Wartung von RWA Anlagen

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Wartung RWA Zelenka

Wartungsservice
RWA-Anlagen

✓ Preiswerte Wartung und Instandsetzung
✓ Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
✓ nach DIN 18232 und DIN EN 12101

Wartung von RWA Anlagen

Die Entstehung von toxischen Brandgasen wie Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid (CO), Chlorwasserstoff (HCI) und Cyanwasserstoff (HCN) stellen im Brandfall die größte Gefahr für den Menschen dar. Bereits drei Atemzüge toxischer Rauchgase können tödlich sein. Ohne wirksame Rauchabzugsanlagen breiten sich diese toxischen Rauchgase im Brandfall aus und gefährden Menschenleben und zerstören Sachwerte. Um so wichtiger ist die fachgerechte Installation und Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, kurz RWA Anlagen genannt, dienen zur Rauch- und Wärmeableitung im Brandfall. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des vorbeugenden baulichen Brandschutzes und ermöglichen durch die Sicherstellung einer raucharmen Schicht den Schutz von Personen und Sachwerten. Nutzer von Gebäuden haben somit die Möglichkeit, sich im Brandfall in Sicherheit zu bringen. Die Auslösung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ermöglicht den Nutzern von Gebäuden eine sichere Selbstrettung. Rettungsmannschaften können Menschen, Tiere und Sachwerte in Sicherheit bringen und Brandbekämpfungsmaßnahmen durchführen. Die Wärmeableitung von Wärmeabzugsanlagen senkt darüber hinaus bei einem Vollbrand die Temperatur und verhindert oder verzögert eine explosionsartige Durchzündung (Flashover).  Brandfolgeschäden durch Brandgase und thermische Zersetzungsprodukte werden durch den Einsatz von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen auf ein Minimum reduziert.

Neben der Projektierung und Installation von RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzugsanalgen) haben wir uns besonders in der Region Berlin und Brandenburg auf die fachgerechte Wartung und Überprüfung dieser lebensrettenden Anlagen spezialisiert. Die Notwendigkeit von RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) und deren fachgerechte Wartung und Überprüfung ergibt sich bereits aus der Musterbauordnung (MBO), § 14 - Brandschutz, sowie der Muster Prüfverordnung (MPrüfVO). In dieser grundsätzlichen Definition wird nicht nur der Schutz vor Feuer, sondern auch vor Rauchgasen gefordert. Neben der Gefahr für Mensch und Tier muss auch der Sachschutz berücksichtigt werden. Bei Bränden mit PVC verursachen Rauchgase katastrophale Korrosionsschäden.

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Was sind RWA-Anlagen?

RWA-Anlage bezeichnet den Oberbegriff einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage. Sie besteht aus einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG), den Auslöse- und Bedienelementen, der Energieversorgung, den Leitungen, der Versorgung für die Zuluft und gegebenenfalls den Rauchschürzen. Im Allgemeinen wird bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zwischen natürlichen Rauchabzugsanlagen und maschinellen Rauchabzugsanlagen unterschieden.

NRA - Natürliche Rauchabzugsanlagen

Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) dienen der Ableitung von Brandrauch durch einen natürlichen Auftrieb zur Entrauchung von Gebäuden, insbesondere in der Brandentstehungsphase. Zu diesem Zeitpunkt hat die Schicht heißer Brandgase unterhalb der Raumdecke eine Temperaturgrenze von 300°C bereits überschritten ohne dass ein Flash-over eingetreten ist. Die im Brandfall auftretenden Brandgase werden durch automatisch oder manuell geöffnete Abschlüsse abgeleitet. Die Wirkungsweise ist unter anderem von folgenden Faktoren abhängig:

  • der aerdodynamisch wirksamen Öffnungsfläche
  • der Zuluftzuführung
  • der Anordnung der Öffnungen
  • der Gebäudegeometrie
  • der Art der Auslösung
  • der Größe der Rauchabschnitte

Die thermische Auftriebsfunktion von natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) kommt beispielweise bei Lichtkuppeln und Lüftungs-Jalousien zum Einsatz.

MRA - Maschinelle Rauchabzugsanlagen

Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) leiten den Brandrauch durch elektrische Ventilatoren ab. Diese sind in verschiedenen Ausführungsvarianten wie z. B. Dachventilatoren, Wandventilatoren, Kanalventilatoren, Axialventilatoren oder Radialventilatoren erhältlich. Die Wirkungsweise von RWA Anlagen in der Ausführung von maschinellen Rauchabzugsanlagen ist unter anderem von folgenden Faktoren abhängig:

  • der Leistungsfähigkeit der Ventilatoren,
  • dem Kanalsystem
  • der Lage und Anzahl der Absaugöffnungen
  • der Zuluftzuführung
  • der Gebäudegeometrie
  • der Art der Auslösung
  • der Größe der Rauchabschnitte

Gesetzliche Grundlagen

Musterbauordnung (MBO)
§ 3 – Allgemeine Anforderungen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

Musterbauordnung (MBO)
§ 14 – Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten

Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, hat er dafür zu sorgen, dass die gefährdeten Beschäftigten ihre Tätigkeit unverzüglich einstellen.

Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Muster-Prüfverordnung MprüVO
§  2 Prüfungen
Durch Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) geprüft werden:

- Rauchabzugsanlagen

BHE Richtlinie NRA-EA
Abschnitt 6.5 - Betrieb Instandhaltung

NRA-EA müssen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten und gemäß Bedienungsanleitung betrieben werden. Der Errichter ist verpflichtet, den Betreiber auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen, mindestens einmal jährlichen Wartung der NRA-EA hinzuweisen … Diese Überprüfung ist in einem Prüfbericht zu dokumentieren.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOB / Teil B § 13, Absatz 4

Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke vier Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen zwei Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen ein Jahr.

Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Nummer 1 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist.

DIN 18232-2
Rauch- und Wärmefreihaltung
Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen NRA … auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.  Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.

VdS 2056
Abschnitt 3.1.1
Elektrische Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu installieren, zu betreiben und instand zu halten.

VdS 4020
Abschnitt 12.2
In regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, müssen nach den Angaben des Errichters
die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, ... von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Betriebsbuch zu vermerken.

Relevante Nachweise und Normen für RWA Anlagen

Geltende Nachweise und Normen Beschreibung und Bedeutung
DIN 18232 Nationale Norm - Rauch- und Wärmefreihaltung
DIN EN 12101 Europäische Norm - Rauch- und Wärmefreihaltung
DIN EN 1991 Eurocode

Umfang unserer fachgerechten Wartung

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) bilden im Brandfall über dem Boden eine lebensrettende  raucharme Schicht um den Gebäudenutzern eine Selbstrettung und den Einsatzkräften der Feuerwehr eine Rettung von Menschen zu ermöglichen und den Schutz von Sachwerten zu gewährleisten. Neben der fachgerechten Installation von RWA-Anlagen ist die Überprüfung, Wartung und Instandhaltung dieser sicherheitstechnischen Einrichtungen im vorbeugenden Brandschutz von besonderer Bedeutung. Nur eine funktionierende Rauch- und Wärmeabzugsanlage rettet im Brandfall Menschenleben, schützt Sachwerte und minimiert das Haftungsrisiko für den Gebäudebetreiber. Die Inspektion, Wartung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen geregelt. So beschreibt u. a. die DIN 18232 als anerkannte Regel der Technik die Anforderungen an Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) und verweist in diesem Zusammenhang auf die Angaben zur Funktionsprüfung, Wartung und Instandsetzung des Herstellers.

Im Regelfall müssen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen einmal jährlich überprüft und gewartet werden, wobei einige Hersteller eine vierteljährige Funktionskontrolle einfordern. Ziel einer Wartung ist die Bewahrung des Soll- Zustandes nach den Grundsätzen der DIN 31051 und DIN EN 13306.

Unser Unternehmen hat sich auf die Lieferung, Montage und Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, insbesondere von natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) spezialisiert und bietet Ihnen die fachgerechte Überprüfung, Wartung und Instandsetzung nach den Grundsätzen der DIN 31051 und DIN EN 13306 zu günstigen Preisen an.

Hersteller von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) müssen dem Betreiber detaillierte Wartungsanweisungen zur Verfügung stellen. In diesen Dokumenten sind die einzelnen Maßnahmen und Intervalle zur Funktionsprüfung und Wartung beschrieben, die zur Erfassung des Ist-Zustandes und zur Bewahrung des Soll-Zustandes erforderlich sind. Für die Wartung und Instandsetzung sind vom Hersteller entsprechende Kompetenznachweise vorgeschrieben. Zum Nachweis einer fachgerechten Wartung sind Datum und Umfang einer jeden Wartung in einem für die RWA-Anlage angelegten Prüfbuch zu dokumentieren. Um einen sicheren Betrieb Ihrer Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu gewährleisten, verfügen unsere Servicetechniker über die erforderlichen Zertifizierungen und Kompetenznachweise zur Inspektion, Wartung und Reparatur. Die Wartungsergebnisse werden von unseren Servicetechniker bereits im Objekt elektronisch erfasst und als Dokumentation im PDF-Format an Sie per E-Mail übersandt.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) können in zahlreichen Ausführungsvarianten realisiert werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen den allgemeinen Umfang unserer Überprüfung und Wartung durch unsere Servicetechniker näher beschreiben.

Auslösetaster RWA Rauchabzug GEZE
Brandmelder Hekatron
Hekatron Brandmelder

Auslöseeinrichtungen

  • Externe Kontrolle auf Beschädigungen.
  • Interne Kontrolle auf Verschmutzungen.
  • Dichtheitskontrolle bei pneumatischen oder hydraulischen Systemen
  • Überprüfung der Entwässerung druckluftbetriebener pneumatischer Anlagen.
  • Überprüfung der Ladekapazitäten
  • Kontrolle der automatischen Auslöseeinrichtungen und /oder Fernauslöseeinrichtungen.
  • Überprüfung der Hinweisbeschriftung an den Auslösestellen.
  • Überprüfung der Leitungen auf mögliche Zerstörung.
  • Überprüfung der Dichtheit der Leitungen und Anschlussstellen.
  • Überprüfung auf Regenwasserdichtheit im Dachoder Außenwandbereich.


Leitungen für Hilfsenergien

  • Überprüfung auf mögliche Zerstörung.
  • Überprüfung der Dichtheit der Leitungen und Anschlussstellen.


Geräte

  • Externe Kontrolle auf Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung.
  • Überprüfung auf Regenwasserdichtheit im Dachoder Außenwandbereich.
  • Interne Kontrolle der Gerätemechanik (Antriebe) auf Beschädigung, Federkraft, Motorfunktion, Dichtheit bei pneumatischen oder hydraulischen Systemen


Luftnachstromöffnungen

  • Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Außenluftöffnungen, ggf. des Klappensystems.
  • Überprüfung ggf. vorgesehener Brandschutzabschlüsse, gemäß bauaufsichtlicher Zulassung bzw. Herstellerangaben.
  • Kontrolle der Hinweisbeschriftungen an den Öffnungsflächen
  • Auslösung der Anlagen des NRA, unter gleichzeitiger Beobachtung der vorgegebenen Öffnungsstellungen.
  • Überprüfung der Rückmeldungen.
  • Kontrolle der Hinweisschilder bzw. -beschriftungen.
  • Erstellung eines Wartungsprotokolls.
  • Unverzügliche Information des Betreibers bei wesentlichen Mängeln.

Vorgeschriebene Sachverständigenprüfung

Neben der „jährlichen“ Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) schreibt die Muster Prüfverordnung (MPrüVO), umgesetzt durch die Prüfverordnung der jeweiligen Bundesländer, eine regelmäßige Prüfung von Rauchabzugsanlagen und  Druckbelüftungsanlagen vor.

Der Betreiber hat die Prüfung durch Sachverständige

  1. vor der ersten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlagen,
  2. unverzüglich nach einer technischen Änderung der baulichen Anlagen sowie
  3. unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlagen sowie
  4. jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfungen) durchführen zu lassen.

Dabei wird der allgemeine Zustand der jeweiligen Anlagen, die Funktion, Betriebssicherheit, Wirksamkeit und die ordnungsgemäße Beschaffenheit überprüft. Der Bauherr oder der Betreiber hat die festgestellten Mängel innerhalb der vom Prüfsachverständigen festgelegten Frist zu beseitigen. Werden die Mängel innerhalb dieser Frist nicht umgesetzt droht dem Bauherren oder Betreiber eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 4 der MPrüVO.

Prozentangabe
+0%
70%
ohne Wartung

Laut einer Studie werden ca. 70% aller am Markt befindlichen Feststellanlagen keiner regelmäßigen Überprüfung, Wartung und Inspektion unterzogen. Die Folgen können im Brandfall gravierend sein und führen zu einem enormen Haftungsrisiko für den Betreiber einer elektromechanischen Feststellanlage. Der Verlust des Versicherungsschutzes und strafrechtliche Konsequenzen stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand einer fachgerechten Überprüfung, Wartung und Instandhaltung.

Typische Mängel bei der Wartung von RWA-Anlagen

Im Zuge unserer Überprüfungen und Wartungen stellen wir immer wieder Mängel fest, die sich häufig wiederholen und den Betrieb von RWA-Anlagen einschränken.

  • Prüfbücher fehlen und müssen neu angelegt werden
  • Die Anlage wurden nach der Installation nicht abgenommen

FAQ | Fragen und Antworten ...

Welche Farben haben die Handtaster von RWA-Anlagen?

Der VDS empfiehlt den Farbton RAL 2011 (Orange). Andere Farben werden über die zuständige Landesbaubehörde geregelt.

Können Feststellanlagen in explosionsgeschützten Bereichen installiert werden?

Innerhalb von Räumen mit explosionsfähigen Atmosphären (Gase, Dämpfe oder Nebel) müssen Feststellanlagen mit ATEX Anforderungen installiert werden. Diese Zusatzanforderung muss auf dem Typenschild der elektrischen Feststellanlage vermerkt sein.
Für die Auslösung der Feststellanlage ist zwingend eine geprüfte ortsfeste Gaswarnanlage erforderlich.

Wer darf die Abnahmeprüfung von Feststellanlagen durchführen?

Die vorgeschriebene Abnahmeprüfung erfolgt nach den bestimmen der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung bzw. der allgemeinen Bauartgenehmigung und darf nur von Fachkräften des Antragstellers oder durch eine von ihm autorisierte Fachkraft oder von einer vom DIBt-Berlin benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Gerne bieten wir Ihnen eine fachgerechte Abnahme durch unsere zertifizierten Servicetechniker an. Bei einer Neuinstallation ist die Abnahme grundsätzlich Bestandteil unserer Leistung.