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Brandschutzverglasung Holz
Brandschutzverglasungen

✓ Produktion, Lieferung und Montage
✓ Brandschutzverglasungen & Glastrennwände
✓ Feuerwiderstandsklassen G30 | F30 | F60 und F90

Brandschutzverglasungen – Sicherheit durch geprüftes Brandschutzglas

Brandschutzverglasungen spielen im vorbeugenden baulichen Brandschutz eine entscheidende Rolle. Sie ermöglichen eine lichtdurchlässige Abschottung von Öffnungen in feuerhemmenden, hochfeuerhemmenden und feuerbeständigen Wänden, ohne die gestalterische Freiheit einzuschränken. Moderne Systeme mit zertifiziertem und streng geprüftem Brandschutzglas bieten einen zuverlässigen Schutz vor Feuer, Rauch und Hitze.

In unserer Produktion in Hennigsdorf bei Berlin entstehen Verglasungen mit höchsten Sicherheitsstandards – von großen Glasflächen über Brandschutzfenster und Brandschutztüren sowie gebogene Elemente bis hin zu Varianten mit zusätzlichen Schallschutzanforderungen. Auch anspruchsvolle Sonderanfertigungen setzen wir als erfahrene Brandschutzfirma aus Berlin präzise und zuverlässig um.

Wir entwickeln, fertigen und montieren Brandschutzverglasungen, die den geltenden Normen ebenso entsprechen wie den individuellen Anforderungen moderner Bauprojekte. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch und ein kostenloses Angebot.

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Brandschutz-Festverglasungen: Funktion für höchste Ansprüche

Brandschutzverglasungen sind spezielle Systeme, die im Ernstfall verhindern, dass sich Feuer, Rauch und Hitze unkontrolliert ausbreiten. Sie bestehen aus einer geprüften Kombination aus Rahmenkonstruktion, Brandschutzglas, Dichtungen und Befestigungselementen. Je nach Feuerwiderstandsklasse kommen zusätzliche Isolatoren zum Einsatz, die entstehende Wärme im Brandfall absorbieren und die Sicherheit um ein Vielfaches erhöhen.

Für unsere Brandschutzverglasungen verwenden wir zugelassene Rahmen aus Aluminium, Stahl, speziellen Brandschutzbauplatten oder ausgewählten Holzarten. Der Einsatz von Holzrahmen ist möglich, da bestimmte Hölzer mit hoher Rohdichte hervorragende brandschutztechnische Eigenschaften besitzen. Intumeszierende Brandschutzstreifen wie Promaseal-PL oder Kerafix-Streifen sorgen dafür, dass sich bei Hitze eine isolierende Kohlenstoffschicht bildet. Diese verschließt alle Spalten und schützt den Übergang zwischen Glas und Rahmen.

F- und G-Verglasungen im Brandschutz? Finden Sie das passende System

In Deutschland werden Brandschutzverglasungen nach der Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) geprüft. Diese legt fest, wie schnell und stark die Temperatur im Brandversuch ansteigt. Überschreiten die angebrachten Messsonden die definierten Grenzwerte, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Zusätzlich zur Feuerwiderstandsdauer von 30, 60 oder 90 Minuten werden beim Brandschutz zwei Klassen unterschieden: F-Verglasungen und G-Verglasungen. Beide müssen während der gesamten Prüfdauer als Raumabschluss wirken. Flammen, Rauch oder ein Zusammenbrechen der Konstruktion sind nicht zulässig. F-Verglasungen erfüllen dabei erweiterte Anforderungen im Hinblick auf Wärmestrahlung als G-Verglasungen.

Einheitstemperaturzeitkurve
ETK 1 T30
ETK 1 T60
ETK 1 T90
ETK_1
ETK_1_T30
ETK_1_T60
ETK_1_T90

F-Verglasungen

F‑Verglasungen verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie (anders als G-Verglasungen) die Übertragung von Hitzestrahlung. Bei der Prüfung darf die Temperatur auf der feuerabgewandten Seite des Brandschutzglases im Mittel nicht mehr als 140 K und punktuell nicht mehr als 180 K steigen. Zusätzlich wird ein Wattebausch-Test durchgeführt: Entzündet oder glimmt der Wattebausch, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Diese strikten Vorgaben machen F‑Verglasungen zur bevorzugten Wahl für Bereiche mit hohen Brandschutzanforderungen.

G-Verglasungen

G‑Verglasungen halten Feuer und Rauch zurück, schränken die Hitzestrahlung jedoch nur ein. Daher dürfen sie ausschließlich in Bereichen verbaut werden, in denen die Strahlung keine Gefahr darstellt. Ein typisches Beispiel sind Lichtöffnungen in Flurwänden, die mindestens 1,80 m über dem Fußboden beginnen. Die Zulässigkeit wird im Einzelfall von der örtlichen Bauaufsicht geprüft, da G‑Verglasungen nicht für feuerhemmende oder feuerbeständige Wände vorgesehen sind.

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Unsere Systeme und Ausführungen

Brandschutzverglasungen aus Aluminium

Unsere Aluminium-Verglasungen mit zertifiziertem Brandschutzglas basieren auf hochstabilen Mehrkammerprofilen, die bereits vor der Weiterverarbeitung veredelt werden. Für die Oberflächen stehen Pulverbeschichtung, Eloxal/Anodisierung oder Flüssiglack zur Auswahl. RAL-, NCS-, DB- und Decoral-Farben in Holzoptik bieten nahezu unbegrenzte Gestaltungsmöglichkeiten. In unserer Produktionsstätte bei Berlin schneiden wir die Profile präzise auf Gehrung und bearbeiten sie mit modernster CNC-Technik.

Als führender Hersteller von Brandschutzverglasungen produzieren, liefern und montieren wir Brandschutzverglasungen in den Feuerwiderstandsklassen F30 (feuerhemmend), F60 (hochfeuerhemmend) und F90 (feuerbeständig) gemäß DIN 4102-13.

Rahmenlose Brandschutzverglasungen für den Innenbereich

Unsere rahmenlosen Brandschutzverglasungen in Leichtbauweise fügen sich nahtlos in den Innenausbau ein. Mit Feuerwiderstandsklassen F30, F60 und F90 bieten sie verlässlichen Schutz und ein dezentes Erscheinungsbild.

Das Brandschutzglas wird in einen Rahmen aus zementgebundenen Silikat-Brandschutzbauplatten eingebettet, der später vollständig verdeckt ist. Diese Platten lassen sich flexibel weiterverarbeiten: verputzen, verspachteln, tapezieren oder streichen. So entsteht der Eindruck einer durchgehenden Glasfläche, die sich harmonisch in die Innenarchitektur einfügt. Die verdeckte Einbauweise ist ausschließlich für den Innenbereich geeignet.

Ganzglaswände aus Brandschutzglas

Ganzglaswände bieten Brandschutz ohne sichtbare Pfosten. Die einzelnen Brandschutzgläser sind nur durch schmale Silikonfugen getrennt und sorgen für eine filigrane, durchgängige Optik mit modernem Charakter. Dieses System ist ausschließlich für den Innenbereich zugelassen. Einige Varianten ermöglichen sogar komplett verglaste Ecken und lassen sich mit geprüften Brandschutztüren kombinieren.

Dass es sich um eine geprüfte Brandschutzverglasung handelt, ist bei unseren Glaswänden äußerlich kaum erkennbar – lediglich das vorgeschriebene Kennzeichnungsschild und das Ätzsiegel weisen darauf hin. Wir kennen die zugelassenen Systeme, übernehmen die Produktion und Montage und beraten Sie bereits in der Planungsphase. Nach Berlin, Brandenburg, Hamburg, München oder wo auch immer Sie Glaswände aus speziellem Brandschutzglas benötigen: Wir liefern und montieren Ganzglaswände als Brandschutzverglasung bundesweit.

Kreisrunde Brandschutzverglasungen – Bullaugen mit Feuerwiderstand

Brandschutz-Festverglasungen müssen nicht immer eckig sein. Mit unseren kreisrunden Ausführungen setzen Sie architektonische Akzente und sichern gleichzeitig den geforderten Feuerwiderstand. Wir fertigen runde Verglasungen ebenso wie Stich- und Segmentbögen und realisieren regelmäßig Sonderanfertigungen für anspruchsvolle Bauprojekte. Runde Brandschutzverglasungen sind in allen Feuerwiderstandsklassen von F30 bis F90 und können mit zusätzlichen Schallschutzanforderungen und einbruchhemmenden Eigenschaften kombiniert werden.

Schüco ADS80FR30 Brandschutzverglasung Zelenka Brandschutztechnik
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SCHÜCO Firestop F90
Feuerwiderstandsklasse F90 nach DIN 4102-13
Bohrer Profilbearbeitungszentraum PBC Zelenka Brandschutztechnik
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CNC
Einblick in unseren Maschinenpark
CNC Profilbearbeitungszentrum Elumatec Zelenka Brandschutztechnik
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CNC
Einblick in unseren Maschinenpark
Schüco Brandschutzverglasung Zelenka Brandschutztechnik Produktion
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SCHÜCO Firestop F90
Brandschutzverglasung mit glasteilendem Riegel
Schüco ADS80FR30 Profile Werkstatt Zelenka Brandschutztechnik
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SCHÜCO Firestop F90
Rohmaterial einer Brandschutzverglasung vor der Verarbeitung
Schüco ADS80FR30 Profile Werkstatt Zelenka Brandschutztechnik
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SCHÜCO Firestop F90
Rahmen einer Brandschutzverglasung in der Produktion

FAQ | Fragen und Antworten …

Sie haben noch Fragen bezüglich Brandschutzglas & -verglasungen? Die am häufigsten gestellten Fragen in diesem Zusammenhang haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst und beantwortet. Sie finden noch keine Antwort auf Ihre Frage? Gern beantworten wir diese telefonisch. Rufen Sie uns einfach an!

Wer darf Brandschutzverglasungen montieren?

Brandschutzverglasungen dürfen als Bauart am Anwendungsort, also auf der Baustelle, nur von solchen Unternehmen ausgeführt werden, die ausreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet haben und entsprechend geschultes Personal dafür einsetzen. Der Antragsteller der allgemeinen Bauartgenehmigung hat hierzu die ausführenden Unternehmen über die Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung – auch über die beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt-Berlin) hinterlegten Angaben – und die Errichtung des Regelungsgegenstandes zu unterrichten, zu schulen und ihnen in ständigem Erfahrungsaustausch zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus hat der Antragsteller der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Liste der Unternehmen zu führen, die aufgrund seiner Unterweisungen ausreichende Fachkenntnisse besitzen, um den Regelungsgegenstand auszuführen. Diese Liste ist dem Deutschen Institut für Bautechnik vorzulegen.

Müssen Brandschutzgläser oder -verglasungen gewartet werden?

Eine Wartung von Brandschutzverglasungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der letzte Punkt der Systemzulassung beschreibt die Bestimmungen für Nutzung, Unterhalt und Wartung von Brandschutzverglasungen. So ist z. B. bei beschädigten oder zerstörten Brandschutzgläsern und Teilen der Brandschutzverglasung ein fachgerechter Austausch der Komponenten bzw. eine fachgerechte Instandsetzung der Verglasung erforderlich. Gerne übernehmen wir Reparaturen sowie regelmäßige Wartungen für Sie. Kommen Sie gern auf uns zu.

Sind Brandschutzverglasungen kennzeichnungspflichtig?

Ja. Auch diese Anforderung ist in der allgemeinen Bauartgenehmigung des jeweiligen Systems aufgeführt. Jede Brandschutzverglasung ist vom Hersteller mit einem Stahlblechschild zu kennzeichnen, das den Produkttyp, die Feuerwiderstandsklasse, den Namen des Herstellers, die Bauartgenehmigungsnummer / Zulassungsnummer und das Errichtungsjahr enthält. Im Zuge unserer werkseigenen Produktionskontrolle wird jede Brandschutzverglasung, die von uns hergestellt wird, entsprechend den Anforderungen der Systemzulassungen mit einem Blechschild gekennzeichnet. Brandschutzverglasungen ohne Typenschild sind im Übrigen nicht zulässig. Das Schild ist auf dem Rahmen der Brandschutzverglasung dauerhaft zu befestigen und befindet sich auf dem Rahmen unten rechts.

Wie groß dürfen Brandschutzverglasungen ausgeführt werden?

Die maximalen Abmessungen von Brandschutzverglasungen sind der jeweils gültigen allgemeinen Bauartgenehmigung bzw. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu entnehmen. In der Regel beträgt die maximal zulässige Höhe einer Brandschutzverglasung 4500 mm und die Länge der Brandschutzverglasung ist nicht begrenzt. Neben den zulässigen maximalen Abmessungen von Brandschutzverglasungen sind jedoch auch die maximalen Größen der einzelnen Scheiben vorgeschrieben.

Eignet sich jede Brandschutzverglasung für Innen- und Außenbereiche?

Nein. Der Einsatzort ist entscheidend, denn der Aufbau von Brandschutzverglasungen unterscheidet sich je nach Verwendung im Innen- oder Außenbereich deutlich. Für Brandschutzfassaden und Außenwände gelten aufgrund zusätzlicher Wärmeschutzanforderungen strengere Anforderungen. Die allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt Berlin regelt verbindlich, welche Brandschutz-Isoliergläser für den Außeneinsatz zugelassen sind. Welche das genau sind, steht im Dokument B der allgemeinen Bauartgenhmigung.

Wichtig: Nicht jedes System ist für den Außeneinsatz zugelassen. Es gelten spezifische bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen, die genau definieren, wo und wie die Verglasung eingesetzt werden darf. Lassen Sie sich vorab von unseren Experten beraten, um die passende Verglasung für Ihr Projekt zu finden.

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Setzen Sie sich einfach mit uns telefonisch in Verbindung oder schreiben Sie uns Ihre Fragen per E-Mail.

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