Brandschutzverglasung Schüco ADS80FR30
Als feuerhemmende Brandschutzverglasung bietet Schüco mit dem System ADS90FR30 eine neue zugelassene Brandschutzverglasung aus Aluminium für die Innenanwendung an. Die Brandschutzverglasung besteht mit einer Bautiefe von 90 mm aus einer hochwärmegedämmten Aluminium-Verbundkonstruktion und erfüllt die Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-13 bei einseitiger Brandbeanspruch, unabhängig von der Richtung der Brandbeanspruchung. Das System ADS90FR30 ist in Deutschland wie alle Brandschutzverglasungen national über eine allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt-Berlin geregelt. Neben der geprüften Brandschutzverglasung bietet Schüco mit dem neuen System auch eine zugelassene Brandschutztür der Feuerwiderstandsklasse T30 nach DIN 4102-5 für die Innenanwendung an. Wir produzieren Brandschutzverglasungen vom Typ Schüco ADS90FR30 in unserem Unternehmen in Hennigsdorf bei Berlin und bieten Ihnen neben der Lieferung eine bundesweite, fachgerechte Montage dieser Brandschutzverglasungen an.
Systemaufbau
Mit einer Bautiefe von 90 mm besteht die Brandschutzverglasung Schüco ADS90FR30 aus einem zugelassenen Aluminium Rahmen, einer zugelassenen Scheibe aus Brandschutzglas und den erforderlichen Zubehörteilen wie z. B. Dichtungen, Glashalter, Glasklötzer und Befestigungsmitteln. Der Aluminiumrahmen ist genau genommen eine Aluminium-Kunststoff-Verbundkonstruktion, da die Rahmenprofile aus zwei Aluminiumschalen und einem inneren Kunststoffkern bestehen. Für die Rahmenprofile dieser Brandschutzverglasung liegt ein Prüfzeugnis mit der Nummer P14-00876-PR06-ift beim Prüfinstitut IFT-Rosenheim vor. Die Gesamtkonstruktion ist als Brandschutzverglasung über die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.14-2271 beim DIBt-Berlin nach DIN 4102-13 in der Feuerwiderstandsklasse F30 zugelassen. Die Blendrahmen der Brandschutzverglasung sind in den Ansichtsbreiten 57 mm und 67 mm verfügbar und mit zahlreichen Zusatzprofilen, wie z. B. Pfosten- und Riegelprofilen, Aufdopplungsprofilen, Sockelprofilen oder Statikprofilen ergänzt werden. Die Länge der Brandschutzverglasung kann über die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.14-2271 endlos ausgeführt werden. Da die Brandschutzverglasungen aus 6 m langen Profilstangen gefertigt werden, müssen bei Abmessungen über 6 m entsprechende Profilteilungen und Verbindungen vorgenommen werden. Die Verbindungen der Systemprofile werden im Eck- und Stoßbereich über geprüfte Eck- und T-Verbinder realisiert. Diese werden im Zuge unserer Herstellung mit einem speziellen 2-Komponenten PU-Klebstoff zu einer Rahmenkonstruktion verbunden. Im Innenbereich können wahlweise Ziersprossen aufgeklebt werden. Als Füllungen sind verschiedene Brandschutzgläser der Marken SchücoFlam, Contraflam oder Pyrostop, sowie Brandschutzpaneele mit einem Kern aus Promatect H Brandschutzbauplatten zulässig. Die Höhe dieser Brandschutzverglasung ist auf 5000 mm begrenzt. Ab einer Höhe von 4000 mm kommen statische Zusatzprofile zum Einsatz. Die größten Scheibenabmessungen betragen 1500 mm x 3000 mm im Quer- oder Hochformat. Die Brandschutzverglasung Schüco ADS90FR30 kann an die gleichnamige Brandschutztür Schüco ADS90FR30 mit der Zulassungsnummer Z-6.20-2330 angeschlossen werden. Auf diese Weise lassen sich großzügige filigrane Verglasungs- und Türenkonstruktion herstellen..
Brandschutzglas
Die Brandschutzverglasung ADS90FR30 ist mit zahlreichen Brandschutzgläsern der Marken SchücoFlam, Contraflam und Pyrostop bis zu einer Größe von 1500 x 3000 im Hochformat und 3000 x 1500 mm im Querformat geprüft und zugelassen. Derzeit ist das System über die allgemeine Bauartgenehmigung nur für die Innenanwendung geprüft. Für die Außenanwendung kann weiterhin die bewährte Brandschutzverglasung ADS80FR30 eingesetzt werden. Die zugelassenen Brandschutzgläser der Serie Schüco ADS90FR30 können in einer Vielzahl von Ausführungsvarianten angeboten werden. Zusätzlich zu den verfügbaren Glastypen können Brandschutzgläser vom Typ Contraflam 30 mit zusätzlichen mit selbstklebenden oder selbsthaftenden PET- bzw. PVC-Folien beklebet werden. Die zusätzlichen Folien müssen mindestens der Baustoffklasse DIN 4102-B1 (normal entflammbar) entsprechen und müssen zwischen 50 und 250 µm dick sein.
Folgende Brandschutzgläser können bei der Herstellung von Brandschutzverglasungen der Serie ADS 80 FR 30 eingesetzt werden:
Verbundglasscheiben
Pilkington Pyrostop 30-1
Pilkington Pyrostop 30-2
SchücoFlam 30 C
Contraflam 30
Isolierglasscheiben
nicht zugelassen
Oberflächen und Farben
Für die Beschichtung unserer Brandschutzverglasungen stehen Ihnen die Beschichtungsarten der Pulverbeschichtung, Eloxal/Anodisierung oder Flüssiglackbeschichtung zur Auswahl. Die Auswahl der möglichen Farbtöne ist riesig. Am beliebtesten sind derzeit Farbtöne der RAL-, NCS- oder DB-Farbgruppen. Das Rohmaterial wird für die Beschichtung noch vor unserer Bearbeitung durch ein zertifiziertes Beschichtungsunternehmen in den gewünschten Farbtönen und Beschichtungsarten hochwertig veredelt. Über unsere Schüco FarbApp erhalten Sie an Beispieloberflächen einen visuellen Einblick über die verfügbaren Veredelungsarten möglichen Farbtöne.
Schüco Farb App starten | Oberflächen entdecken
Bauteilanschlüsse
Brandschutzverglasungen vom Typ Schüco ADS90FR30 dürfen nach Punkt 4.3.1 der allgemeinen Bauartgenehmigung Z-19.14-2271 des DIBt-Berlin bei einer vertikalen Anordnung an folgende Bauteile anschließen:
- Mauerwerkswände bestehend aus Mauerziegeln, Kalksandstein in einer Dicke von mindestens 11,5 cm
- Mauerwerkswände aus Porenbetonsteinen in einer Dicke von mindestens 15 cm
- Betonwände bzw. Stahlbetonwände in einer Dicke von mindestens 10 cm
- Bekleidete Stahlbauteile der Feuerwiderstandsklasse F60 nach DIN 4102-4
Montage
Für die Montage von Brandschutzverglasungen der Serie Schüco ADS90FR30 ist die allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt-Berlin zu beachten. Für die Montage wird die Rahmenkonstruktion in die entsprechende Bauteilöffnung gestellt und mittels zugelassener Rahmendübel oder Schrauben mit dem angrenzenden Bauteil verbunden. Die erforderlichen Dübellöcher werden in unserem Unternehmen unter Berücksichtigung der geforderten Mindestabstände werkseitig vorbereitet. Das spart Zeit auf der Baustelle und erleichtert den Monteuren eine fachgerechte Montage. Nach der Rahmenbefestigung wird das Brandschutzglas eingesetzt und verklotzt. Anschließend werden Dichtungen und Glasleisten eingesetzt. Brandschutzverglasungen sind kennzeichnungspflichtig. Das erforderliche Kennzeichnungsschild aus Metall befindet sich nach der Anlage 1.1. auf der rechten Seite der Brandschutzverglasung.
FAQ | Fragen und Antworten ...
Ist ein Anschluss an Leichtbauwände zugelassen?
Eine direkte Montage an Leichtbauwände der Feuerwiderstandsklasse F30 ist nicht über die allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt-Berlin geregelt. Zulässig ist ein Anschluss an bekleidete Holzbauteile oder Stahlbauteile der Feuerwiderstandsklasse F60 nach DIN 4102-4.
Ist ein Einbau in äußere Brandschutzwände zulässig?
Nein. Über die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.14-2271 des DIBt-Berlin ist lediglich eine Montage in innere Brandschutzwände zugelassen. Für den Einbau in äußeren Brandschutzwänden kann das System Schüco ADS80FR30 eingesetzt werden.