieb kontrolliert offen zu halten und sie im Brandfall automatisch und sicher zu schließen. Sie bestehen in der Regel aus mehreren aufeinander abgestimmten Komponenten wie Rauchmeldern, Auslösevorrichtungen, Feststelleinrichtungen und einer Energieversorgung. Besonders in stark frequentierten Bereichen wie Fluren, Pflegeeinrichtungen, öffentlichen Gebäuden oder gewerblichen Objekten sorgen Feststellanlagen für mehr Komfort und einen reibungslosen Betriebsablauf, ohne die Schutzfunktion der Brandschutztür zu beeinträchtigen.
Da Feststellanlagen sicherheitsrelevante Systeme sind, müssen sie regelmäßig geprüft und funktionsfähig gehalten werden. Informationen zu Prüfpflichten, Wartungsintervallen und fachgerechter Instandhaltung finden Sie auf unserer Seite zur Wartung von Feststellanlagen.
Drehtürantriebe für Brandschutztüren
Automatische Drehtürantriebe erhöhen den Komfort und erleichtern insbesondere in barrierefreien oder stark frequentierten Bereichen das sichere Öffnen und Schließen von Brandschutztüren. Sie ermöglichen eine automatische Türöffnung über Taster, Bewegungsmelder oder Zutrittssysteme und unterstützen zusätzlich manuelle Öffnungsvorgänge, beispielsweise über Push-&-Go-Funktionen.
Besonders in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Verwaltungsgebäuden oder öffentlichen Einrichtungen kommen Drehtürantriebe häufig zum Einsatz, um Brandschutz, Barrierefreiheit und Bedienkomfort miteinander zu verbinden. Voraussetzung ist dabei immer, dass der eingesetzte Drehtürantrieb für die jeweilige Brandschutztür zugelassen ist und fachgerecht installiert sowie auf die Anforderungen des Türsystems abgestimmt wird.
Fluchttürsteuerungen für Brandschutztüren
Fluchttürsteuerungen kommen überall dort zum Einsatz, wo Brandschutztüren gleichzeitig als Notausgänge oder Bestandteil von Flucht- und Rettungswegen genutzt werden. Sie ermöglichen im Alltag eine kontrollierte Zutrittsregelung und stellen gleichzeitig sicher, dass Türen im Gefahrenfall jederzeit schnell und zuverlässig als Fluchtweg genutzt werden können. Damit verbinden Fluchttürsteuerungen den Schutz vor unbefugtem Zutritt mit den Anforderungen an eine sichere Evakuierung.
Typische Einsatzbereiche sind öffentliche Gebäude, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Verwaltungsgebäude oder gewerblich genutzte Objekte mit erhöhten Sicherheitsanforderungen. In solchen Bereichen sorgen Fluchttürsteuerungen dafür, dass Brandschutztüren im Normalbetrieb gesichert bleiben, im Notfall jedoch unmittelbar freigegeben werden können.
Da Fluchttürsteuerungen sicherheitsrelevante Systeme sind, müssen sie exakt auf das jeweilige Türsystem abgestimmt und fachgerecht installiert werden. Entscheidend sind dabei die Einhaltung der geltenden Vorschriften, die sichere Funktion im Fluchtwegkonzept sowie die richtige Kombination aus Verriegelung, Steuerung und Freigabeeinrichtung. Weitere Informationen zu Aufbau, Funktion und Einsatzbereichen finden Sie auf unserer Seite zu Fluchttürsteuerungen.
FAQ | Fragen und Antworten zu Brandschutztüren
Sie haben noch Fragen rund um das Thema Rauch- und Brandschutztüren? Die häufigsten Fragen, die uns in diesem Zusammenhang immer wieder gestellt werden, haben wir bereits hier für Sie zusammengefasst und beantwortet. Finden Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage, beantworten diese gern im direkten Kontakt.
Wer darf eine Brandschutztür einbauen?
Grundsätzlich gibt es in Deutschland kein Gesetz, das den Einbau von Brandschutztüren ausschließlich bestimmten Berufsgruppen vorbehält. Entscheidend ist jedoch, dass der Einbau exakt nach den bauaufsichtlichen Zulassungen, der Bauartgenehmigungen, sowie der Montageanleitung des Herstellers und den geltenden technischen Vorgaben erfolgt. Brandschutztüren sind zugelassene Systemkonstruktionen, bei denen Türblatt, Zarge, Beschläge, Türschließer und Anschlüsse als geprüfte Einheit funktionieren müssen.
Nach dem Einbau ist in der Regel eine Übereinstimmungserklärung des ausführenden Fachbetriebs erforderlich, mit der die zulassungskonforme Montage bestätigt wird. Fehler beim Einbau können zum Verlust der Schutzwirkung, zum Erlöschen der Zulassung und zu Haftungsproblemen im Schadensfall führen. Aus diesem Grund sollte der Einbau grundsätzlich durch einen qualifizierten Fachbetrieb mit Erfahrung im baulichen Brandschutz erfolgen. Informationen zu unseren Leistungen rund um die Montage von Brandschutztüren finden Sie auf dieser Seite.
Wann verliert eine Brandschutztür ihre Zulassung
Eine Brandschutztür verliert ihre Zulassung immer dann, wenn Veränderungen vorgenommen werden, die nicht durch die jeweilige Systemzulassung, die Montagevorgaben des Herstellers oder die bauaufsichtlich zugelassenen Änderungsregelungen abgedeckt sind. Brandschutztüren sind geprüfte Gesamtsysteme, bei denen Türblatt, Zarge, Beschläge, Dichtungen und Schließtechnik als aufeinander abgestimmte Einheit funktionieren. Bereits scheinbar kleine Veränderungen können diese Schutzwirkung beeinträchtigen.
Unzulässig sind insbesondere fräsende Bearbeitungen am Türblatt, das nachträgliche Durchbohren oder das Anbringen nicht zugelassener Anbauteile und Beschläge. Eine Ausnahme besteht in bestimmten Fällen, beispielsweise beim fachgerechten Einbau eines Türspions, sofern dieser zulässig ist. Welche Änderungen an Feuerschutzabschlüssen erlaubt sind, regelt das Deutsches Institut für Bautechnik in seinen Vorgaben zu zulässigen Änderungen an Feuerschutzabschlüssen.
Grundsätzlich sollten Änderungen, Reparaturen oder Nachrüstungen an Brandschutztüren nur in Abstimmung mit dem Zulassungsinhaber und durch qualifizierte Fachbetriebe durchgeführt werden. Idealerweise durch Unternehmen mit entsprechender Systemkenntnis, Erfahrung im Brandschutz und Anbindung an anerkannte Überwachungsstellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schutzfunktion und Zulassung des Türsystems erhalten bleiben.
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Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.







