Förder­anlagen­abschlüsse

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Förderanlagenabschlüsse

✓ Moderne Förderanlagenabschlüsse
✓ Feuerwiderstandsdauer bis 90 Minuten
✓ Abschlüsse für bahngebundene Förderanlagen

Förder­anlagen­abschlüsse

Brandschutz für Förderanlagen: Förderanlagen erstrecken sich meist über mehrere Räumlichkeiten und/oder Stockwerke hinweg und durchdringen dabei feuerwiderstandsfähige und rauchdichte Wände und Decken. Um im Brandfall trotzdem für die erforderlichen Brandschutzanforderungen und den nötigen Rauchschutz sorgen zu können, bedürfen die entsprechenden Öffnungen einer angemessenen Brandschutzvorrichtung in Form geeigneter Förderanlagenabschlüsse, die als festes Bauteil mit der Förderanlage verbunden werden.

Förderanlagenabschlüsse (FAA) sind bewegliche Absperrelemente, die im Stör- oder Brandfall Öffnungen in Brandwänden, Brandbekämpfungs-Abschnittstrennwänden, feuerbeständigen Wänden und Decken sowie feuerhemmenden Wänden und Decken im Teilbereich einer Förderanlage bzw. eines Förderbandes verschließen.

Anders als bei Brandschutztüren / Feuerschutztüren und Brandschutztoren / Feuerschutztoren besteht bei Förderanlagen generell die bauaufsichtliche Forderung der Feuerwiderstandsklasse T90/EI90. Eine Abstufung in eine niedrigere Feuerwiderstandsklasse T30 und T60 gibt es bei Förderanlagen nicht. Sie müssen darüber hinaus den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden, selbstschließend sein und über eine besondere Feststellanlage verfügen. Ebenso sind für die Feuerschutzabschlüsse Steuerungssysteme erforderlich, die im Brandfall das Freifahren des Schließbereichs sicherstellen, damit die Schließung nicht durch Fördergut behindert wird. Hierzu wird gegebenenfalls auf eine unabhängige Notstromanlage zurückgegriffen, die viele Förderanlagen mitbringen.

Wir sind auf die Herstellung und Montage von Förderanlagenabschlüssen spezialisiert und überzeugen durch eine kostengünstige und einwandfreie Lieferung und Verarbeitung dieser brandschutztechnischen Systeme.
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung in der Herstellung von bahngebundenen Förderanlagenabschlüssen.

Einbausysteme

Generell wird bei Förderanlagenabschlüssen zwischen dem Einbau in Wänden und Decken unterschieden. Hier sind folgende Einbausysteme möglich:

Wandeinbau

beidseitig bodeneben
einseitig bodeneben
einseitig hochliegend
beidseitig hochliegend

Deckeneinbau

unterhalb der Decke
oberhalb der Decke

Bauart

Bei der Wahl der passenden Feuerschutzabschlüsse für Förderanlagen (FAA) kommt es zudem auch auf die Bauart der Förderanlage an. Hierbei wird zwischen bahngebundenen Förderanlagen und Schwebstoff-Förderanlagen differenziert.

Bahngebundene Förderanlagen (hydraulische)

Bahngebundene Fördereinrichtungen führen Transportarbeiten auf festgelegten Förderwegen (z. B. Förderband) aus. Der Brandschutzabschluss für bahngebundene Förderanlagen kann in den Trennbarkeitsstufen U, T und D erfolgen.

Bahngebundene Förderanlagensystemen sind zum Beispiel:

Stetigförderung nicht stetige Förderung
Elevatoren Vertikalförderer (intermittierend)
Rollenbahnen Hängebahnen mit Hubwerk
Bandförderer Verschiebewagen
Hängebahnen fahrerlose Transportsysteme (FTS)
Kreisförderer Regalbediengeräte
Tragkettenförderer indukativ geführte Systeme
Plattenbänder automatische Krane
Schleppkettenförderer
Sortieranlagen

Schwebstoff-Förderanlagen (pneumatische)

Bei Schwebstoff-Förderanlagen werden Feststoffe wie z. B. Holzspäne, Staub oder Granulat sowie Flüssigstoffe (schwebend als Tropfen in der Luft) wie z. B. Fette oder Öle durch ein Rohrleitungssystem transportiert. Schwebeteilchen können sowohl nichtbrennbar, als auch brennbar sein.

Trennbarkeitsstufen für Förderanlagenabschlüsse

Des Weiteren wird bei Förderanlagenabschlüssen (FAA) zwischen verschiedenen Trennbarkeitsstufen unterschieden. In den zukünftigen Prüfnormen (DIN-EN 1366-7) sind die Abkürzungen U, T und D bereits wie folgt definiert:

Getrennter Förderanlagenabschluss (U)

Bei getrennten Fördereinrichtungen ist die Förderanlage innerhalb des Schließbereiches ständig getrennt. Diese Lücke muss mindestens 85 cm betragen.

Trennbarer Förderanlagenabschluss (T)

Bei trennbaren Fördereinrichtungen wird die Förderanlage innerhalb des Schließbereiches vor oder beim Schließen herausgeschwenkt bzw. getrennt. Bei geschlossenem Förderanlagenabschluss ist die Förderanlage getrennt.

Nichttrennbarer Förderanlagenabschluss (D)

Bei nichttrennbaren Fördereinrichtungen kann die Förderanlage innerhalb des Schließbereiches nicht getrennt werden.
Welcher Förderanlagenabschluss jeweils für welche Trennbarkeitsstufe zugelassen ist, ist in den amtlichen Nachweisen festgelegt.

Pneumatische Förderanlagenabschlüsse

Ebenso gibt es jedoch auch Förderanlagenabschlüsse für Schwebstoff-Förderanlagen, bei denen kein Förderband oder ähnliches, sondern Luft als Transportmittel genutzt wird. Dabei werden brennbare und nichtbrennbare Güter wie z. B. Staub, Fasern oder Tabak transportiert.

Um Schwebstoff-Förderanlagen adäquat abzuschotten, wird bei der Ausführung pneumatischer Förderanlagenabschlüsse für Schwebstoff-Förderanlagen zwischen brennbaren und nichtbrennbaren Schwebstoffen unterschieden.

Bei brennbaren Schwebeteilchen besteht bei einer Entzündung die Gefahr einer Explosion, so dass weitere Maßnahmen wie z. B. Schnellschlussklappen oder Explosionsunterdrückungsanlagen notwendig sind.

FAQ | Fragen und Antworten…

Der Brandschutz für Förderanlagen ist eine komplexe Angelegenheit und so verwundert es nicht, dass das Thema Fragen aufwirft. Die wichtigsten Fragen rund um Feuerschutzabschlüsse haben wir Ihnen hier zusammengefasst. Weitere sowie spezifischere Fragen beantworten Ihnen gern im Rahmen eines Beratungsgesprächs.

Wie oft müssen Förderanlagenabschlüsse gewartet werden?

Förderanlagenabschlüsse müssen hierzulande mindestens einmal monatlich vom Errichter der Anlage auf Betriebsbereitschaft überprüft werden. Zusätzlich muss im jährlichen Turnus die störungsfreie Arbeitsweise der Förderanlagenabschlüsse in Verbindung mit der zugehörigen Feststell- und Förderanlage nachgewiesen werden. Die daraus resultierenden Prüfungsergebnisse müssen in einem Prüfbuch dokumentiert werden. Die Prüfung findet auf Basis der europäischen Norm „EN 1366-7 Feuerwiderstandprüfungen für Installationen – Teil 7: Förderanlagen und ihre Abschlüsse“ statt.

Welche Klassifizierungen gibt es für Förderanlagenabschlüsse?

Die Bauaufsicht fordert für Feuerschutzabschlüsse grundsätzlich die Klasse T90. Weitere Klassifizierungen wie etwa bei Brandschutztüren und Brandschutztoren gibt es für diese Art der Brandschutztechnik daher nicht.