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Brandschutzverglasung F30 / EI30 Hochformat
Brandschutzverglasungen F30 / EI30

✓ Feuerhemmende Verglasung der Klasse F30 / EI30
✓ Für Innen- und Außenwände
✓ Produktion, Lieferung und Montage

Brandschutzverglasungen F30 / EI30

In unserer eigenen Produktion in Hennigsdorf bei Berlin fertigen wir maßgeschneiderte Brandschutzverglasungen F30 / EI30 für den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Als Hersteller und Fachbetrieb begleiten wir Ihr Projekt von der technischen Planung über die Fertigung bis zur fachgerechten Montage vor Ort. Unsere Brandschutzverglasungen werden individuell nach den baulichen Anforderungen hergestellt, termingerecht geliefert und durch erfahrene Brandschutzmonteure montiert. So stellen wir sicher, dass alle Elemente den geltenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben entsprechen und dauerhaft funktionsfähig sind. Sollte es später im laufenden Betrieb zu mechanischen Beschädigungen wie zum Beispiel einem Glasbruch kommen, übernehmen unsere qualifizierten Brandschutztechniker die fachgerechte Instandsetzung oder den Austausch einzelner Brandschutzgläser. Unsere F30 / EI30 Verglasungen verbinden geprüfte Sicherheit mit einer hochwertigen, modernen Optik und vielfältigen Ausführungsvarianten.

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Feuerwiderstandsklasse F30 oder EI30 – wo liegt der Unterschied?

F30 und EI30 werden im Sprachgebrauch häufig gleichgesetzt, stehen jedoch für unterschiedliche Klassifizierungssysteme. Beide Bezeichnungen beschreiben Bauteile mit einer geprüften Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten. Der Unterschied liegt in der zugrunde liegenden Norm und im Anwendungsbereich.

Brandschutzverglasung der Klasse F60

F30 ist die nationale Feuerwiderstandsklasse für Brandschutzverglasungen gemäß DIN 4102-5. In Deutschland dürfen Brandschutzverglasungen ausschließlich als geregelte Bauarten mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung eingebaut werden. Für feuerhemmende Verglasungen mit 30 Minuten Feuerwiderstand ist hierfür die Klassifizierung F30 maßgeblich.

Brandschutzverglasung der Klasse EI30

ist eine europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501-2 und kommt im Zusammenhang mit der harmonisierten Produktnorm DIN EN 16034 zur Anwendung. Diese Klassifizierung betrifft insbesondere Feuerschutzabschlüsse wie Fenster und Türen in der Außenanwendung, nicht jedoch klassische Brandschutzverglasungen nach DIN 4102-5.

Da sowohl F30- als auch EI30-klassifizierte Systeme eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten aufweisen, werden die Begriffe in der Praxis häufig parallel verwendet. Auf dieser Seite verwenden wir die Bezeichnung Brandschutzverglasungen F30 / EI30 zur besseren Einordnung im Markt, wobei unsere Verglasungssysteme stets den in Deutschland geltenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Unsere Brandschutzverglasungen der Feuerwiderstandsklasse F30

F-Verglasungen verhindern im Brandfall die Ausbreitung von Feuer, Rauch sowie die Übertragung von Hitzestrahlung. Systeme mit Brandschutzverglasungen der Klasse F30 schützen die feuerabgewandte Seite zuverlässig für 30 Minuten.

Unsere hochwertigen F30-Systeme beinhalten ein mehrschichtiges, zertifiziertes Brandschutzglas und sind in verschiedenen Ausführungen verfügbar:

  • Hochstabiles Mehrkammer-Profil aus Aluminium: Das System besteht aus speziellen 5-Kammer-Verbundprofilen aus Aluminium und Kunststoff. Die Oberflächen werden vor der Weiterverarbeitung durch eine Pulverbeschichtung, Flüssiglack oder Eloxieren (anodische Oxidation) veredelt. Zahlreiche RAL-, NCS-, DB- und Decoral-Farben stehen für die optische Gestaltung zur Verfügung.
  • Rahmenlose Verglasung in Leichtbauweise für den Innenbereich: Unsere rahmenlosen Systeme sorgen für ein dezentes Erscheinungsbild und verlässlichen Schutz im Innenbereich. Das Glas ist in einen Rahmen aus zementgebundenen Silikat-Bauplatten eingebettet, die für Brandschutzsysteme geeignet sind. Da der Rahmen vollständig verdeckt ist, entsteht der Eindruck einer durchgehenden Glasfläche.
  • Glas-Ganzwände ohne sichtbare Pfosten für den Innenbereich: Eine filigrane, durchgängige Optik im modernen Design – Brandschutz geht auch ganz unauffällig. Die Glas-Panels sind nur durch schmale Silikonfugen getrennt und benötigen keine sichtbaren Pfosten. Eine Kombination mit Brandschutztüren ist möglich.
  • Kreisrunde Brandschutz-Festverglasungen: Brandschutzverglasung mit der Feuerwiderstandsklasse F30 gibt es auch in einer runden Ausführung. Schaffen Sie besondere Design-Highlights, die gleichzeitig feuerhemmend sind. Auf Wunsch können die runden Brandschutzverglasungen auch mit Schallschutz und Einbruchshemmung versehen werden.

Montage von feuerhemmenden Brandschutzverglasungen F30 / EI30

Bei der Montage von Brandschutzverglasungen der Feuerwiderstandsklasse F30 legen wir größten Wert auf eine präzise, normgerechte Ausführung. Abgestimmt auf die jeweilige Wand- und Anschlusskonstruktion. Die Montage erfolgt durch unsere geschulten und erfahrenen Brandschutzmonteure gemäß den Vorgaben der allgemeinen Bauartgenehmigung des jeweiligen Systems.

Die Rahmenkonstruktionen werden mit zugelassenen Befestigungsmitteln wie geprüften Dübeln oder Schrauben sicher im Baukörper verankert. Die erforderlichen Bohrungen bereiten wir bereits in unserer eigenen Produktion passgenau vor. Ist eine direkte Befestigung im Untergrund nicht möglich, kommen geprüfte alternative Befestigungslösungen, wie zum Beispiel Eindrehanker, zum Einsatz.

Nach der fachgerechten Montage erfolgt der brandschutztechnisch erforderliche Fugenschluss. Hierbei verwenden wir ausschließlich zugelassene Materialien, die den Anforderungen der jeweiligen Bauartgenehmigung entsprechen.
Das sind zum Beispiel:

  • mineralische Mörtel und Spachtelmassen
  • Mineralfaserstoffe mit entsprechend hohem Schmelzpunkt
  • zugelassene Brandschutzschäume oder Fugendichtbänder

So stellen wir sicher, dass jede Brandschutzverglasung dauerhaft funktionsfähig ist und den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz entspricht.

Beispiele für den Aufbau des Systems

profilschnitt schueco ads90fr30 f30 zelenka brandschutztechnik

Verglasung mit Aluminium-Profilen

Unsere Aluminium-Brandschutzverglasungen bestehen aus hochwärmegedämmten Mehrkammer-Verbundprofilen mit Aluminiumschalen und isolierendem Kunststoffkern. Sie erfüllen die Feuerwiderstandsklasse F30 (DIN 4102-13) und sind für den Einsatz in mindestens feuerhemmenden Innen- oder Außenwänden zugelassen.

Je nach System beträgt die Bautiefe 80 mm oder 90 mm, die Ansichtsbreiten variieren zwischen 57 mm und 94 mm. Durch die modulare Konstruktion lassen sich Höhen bis 4,5 m (ADS80FR30) bzw. 5,0 m (ADS90FR30) realisieren, mit zulässigen Scheibengrößen bis max. 1500 × 3000 mm. Als Füllungen kommen geprüfte Brandschutzgläser namhafter Hersteller wie Pilkington Pyrostop, Contraflam oder SchücoFlam zum Einsatz. Optional mit Wärme- oder Sonnenschutz, Ornamentierungen oder farbigen Folien. Zusätzlich sind die Profilkammern teils mit speziellen Brandschutzisolatoren gefüllt, und der Falzgrund enthält dämmschichtbildende Dichtstreifen, die im Brandfall aufschäumen und Hohlräume zwischen Rahmen und Glas zuverlässig verschließen. Sprossen- oder Zusatzprofile ermöglichen zudem stabile, großflächige Verglasungen bei schlanker Ansichtsbreite.

Die Rahmen werden werkseitig auf Gehrung zugeschnitten, mit geprüften Verbindern montiert und mit Brandschutzstreifen sowie EPDM-Dichtungen ausgerüstet. Anschlussmöglichkeiten bestehen an Mauerwerk, Beton, Leichtbau-Wänden und weitere klassifizierte Bauteile. Oberflächen können pulverbeschichtet, eloxiert oderin RAL-, NCS- oder DB-Farbtönen lackiert werden. Die Montage erfolgt gemäß Bauartgenehmigung mit zugelassenen Befestigungsmitteln, fertig vorbereitet zur schnellen und fachgerechten Installation.

Schnittzeichnung Brandschutzverglasung Promat Konstruktion 485.16 G30 Zelenka

Rahmenlose Verglasung

Rahmenlose Brandschutzverglasungen für den Innenbereich ermöglichen feuerhemmende Abschlüsse mit 30 Minuten Feuerwiderstand nach DIN 4102-13 (F30), bei denen keine sichtbaren Rahmenbauteile verbleiben.

Die Konstruktion basiert auf schmalen Streifen aus Promatect-H-Brandschutzbauplatten, die in die Bauteillaibung von Massiv- oder Leichtbau-Wänden eingesetzt werden. Das Brandschutzglas – ein mehrschichtiges Verbund-Sicherheitsglas mit integrierten Brandschutzschichten – wird zusammen mit Vorlegebändern, zugelassenen Glashalteleisten (Silikatplatten oder Vollholz) und speziellem Systemglas-Silikon eingebaut. Im Brandfall schäumen die Brandschutzschichten auf und verhindern den Durchtritt von Feuer und Rauch sowie eine unzulässige Erwärmung der abgewandten Seite.

Die Konstruktion erlaubt große Glasflächen bis 1,5 × 3 m (Hochformat) oder 3,4 × 1,5 m (Querformat) und kann optisch flächenbündig mit der Wand abschließen. So lassen sich großzügige, lichtdurchlässige und zugleich normkonforme Brandschutzlösungen im Innenbereich realisieren.

Schüco ADS80FR30 Brandschutzverglasung Zelenka Brandschutztechnik
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SCHÜCO ADS80FR30
Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102-13

Zelenka Brandschutztechnik: Ihr Fachbetrieb für baulichen Brandschutz

Setzen Sie beim baulichen und anlagentechnischen Brandschutz auf Erfahrung und Präzision – setzen Sie auf Zelenka Brandschutztechnik, Ihre kompetente Brandschutzfirma aus Berlin. Wir fertigen hochwertige Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse aus Aluminium, Stahl und Holz – individuell auf Ihr Projekt zugeschnitten. Unser Leistungsspektrum reicht von der technischen Planung über die eigene Produktion bis zur fachgerechten Montage von Brandschutzverglasungen, Brandschutztüren und Brandschutzfenstern. Ob Hochbau, Industrie oder Tunnelbau – wir entwickeln Lösungen, die genau zu Ihren Anforderungen passen und den geltenden Normen gerecht werden. Wir sind der starke Partner an Ihrer Seite und bringen höchste Sicherheit und modernes Design mühelos in Einklang. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche Beratung und ein unverbindliches Angebot.

Neben Brandschutzverglasungen der Feuerwiderstandsklasse F30 fertigen und montieren wir auch Brandschutzverglasungen F60 sowie Brandschutzverglasungen F90 für erhöhte Anforderungen im vorbeugenden baulichen Brandschutz. Welche Feuerwiderstandsklasse im jeweiligen Projekt erforderlich ist, ergibt sich aus der brandschutztechnischen Planung, dem Brandschutzkonzept und den bauordnungsrechtlichen Vorgaben.

Ist für bestimmte Bereiche ausschließlich der Raumabschluss gegen Feuer und Rauch gefordert, kann unter Umständen auch eine Brandschutzverglasung der Klasse G30 ausreichend sein. Gerne beraten wir Sie fachgerecht bei der Auswahl der passenden Brandschutzverglasung und unterstützen Sie bei der Einordnung der geeigneten Systeme für Ihr Bauvorhaben.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir begleiten Sie zuverlässig von der Planung bis zur fachgerechten Umsetzung.

FAQ | Fragen und Antworten …

Sie haben noch Fragen bezüglich Brandschutzverglasungen F30 / EI30? Die am häufigsten gestellten Fragen in diesem Zusammenhang haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst und beantwortet. Sie finden noch keine Antwort auf Ihre Frage? Gern beantworten wir diese telefonisch. Rufen Sie uns einfach an!

Was bedeutet F30 bzw. EI30?

F30 und EI30 stehen beide für eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten, also für Bauteile, die im Brandfall mindestens 30 Minuten ihre Schutzfunktion behalten. F30 ist die nationale Bezeichnung nach DIN 4102, EI30 die europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501‑2 (E = Raumabschluss, I = Wärmedämmung).

Sind F30 und EI30 das Gleiche?

Im Sprachgebrauch werden F30 und EI30 oft gleichgesetzt, weil beide 30 Minuten Feuerwiderstand bedeuten. Formal gehören sie jedoch zu unterschiedlichen Normsystemen: F30 zu DIN 4102‑5/‑13 (nationale Regelung), EI30 zu DIN EN 13501‑2 und der Produktnorm DIN EN 16034, insbesondere für Feuerschutzabschlüsse wie Türen und Fenster.

Welche Schutzwirkung bietet eine F30/EI30‑Brandschutzverglasung?

Eine F30/EI30‑Verglasung hält Feuer, Rauch und gefährliche Wärmestrahlung für mindestens 30 Minuten zurück. Sie verhindert sowohl den Durchtritt von Flammen (Raumabschluss E) als auch eine unzulässige Erwärmung der dem Feuer abgewandten Seite (Wärmedämmung I).

Wo werden Brandschutzverglasungen F30 / EI30 eingesetzt?

Typische Einsatzbereiche sind feuerhemmende Innen‑ und Außenwände, Treppenräume, Flure sowie Trennwände zwischen Brandabschnitten. Besonders in Flucht‑ und Rettungswegen sowie bei notwendiger natürlicher Belichtung und Sichtbeziehung kommen F30/EI30‑Verglasungen häufig zum Einsatz.

Wie ist eine F30/EI30‑Brandschutzverglasung aufgebaut?

Meist handelt es sich um eine Mehrscheibenverglasung mit Verbundsicherheitsglas und einer speziellen, transparenten Brandschutzschicht im Scheibenzwischenraum. Diese Schicht (Hydrogel/Alkalisilikat) schäumt im Brandfall auf, wird opak und bildet eine hitzedämmende Sperrschicht, die Hitze und Strahlung deutlich reduziert.

Welche normativen Grundlagen gelten?

F30‑Brandschutzverglasungen werden nach DIN 4102‑5 bzw. DIN 4102‑13 klassifiziert und benötigen eine geregelte Bauart mit bauaufsichtlicher Genehmigung. EI30‑Bauteile werden nach DIN EN 13501‑2 klassifiziert und im Fenster‑/Türbereich häufig über die Produktnorm DIN EN 16034 geregelt.

Welche Feuerwiderstandsklasse ist F30 / EI30 bauordnungsrechtlich?

F30/EI30 gilt als „feuerhemmend“ und ist für Bauteile mit 30 Minuten Feuerwiderstand vorgesehen. Höhere Klassen sind z. B. F60/EI60 (hochfeuerhemmend) und F90/EI90 (feuerbeständig).

Welche Vorteile bietet F30/EI30‑Verglasung gegenüber normalem Glas?

Sie ermöglicht transparente, lichtdurchflutete Bereiche, ohne den geforderten Brandschutz (Feuerwiderstand und Hitzeschutz) zu beeinträchtigen. So lassen sich optisch offene Grundrisse und sichere Flucht‑ und Rettungswege kombinieren, was insbesondere in öffentlichen Gebäuden und Verwaltungsbauten wichtig ist.

Gibt es Größenbeschränkungen?

Systemabhängig sind relativ große Glasflächen möglich (typisch bis ca. 1,5 × 3,0 m oder ähnlich), die konkreten Maximalmaße sind jedoch in der jeweiligen Zulassung/Bauartgenehmigung festgelegt. Für Planung und Ausschreibung müssen daher immer die Datenblätter und Zulassungsunterlagen des gewählten Systems herangezogen werden.

Worauf ist beim Einbau von F30/EI30‑Verglasungen zu achten?

Die Brandschutzwirkung ist nur gewährleistet, wenn Glas, Rahmen, Dichtstoffe, Befestigungen und Anschlussdetails exakt gemäß Systemprüfung und Zulassung ausgeführt werden. Nicht zugelassene Gläser, Profile, Befestigungen oder abweichende Fugenaufbauten können zum Verlust der Feuerwiderstandsklasse und der bauaufsichtlichen Verwendbarkeit führen.

Können F30 und EI30 in Ausschreibungen gemischt verwendet werden?

In der Praxis werden beide Begriffe oft parallel genutzt, weil sie die gleiche Widerstandsdauer beschreiben; formal müssen jedoch die jeweils geforderte Norm und das konkrete System beachtet werden. Ob ein EI30‑Bauteil ein F30‑Bauteil ersetzen darf, hängt von Normenkontext, Bauteilart und bauaufsichtlicher Bewertung ab und sollte im Brandschutzkonzept und mit der Bauaufsicht abgestimmt werden.

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