Wartung von Brandschutz­klappen

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Prüfplakette 2020

Wartungsservice Brandschutzklappen

✓ Preiswerte Wartung und Instandsetzung
✓ nach DIN 31051, DIN EN 13306 & DIN EN 15650
✓ Berücksichtigung der Herstelleranforderungen

Wartung von Brandschutz­klappen

Als zugelassener Wartungsbetrieb überprüfen unsere Servicetechniker Brandschutz- und Entrauchungsklappen nach den jeweils gültigen rechtlichen Vorschriften zuverlässig auf Zustand, Funktion und Leistungsfähigkeit. Die Wartung wird elektronisch erfasst und übersichtlich als Dokumentation an unsere Kunden übergeben.

Brandschutzklappen (BSK) sind automatische Absperrvorrichtungen für raumlufttechnische Anlagen (Lüftungsleitungen) um die Übertragung von Feuer und Rauch in angrenzende Brandabschnitte zu verhindern. Als Bestandteil der Lüftungsanlage befinden sich Brandschutzklappen im Regelfall unmittelbar in den feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken. Im Normalbetrieb befinden sich Brandschutzklappen in einem geöffneten Zustand, so dass das Klappenblatt in Strömungsrichtung steht. Im Brandfall verursacht die jeweilige Auslöseinrichtung das Fallen oder Drehen des Klappenblattes auf die Anschlagdichtung um eine Weiterleitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Unreine und feuchte Luft innerhalb der Lüftungsleitungen kann die ständige Funktionssicherheit von Brandschutzklappen stark beeinträchtigen. Ein Versagen der Brandschutzklappen kann im Brandfall fatale Folgen haben, Menschenleben kosten und erhebliche Sachschäden verursachen. Die Wartung und Instandhaltung von Brandschutzklappen ist daher von wesentlicher Bedeutung und sollte unter keinen Umständen vernachlässigt werden.

Die Instandhaltung ist nach DIN 31051 und DIN EN 13306 definiert und beschreibt im Allgemeinen die Begrifflichkeiten Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung. Die Wartung ist demnach die Warung des Soll-Zustandes im Zuge einer Überprüfung. Dies beinhaltet u. a. etwa das Schmieren und Justieren der Antriebsmechanik oder funktionserhaltende Reinigungsarbeiten zur Wiederherstellung des Sollzustandes. Art und Umfang einer Wartung ist bei Brandschutzklappen gemäß den Anforderungen der DIN EN 15650 durch den jeweiligen Hersteller zu beschreiben. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und der Herstellervorgaben, überprüfen und warten wir Ihre Brandschutzklappen zuverlässig zu preiswerten Konditionen.

Gesetzliche Grundlagen

Musterbauordnung (MBO)
§ 3 – Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

Musterbauordnung (MBO)
§ 14 – Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel
unverzüglich beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden
ist, nicht sofort beseitigt werden, hat er dafür zu sorgen, dass die gefährdeten Beschäftigten ihre Tätigkeit
unverzüglich einstellen.

Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und
Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen
instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOB / Teil B § 13, Absatz 4

Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 4 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen 1 Jahr.

Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Nummer 1 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist.

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Umfang unserer fachgerechten Wartung

Brandschutzklappen sind in unterschiedlichen Ausführungsvarianten erhältlich, so dass der Arbeitsaufwand für eine Überprüfung und Wartung je nach Modell im Detail abweichen kann. In der Regel muss nach einer Funktionsprüfung das Antriebsgestänge und die Antriebstechnik gereinigt und geschmiert werden. Eventuell festgestellte Mängel die über diesen Aufwand einer Wartung hinausgehen, sind in einem Wartungsprotokoll zu dokumentieren. Unsere Servicetechniker überprüfen und Ihre Brandschutzklappen gewissenhaft unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und den Herstelleranforderungen. Für eine zukunftssichere Dokumentation erfolgt die Erfassung und Übersendung der Wartungsprotokolle auf elektronischem Wege. Wir erinnern Sie an die fälligen Termine und unterbreiten Ihnen bei größeren Defekten ein entsprechendes Reparaturangebot.

Brandschutzklappe FK 90 Wildeboer
  • Typ und Kennzeichnung der Brandschutzklappe kontrollieren.
  • Brandschutzklappe auf mechanische Schäden überprüfen.
  • Brandschutzklappe auf korrosive Schäden überprüfen.
  • Verkabelung des Stellglieds auf Schäden überprüfen (sofern erforderlich).
  • Verkabelung des Endschalters auf Schäden überprüfen (sofern erforderlich).
  • Brandschutzklappe auf Sauberkeit überprüfen und reinigen (sofern erforderlich).
  • Zustand der Lamellen und Dichtungen überprüfen.
  • Antriebsgestänge schmieren.
  • Sicherheitsschließbetrieb der Brandschutzklappe überprüfen.
  • Überprüfen, ob sich die Klappe in die "offen" und "geschlossen" Stellung bewegt.
  • Überprüfen, des Betriebs der Endschalter für "offen" und "geschlossen".
  • Überprüfen, ob die Brandschutzklappe in ihrer normalen Arbeitsstellung versetzt ist.

Gesetzlich vorgeschriebene Wartungsintervalle

Die Überprüfung von Brandschutzklappen hat unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach den Anforderungen der DIN 13306 in Verbindung mit der DIN 31051 in einem halbjährlichen Abstand zu erfolgen. Ergeben zwei im Abstand von 6 Monaten aufeinander folgende Prüfungen keine Funktionsmängel, so kann die Inspektion und Wartung dieser Klappen ausnahmsweise in einem jährlichem Abstand erfolgen.

Tätigkeit BSK mit Wartungsauflagen BSK mit Wartungsauflagen
Inebtriebnahme der BSK (innere und äußere Sichtprüfung, ggf. Reinigung vor Ort) x x
Inspektion halbjährlich/jährlich (vor Ort) x
Insepktion halbjährlich/jährlich (von der Zentrale) x
Wartung, z. B. funktionelles Reinigen bzw. Instandsetzung nach Bedarf (zustandsabhängige Instandhaltung) x x
Überprüfung nach LBO (vor Ort) x x

FAQ | Fragen und Antworten ...

In welchem Intervall müssen Brandschutzklappen gewartet werden?

Brandschutzklappen müssen halbjährlich inspiziert und gewartet werden. Werden bei der halbjährlichen Inspektion und Wartungen keine Mängel festgestellt, kann die Überprüfung in einem jährlichen Zyklus erfolgen.

Müssen "wartungsfreie" Brandschutzklappen nicht überprüft und gewartet werden?

Der Begriff wartungsfrei ist irreführend und suggeriert fälschlicher Weise, dass keine Maßnahmen zur Überprüfung und Wartung erforderlich sind. Bei "wartungsfreien" Brandschutzklappen ist die Antriebsmechanik, wie die thermische Auslöseeinrichtung und die motorischen Antriebe in der Regel so abgekapselt sind, dass das wiederkehrende Schmieren dieser Teile nicht erforderlich ist. Auf eine Inspektion und Funktionskontrolle, sowie mögliche Instandhaltungsarbeiten darf jedoch auch bei "wartungsfreien" Brandschutzklappen nicht verzichtet werden.

Was passiert bei asbesthaltigen Brandschutzklappen?

Sollte sich bei der Wartung herausstellen, dass Teile der Brandschutzklappe asbesthaltig sind, erfolgt eine Teil- oder Komplettsanierung der kontaminierten Brandschutzklappe. Die asbesthaltigen Teile werden nach TRGS 519 fachgerecht entsorgt.