Brandschutz­tore

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Brandschutztor Steuerung

Brandschutztore
nach DIN EN 16034

✓ Produktion, Lieferung und Montage
✓ verschiedene Feuerwiderstandsklassen
✓ Innovative Brandschutzsysteme

Brandschutz­tore

Brandschutztore (Feuerschutztore) sind selbstschließende Feuerschutzabschlüsse aus verzinktem Stahl oder Edelstahl, die im Brandfall den Durchgang von Feuer und Rauch in angrenzende Bereiche (Brandabschnitte) für einen geprüften Zeitraum verhindern. Ausgerüstet mit einer zugelassenen Feststellanlage stehen Brandschutztore und Rauchschutztore bis zu Ihrem Einsatz im Ernstfall komplett offen. Erst im Brandfall schließen Brandschutz- und Rauchschutztore je nach Art der Ausführung auf unterschiedliche Art und Weise durch die Detektion der angeschlossenen Rauchschalter (Auslösevorrichtung). 

Wir bieten Ihnen Brandschutztore (Feuerschutztore) und Rauchschutztore in verschiedenen Ausführungsvarianten an und haben uns in den letzten Jahren auf die Lieferung, Montage und Wartung dieser innovativen Torsysteme spezialisiert.

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Brandschutztore nach DIN EN 16034 und DIN EN 13241

Brandschutztore (Feuerschutztore), Rauchschutztore und Feuerschutzvorhänge werden seit dem 02.11.2019 verbindlich über die harmonisierte Produktnorm DIN EN 16034 für Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und / oder Rauchschutzeigenschaften in Verbindung mit der DIN EN 13241 geregelt. Auch die Klassifizierung von Brandschutztoren (Feuerschutztoren) hat sich entsprechend der DIN EN 13501-2 geändert. Nationale Normen und Klassifizierungen dürfen nicht mehr angewendet werden. 

Was genau hat sich geändert?

Im Zuge der europäischen Harmonisierung werden sowohl Brandschutztore (Feuerschutztore) und Rauchschutztore als auch Feuerschutzvorhänge nach der DIN EN 1634 geprüft, nach der DIN EN 16034 / DIN EN 13241 hergestellt und gemäß DIN EN 13501-2 klassifiziert.

Die Herstellung von Brandschutztoren (Feuerschutztoren), Rauchschutztoren und Feuerschutzvorhängen ist bei einer Herstellung nach der europäisch harmoninisierten Produktion DIN EN 16034 überwachungs- und kennzeichnungspflichtig. Eine Überwachungs- und Kennzeichnungspflicht ist grundsätzlich nicht neu. Sie erfolgte in der Vergangenheit auf nationaler Grundlage über die Überwachungsgemeinschaften für Feuerschutz und wird auf Basis einer CE-Prüfung nun durch notifizierte Prüfstellstellen wie z. B. das IFT-Rosenheim oder die Material-Prüfanstalten durchgeführt.

Die werkseigene Produktionskontrolle ist entscheidend für die Kennzeichnung der Torelemente und Voraussetzung für die Einführung in den europäischen Binnenmarkt. Leistungserklärungen weisen nun auch die brandschutztechnischen Eigenschaften von Brandschutztoren und Rauchschutztoren aus. Statt der bekannten allgemein bauaufsichtlichen Zulassung bzw. allgemeinen Bauartgenehmigung und Übereinstimmungserklärung sind nun die Dokumente zur Leistungserklärung und Einbaubestätigungen für den Bauherren und die örtlichen Baubehörden von zentraler Bedeutung.

Da Brandschutztore und Rauchschutztore nun nicht mehr durch Zulassungsdokumente in Übereinstimmung mit den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen nachgewiesen werden, sind die brandschutztechnischen Anforderungen von Feuerschutzabschlüssen und Rauchschutzelementen zukünftig in der Planung intensiver zu prüfen.

Klassifizierungen nach EN 13501-2

Die bekannten Klassifizierungen T30, T90 oder T120 finden nun keine Anwendung mehr. Stattdessen werden Brandschutztore jetzt ausschließlich nach der DIN EN 13501-2 klassifiziert, sodass Brandschutztore, die vorher als T30 klassifiziert wurden, nun beispielsweise in der Feuerwiderstandsklasse EI2 30 Sa C2 ausgeführt werden.

Bauaufsichtliche Anforderungen nach MBO und MVVTB Alte Norm nach DIN 4102-5 Nachweisführung über AbZ/AbG Umsetzung nach DIN EN 16034 / DIN EN 13501-2 gem. MVVTB. Nachweisführung über Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung.
dicht- und selbstschließend keine Sa C2
rauchdicht- und selbstschließend RS C2 S200
feuerhemmend, dicht- und selbstschließend T30 EI2 30 Sa C2
feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend T30 RS EI2 30 S200 C2
feuerbeständig, dicht- und selbstschließend T90 EI2 60 Sa C2
feuerbeständig, rauchdicht und selbstschließend T90 RS EI2 90 S200 C2

Die Zahlen 30 und 90 geben dabei die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an. Was die zusätzlichen Buchstaben und Kennziffern im Einzelnen bedeuten, zeigt die nachfolgende Tabelle:

E Raumabschluss (EN 16034 Abs. 4.1, EN 13501-2 Abs. 5.2.2) Widerstand eines Bauteils mit raumtrennender Funktion gegen Brandbeanspruchung von einer Seite, um den Durchtritt von Flammen oder heißen Gasen zu verhindern und so die Entzündung der dem Feuer abgekehrten Oberfläche in der Nähe befindlicher Materialien zu verhindern.
I Wärmedämmung (EN 16034 Abs. 4.1, EN 13501-2 Abs. 5.2.3) Der Buchstabe I beschreibt die Fähigkeit eines Bauteils, einer einseitigen Brandbeanspruchung zu widerstehen und eine Wärmeübertragung zu absorbieren. Das bedeutet, dass die Wärmeübertragung auf die dem Feuer abgekehrten Seite für eine gewisse Zeit reduziert wird, um eine Entzündung zu vermeiden und Personen und Sachgüter zu schützen. Die Wärmdämmung I wird bei Feuerschutzabschlüssen in zwei Prüfverfahren mit unterschiedlichen Randabständen in I1 und I2 unterteilt.
S Rauchdichtheit (EN 16034 Abs. 4.2) Die Rauchdichtheit beschreibt die Fähigkeit eines Bauteils, den Durchtritt von Gas oder Rauch auf die gegenüber liegende Seite zu verringern oder auszuschließen. Die Bezeichnung Sa berücksichtigt die Rauchdichtheit bei Umgebungstemperaturen und ist nach der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) für dichtschließende Elemente in Deutschland mindestens erforderlich. S200 berücksichtigt die Rauchdichtheit bei Umgebungstemperaturen und bei einer Temperatur von 200°C.
C Selbstschließende Eigenschaft (EN 16034 Abs. 4.4 und 4.5, EN 13501-2 Abs. 5.2.6) Der Buchstabe C bezeichnet die selbstschließende Fähigkeit von Brandschutzfenstern im Brandfall vollständig ohne Fremdeinwirkung zu schließen. Die geprüfte Anzahl der Zyklen wird mit den Ziffern 0 bis 5 benannt.

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Torarten

Für verschiedene Räumlichkeiten kommen auch verschiedene Brandschutztore infrage. Wir bieten Ihnen Feuerschutztore in verschiedenen Ausführungen: Schiebetore, Stapeltore, Sektionaltore, Staffeltore, Rolltore und Hubtore. Die Besonderheiten und die möglichen Brandschutztor-Varianten stellen wir Ihnen an dieser Stelle kurz vor:

Brandschutz-Schiebetore

Brandschutz-Schiebetore bestehen im Wesentlichen aus einem oder mehreren Schiebeblättern, einer kugelgelagerten Laufschienenkonstruktion sowie Zubehörteilen und gegebenenfalls einer oder mehreren Seiten und/oder Sturzklappen sowie einer zugelassenen Feststellanlage für die Offenhaltung. Innerhalb der Schiebeblätter ist je nach Zulassung bzw. Klassifizierungsbericht ein Einbau von Verglasungen, Flucht- und Schlupftüren möglich.

Geprüft sind diese Elemente nun gemäß DIN EN 1634-1. Die Herstellung erfolgt nach DIN EN 16034 / DIN EN 13241. Sie erfüllen die Feuerwiderstandsklassen EI2 30 Sa / S200 (T30 / RS) oder EI2 90 Sa / S200 (T90 / RS).

Brandschutz-Stapeltore

Brandschutz-Stapeltore sind platzsparend und eignen sich ideal für den Einbau in Öffnungen mit geringen Platzverhältnissen. Die Torblätter fahren von oben herunter und überzeugen durch speziell entwickelte Absturzsicherungen. Mikroprozessgesteuerte, batteriegepufferte Feststellanlagen sorgen für einen sicheren offenen Betrieb und gewährleisten eine Offenhaltung für weitere 4 Stunden nach einem Stromausfall. Brandfallsteuerung und Sicherheitseinrichtungen bleiben in dieser Zeit aktiv.

Geprüft sind diese Elemente nun gemäß DIN EN 1634-1. Die Herstellung erfolgt nach DIN EN 16034 / DIN EN 13241. Sie erfüllen die Feuerwiderstandsklassen EI2 30 (T30), EI2 90 (T90) und EI2 90 Sa (T90 RS)

Brandschutz-Sektionaltore

Brandschutz-Sektionaltore bestehen aus brandschutztechnisch optimierten Torblattsegmenten, die sich in Sektionen senkrecht in kugelgelagerten Laufschienen unter die Decke schieben. Die Offenhaltung wird durch mikroprozessgesteuerte Feststellanlagen in Verbindung mit einer Batteriepufferung gewährleistet. Brandschutz-Sektionaltore sind in zahlreichen Ausführungsvarianten mit Verglasungen in verschiedenen Größen und Formen lieferbar.

Geprüft nach DIN EN 1634-1 und mit einer Produktion nach DIN EN 16034 / DIN EN 13241 erfüllen die von uns angebotenen Systeme die die Feuerwiderstandsklassen EI2 30 (T30) und EI2 90 (T90).

Brandschutz-Staffeltore

Brandschutz-Staffeltore können in extremen Dimensionen produziert werden. Die Torblätter werden in einander gestaffelt und fahren nach Auslösung der mikroprozessgesteuerten Feststellanlage im Brandfall herunter.

Mit einer Prüfung nach DIN EN 1634-1 erfüllen Brandschutz Staffeltore nach den Anforderungen der DIN EN 16034 / DIN EN 13241 eine Feuerwiderstandsdauer von bis zu 120 Minuten und erfüllen die Feuerwiderstandsklassen EI2 30, EI2 90 und EI2 120.

Brandschutz-Rolltore

Auch Rollschutztore können mit brandschutztechnischen Eigenschaften hergestellt werden. Brandschutz-Rolltore verfügen über spezielle isolierte Torlamellen, die im Brandfall chemisch reagieren und das Bauteil kühlen. Um Die Offenhaltung zu gewährleisten, kommen Feststellanlagen mit Mikroprozessoren zum Einsatz. 



Geprüft nach DIN EN 1634-1 (DIN EN 16034 / DIN EN 13241) erfüllen die von uns angebotenen Brandschutz-Rolltore eine Feuerwiderstandsklasse von bis zu 120 Minuten. Sie sind in den Feuerwiderstandsklassen EI2 30, E30-E120 und als dichtschließende Rolltorvarianten verfügbar.

Brandschutz-Hubtore

Brandschutz-Hubtore sind platzsparend. Sie eignen sich für Einbausituationen, in denen kein seitlicher Platz für den Einbau von Brandschutz-Sektionaltoren vorhanden ist. Wie bei den anderen Tortypen bleiben Brandschutz-Hubtore durch mikroprozessgesteuerte Feststellanlagen in Verbindung mit speziell gepufferten Batterien offen und schließen erst bei Auslösung durch gekoppelte Rauchschalter oder Handauslösetaster.

Im Anwendungsbereich der DIN EN 13241 bieten wir Ihnen Feuerschutzabschlüsse wie z. B. Brandschutz Hubtore nach DIN EN 16034 in den Feuerwiderstandsklassen EI2 30 und EI2 90 an.

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Textile Rauch- und Brandschutzvorhänge

Brandschutztüren, -tore oder -klappen können sehr stylish aussehen und bieten vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten. Dennoch sind sie sehr massiv und vor allem bei beengten Platzverhältnissen nicht immer gut integrierbar. Selbstschließende, feuerhemmende oder hochfeuerhemmende Textile Rauch- und Brandschutzvorhänge sind eine immer beliebter werdende Lösung und Alternative. Mit Ihrem Aufbau bestehend aus Gehäusekonstruktion, Wickel, seitlichen Führungsschienen und Textilfläche samt Abschlussleiste ähneln die Brandschutzvorhänge den im privatgebrauch bekannten Rollos.

Sie können sowohl in Wand- als auch in Deckenöffnungen nahezu unsichtbar montiert werden und entsprechen den Anforderungen der bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften zum Feuerwiderstandsverhalten. 

Funktion

Feuerschutzvorhänge werden mithilfe einer zugelassenen Feststellanlagensteuerung offen gehalten, bis diese im Brandfall ein Brandalarmsignal übermittelt bekommt und den Schließvorgang einleitet. Ein im Gehäuse integrierter Rohrmotor sorgt dann dafür, dass das Brandschutzgewebe des Vorhangs abgewickelt wird und die Raumöffnung brandschutztechnisch abriegelt.

Klassifizierung

Je nach Konstruktions- und Textiltyp erfüllen Feuerschutzvorhänge auch Rauchschutz-Anforderungen und können ebenfalls wärmehemmende, sektionsbildende und viele weitere Eigenschaften in sich vereinen. Die Klassifizierung von Brandschutzvorhängen findet nach DIN EN 13501-2 statt.

Fenstergriff am Schüco Brandschutzfenster AWS70FR30 der Zelenka Brandschutztechnik
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SCHÜCO AWS 70 FR 30
Feuerwiderstandsklasse EI2 30 Sa C2 nach DIN EN 16034
Griff Schüco Brandschutzfenster AWS70FR30 Zelenka Brandschutztechnik
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SCHÜCO AWS 70 FR 30
Feuerwiderstandsklasse EI2 30 Sa C2 nach DIN EN 16034
CNC Profilbearbeitungszentrum Elumatec Zelenka Brandschutztechnik
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CNC
Einblick in unseren Maschinenpark
Bohrer Profilbearbeitungszentraum PBC Zelenka Brandschutztechnik
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Einblick in unseren Maschinenpark
Brandschutzfenster Wicona WL 75 FP Zelenka Brandschutztechnik
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WICONA WL 75 FP
Feuerwiderstandsklasse EI2 30 Sa C2 nach DIN EN 16034
Obentürschließer Brandschutzfenster Wicona WL 75 FP Zelenka Brandschutztechnik
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Wicona WL 75 FP
Brandschutzfenster mit aufgesetztem Fensterschließer
Griff Brandschutzfenster WIcona WL 75 FP Zelenka Brandschutztechnik
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Wicona WL 75 FP
Feuerwiderstandsklasse EI2 30 Sa C2 nach DIN EN 16034
Obentürschließer Brandschutzfenster Wicona WL 75 FP Zelenka Brandschutztechnik
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Wicona WL 75 FP
Aufgesetzter Fenstershließer GEZE TS 5000
Brandschutzfenster Wicona WL 75 FP Zelenka Brandschutztechnik mit Kennzeichnungsschild
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WICONA WL 75 FP
Feuerwiderstandsklasse EI2 30 Sa C2 nach DIN EN 16034

FAQ | Fragen und Antworten ...

Sie haben noch Fragen zum Thema Brandschutztore? Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir Ihnen an dieser Stelle zusammengefasst und beantwortet. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch Rede und Antwort.

Wie oft müssen Brandschutztore gewartet werden?

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) schreibt für Brandschutztore Wartungen im monatlichen Turnus durch den Betreiber der Anlage vor. Zudem muss jedes Jahr eine Prüfung und Wartung durch einen Sachverständigen durchgeführt werden.

Können Brandschutztore auch Durchgangstüren enthalten?

Ja, das ist möglich. In einen Torflügel können ein bis zwei schwellenlose Schlupftüren integriert werden. Einzeltüren können dabei in Abhängigkeit Ihrer individuellen Fluchtwegplanung in beide Richtungen geöffnet werden. Alternativ kann mit zwei Schlupftüren gearbeitet werden, die sich in entgegengesetzte Richtungen öffnen lassen.

Können Brandschutztore auch verglast werden?

Verglasungen in Brandschutz-Schiebetoren sind möglich, sofern es sich dabei um Brandschutzglas handelt, welches mindestens dieselben Feuerwiderstandseigenschaften aufweist wie das Tor.

Welche Brandschutztore brauche ich für Förderanlagen?


Für Fördertechnik benötigen Sie sogenannte Förderanlagenabschlüsse (FAA). Diese Form der Feuerschutztore behandeln wir auf einer eigenen Unterseite.

{ "@context": "https://schema.org", "@type": "FAQPage", "mainEntity": [{ "@type": "Question", "name": "Können Feststellanlagen in der Außenanwendung eingesetzt werden?", "acceptedAnswer": { "@type": "Answer", "text": "Wir können unsere Brandschutzfenster (bewegliche selbstschließenden Brandschutzverglasungen) mit Feststellanlagen ausrüsten. Der Einsatz ist in Deutschland in der Außenwanwendung jedoch grundsätzlich nicht zulässig, da es für Feststellanlagen in der Außenanwendung keine Prüfnorm für Feststellanlagen gibt. Da Brandschutzfenster und Brandschutztüren in der Außenanwendung über eine harmonisierte europäische Norm geregelt sind, ist eine vorhaben bezogene Bauartgenehmigung oder eine geringfügige Abweichung nicht möglich. Das Problem betrifft unabhängig vom Hersteller jede Feststellanlage, die an einen Feuerschutzabschluss innerhalb einer Außenwand montiert werden soll. Feststellanlagen sind somit ausschließlich an Feuerschutzabschlüssen in Innenwänden zulässig." } }, { "@type": "Question", "name": "Sind Brandschutzfenster kennzeichnungspflichtig?", "acceptedAnswer": { "@type": "Answer", "text": "Ja. Brandschutzfenster sind kennzeichnungspflichtig. In der Außenanwendung werden Brandschutzfenster basierend auf der europäisch harmonisierten Norm DIN EN 16034 / DIN EN 14351-1 mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet. Brandschutzfenster für den Innenbereich, die nicht in den Anwendungsbereich der DIN EN 14351-1 fallen, sind weiterhin national geregelt und werden mit einem Ü-Zeichen versehen." } }, { "@type": "Question", "name": "Wie groß dürfen Brandschutzfenster ausgeführt werden?", "acceptedAnswer": { "@type": "Answer", "text": "Die Größe von Brandschutzfenstern ist durch Minimal- und Maximalabmessungen beschränkt und unterscheidet sich von System zu System. Die zulässige Größe von Brandschutzfenstern finden Sie in unseren Systembeschreibungen." } }, { "@type": "Question", "name": "Müssen Brandschutzfenster gewartet werden?", "acceptedAnswer": { "@type": "Answer", "text": "Brandschutzfenster sind sicherheitsrelevante Anlagen die im Brandfall einwandfrei funktionieren müssen. Für die Funktionsfähigkeit eines Brandschutzfensters ist der Bauherr bzw. der Betreiber verantwortlich. Die Wartungsarbeiten sind halbjährlich durch einen autorisierten Fachbetrieb auszuführen." } }] }