Rohrabschottungen
Brandschutz fürs Rohr: Rohrleitungen sind ein wesentlicher Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung und durchdringen zwangsläufig auch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken innerhalb eines Gebäudes.
Rohrabschottungen dienen hier als Brandschutz für Rohrdurchführungen in Wand und Decke und können sowohl für brennbare als auch für nicht brennbare Rohre zum Einsatz kommen. Dabei hemmen bzw. verhindern Rohrabschottungen im Brandfall das Schmelzen oder Verbrennen von Rohrleitungen, dichten die Rohrdurchführungen ab und verhindern die Übertragung von Feuer und Rauch in angrenzende Räume und Brandabschnitte, kurzum: Sie schützen Sachwerte und retten im Ernstfall Menschenleben. Rohrabschottungen sind also ein unverzichtbarer Bestandteil des vorbeugenden baulichen Brandschutzes.
Wir haben uns auf die Ausführung von Brandabschottungen für brennbare und nicht brennbare Rohrleitungen spezialisiert und bieten Ihnen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen allgemeinen Bauartgenehmigung des DIBt-Berlin und den Anforderungen der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) eine fachgerechte und einwandfreie Ausführung von Rohrabschottungen in den Feuerwiderstandsklassen R30, R60 und R90 an.
Bei der Ausführung achten wir darauf, dass erforderliche Abstände zu benachbarten Rohr- und Kabelleitungen entsprechend der Leitungsanlagen-Richtlinie oder der allgemeinen Bauartgenehmigung eingehalten werden. Unsere Brandschutzmonteure sind auf die Ausführung von Rohrabschottungen innerhalb der Gebäudetechnik geschult und zertifiziert. Wir kennen die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für die Herstellung von Rohrabschottungen in sämtlichen Feuerwiderstandsklassen und unterbreiten Ihnen gern ein kostengünstiges Angebot über die fachgerechte Abschottung Ihrer bestehenden Rohrleitungen.
Grundlagen für die Herstellung von Rohrabschottungen
Die Herstellung von Brandabschottungen ist ein elementarer Baustein im vorbeugenden baulichen Brandschutz. Die Notwendigkeit einer Brandschutz-Rohrabschottung wird in den Landesbauordnungen, der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) und der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) der jeweiligen Bundesländer vorgeschrieben.
Anforderungen
Nach den gesetzlichen Anforderungen der Musterbauordnung (MBO) § 14, umgesetzt in den jeweiligen Landesbauordnungen, sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) ausreichend vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Leitungen dürfen gemäß § 40, Absatz 1 der Musterbauordnung durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen in Form einer Brandschutz-Rohrabschottung getroffen sind.
Weitere rechtliche Anforderungen und Bestimmungen finden sich in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) des DIBt-Berlin. Ergänzende Vorschriften finden sich seit der Einführung der Bauproduktenverordnung in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB).
Klassifizierung
Die nachfolgende Tabelle zeigt die bauaufsichtlichen Anforderungen und Klassen für Rohrabschottungen nach DIN 4102-11 und eine Abbildung der Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK):
Feuerwiderstandsklassen für Kabelabschottungen | Feuerwiderstandsdauer in Minuten |
R30 | 30 |
R60 | 60 |
R90 | 90 |
R120 | 120 |
Prüfung und Nachweise von Rohrabschottungen
Die brandschutztechnische Prüfung und Klassifizierung von Rohrabschottungen erfolgt gemäß DIN 4102-11 oder DIN EN 13501-2. Als Nachweis werden bei anerkannten Prüfverfahren allgemeine Prüfzeugnisse (AbP) ausgestellt. Liegen keine anerkannten Prüfverfahren vor, können Europäische Technische Bewertungen (European Technical Assessment, ETA) auf Grundlage einer EAD (European Assessment Document, zu Deutsch "Europäisches Bewertungsdokument") oder allgemein bauaufsichtliche Zulassungen ausgestellt werden. Seit Einführung der Bauproduktenverordnung werden als Anwendbarkeitsnachweis für die Ausführung von klassifizierten Rohrabschottungen allgemeine Bauartgenehmigungen benötigt. Diese Dokumente werden durch das Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt-Berlin) ausgestellt und enthalten die Bestimmungen und Voraussetzungen für die fachgerechte Herstellung von Rohrabschottungen am Anwendungsort.
Rohrabschottungen für brennbare Rohre
Brennbare Rohrleitungen werden in der Regel mit aufschäumenden Materialien wie z. B. Schäumen, Brandschutzmanschetten oder Bandagen ausgeführt. Diese schäumen im Brandfall bei einer festgelegten Ansprechtemperatur auf und verhindern einen Brandüberschlag in die angrenzenden Brandabschnitte. Brandschutzmanschetten werden bei feuerwiderstandsfähigen Wänden beidseitig und im Deckenbereich unterseitig montiert.
Rohrabschottungen für nicht brennbare Rohre
Nicht brennbare Rohrleitungen können aus brandschutztechnischer Sicht isoliert oder unisoliert abgeschottet werden. Aus wärmeschutztechnischen Gründen empfiehlt sich jedoch eine Isolierung der durchführenden Rohrleitungen. Die Wahl der Isolierung hat dabei jedoch unmittelbaren Einfluss auf die Wahl der passenden Rohrabschottung. Nicht brennbare Rohrleitungen werden daher beispielsweise mit nicht brennbaren Isolierungen aus Mineralfasern ummantelt, wobei die Rohdichte der durchführenden Isolierung und der Streckenisolierung berücksichtigt werden muss.
Materialien für die Herstellung von Rohrabschottungen
Rohrleitungen bestehen aus brennbaren oder nicht brennbaren Baustoffen, die in der Regel zur Wärme- und / oder Schalldämmung mit brennbaren oder nicht brennbaren Isolierungen ummantelt sind. Um diese isolierten oder unisolierten Rohrleitungen fachgerecht abschotten zu können, setzen wir verschiedene geprüfte und zugelassene Schottsysteme wie z. B. Brandschutzmanschetten oder Brandschutzschäume ein. Bei der Ausführung von Rohrabschottungen setzen wir auf innovative Systemhersteller und ein großes Portfolio an klassifizierten Schottsystemen.
Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die verschiedenen Materialien für die Herstellung von klassifizierten Rohrabschottungen in den Feuerwiderstandsklassen R30, R60, R90 nach DIN 4102-11.
FAQ | Fragen und Antworten ...
Wer darf klassifizierte Rohrabschottungen ausführen?
Die Herstellung von klassifizierten Rohrabschottungen darf nach den Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung Punkt 2.4.3 nur durch geschulte und zertifizierte Unternehmen ausgeführt werden. Der Antragsteller der allgemeinen Bauartgenehmigung hat eine Liste der Unternehmen zu führen, die aufgrund seiner Unterweisungen ausreichende Fachkenntnisse besitzen, den Genehmigungsgegenstand, also die Rohrabschottung, zu herzustellen.
Müssen Rohrabschottungen nach der MLAR gekennzeichnet werden?
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) spezifiziert die baurechtlichen Anforderungen bei der Abschottung von Leitungsanlagen wie zum Beispiel Rohrleitungen und ermöglicht bei der Verlegung und dem Verschluss von einzelnen Leitungen einige Erleichterungen. Eine Kennzeichnungspflicht wird in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie nicht gefordert. Wir haben uns jedoch dazu entschlossen auch diese Abschottungen im Rahmen unserer Dokumentation zu erfassen und zu kennzeichnen.
Wie groß darf eine Abschottung ausgeführt werden?
Das ist von System zu System in Abhängigkeit der vorhandenen Wand- und Deckenkonstruktion sehr unterschiedlich und ist in den allgemeinen Bauartgenehmigungen geregelt.