Brandschutztüren T30 / EI30
Brandschutztüren T30 / EI30 – geprüfter Brandschutz vom Fachbetrieb
Brandschutztüren T30 / EI30 sind ein zentraler Bestandteil des baulichen Brandschutzes und dienen dazu, die Ausbreitung von Feuer und Rauch für mindestens 30 Minuten wirksam zu verhindern. Sie werden überall dort eingesetzt, wo Öffnungen in brandschutzrelevanten Wänden erforderlich sind und gleichzeitig ein sicherer Raumabschluss gewährleistet werden muss. Ob im Wohnungsbau, in Büro- und Verwaltungsgebäuden, in Industrieanlagen oder in Sonderbauten – T30-Brandschutztüren gehören zu den am häufigsten eingesetzten Feuerschutzabschlüssen.
Die Zelenka Brandschutztechnik GmbH ist Ihr erfahrener Ansprechpartner für Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklasse T30 / EI30. Als Hersteller verglaster Brandschutztüren aus Aluminium sowie als Lieferant, Monteur und Wartungsbetrieb für sämtliche gängigen Türsysteme bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum aus einer Hand. Von der einfachen Stahlblech-Brandschutztür über hochwertige Holz-Brandschutztüren bis hin zu komplexen, verglasten Türsystemen mit zusätzlichen Anforderungen wie Rauchschutz, Schallschutz oder Einbruchhemmung – wir liefern maßgeschneiderte Lösungen für jedes Bauvorhaben.
Durch unsere eigene Produktion, die Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft für Feuerschutz sowie die enge Anbindung an das ift Rosenheim verfügen wir über ein tiefgehendes technisches Verständnis für Feuerschutzabschlüsse. Dieses Know-how fließt täglich in Beratung, Planung, Montage, Wartung und Instandsetzung von Brandschutztüren ein – insbesondere im Raum Berlin und Brandenburg, wo wir regelmäßig bestehende Feuerschutzabschlüsse prüfen, instand setzen oder fachgerecht austauschen.
Der Unterschied zwischen Brandschutztüren T30 und EI30
Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklassen T30 und EI30 erfüllen zwar beide eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer normativen Grundlage und im zulässigen Einsatzbereich. In Deutschland ist es wichtig, diese beiden Klassifizierungen nicht miteinander zu vermischen, da sie für unterschiedliche Einbausituationen vorgesehen sind.
Die Feuerwiderstandsklasse T30 basiert auf der nationalen Norm DIN 4102-5 und findet ausschließlich bei Brandschutztüren in Innenwänden Anwendung. T30-Brandschutztüren werden überall dort eingesetzt, wo innerhalb eines Gebäudes feuerhemmende Abschlüsse gefordert sind, um Brandabschnitte voneinander zu trennen. Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen hierfür ergeben sich unter anderem aus der jeweiligen Landesbauordnung sowie aus brandschutztechnischen Konzepten. In der Praxis stellt der Einbau von T30-Brandschutztüren in inneren Brandschutzwänden den mit Abstand häufigsten Anwendungsfall dar. Der Begriff feuerhemmend entspricht hierbei der Klassifizierung T30.
Für äußere Brandschutzwände gelten hingegen andere Regelungen. Hier kommen Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklasse EI30 zum Einsatz. Diese Türen werden nach der europäisch harmonisierten Produktnorm DIN EN 16034 geprüft und klassifiziert. Die Kennzeichnung EI30 beschreibt neben dem Raumabschluss (E) zusätzlich die Wärmedämmung (I) über einen Zeitraum von 30 Minuten. EI30-Brandschutztüren dürfen ausschließlich in Außenwänden eingebaut werden und unterliegen der CE-Kennzeichnung.
Zusammenfassend gilt:
T30-Brandschutztüren nach DIN 4102-5 sind für den Einbau in Innenwänden vorgesehen, während EI30-Brandschutztüren nach DIN EN 16034 ausschließlich in äußeren Brandschutzwänden eingesetzt werden dürfen. Eine Vermischung dieser Feuerwiderstandsklassen ist unzulässig und kann zu erheblichen bauordnungsrechtlichen Problemen führen.
Als erfahrener Fachbetrieb stellen wir sicher, dass stets die richtige Feuerwiderstandsklasse entsprechend der baulichen Situation, der geltenden Normen und der Anforderungen aus der Bauordnung eingesetzt wird.
| T30 (DIN 4102-5) | EI30 (DIN EN 16034) | |
| Feuerwiderstandsdauer | 30 Minuten | 30 Minuten |
| Norm | DIN 4102-5 | DIN EN 16034 |
| Einsatzbereich | Nur Innenwände | Nur Außenwände |
| Nachweise | Allgemeine Bauartgenehmigung (AbG) | Leistungserklärung (DOP) |
| Kennzeichnung | Kennzeichnungsschild mit der Nummer der AbG | Ce-Kennzeichen mit DOP-Nummer |
Einsatzbereiche von Brandschutztüren T30
Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklasse T30 kommen überall dort zum Einsatz, wo innerhalb eines Gebäudes ein feuerhemmender Raumabschluss erforderlich ist. Sie dienen der sicheren Trennung von Brandabschnitten und sollen im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch für mindestens 30 Minuten wirksam begrenzen. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung, der Musterbauordnung (MBO) sowie aus brandschutztechnischen Konzepten und Sonderbauvorschriften.
Der Einbau von T30-Brandschutztüren erfolgt überwiegend in inneren Brandschutzwänden und gehört zu den häufigsten Maßnahmen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. In der Praxis werden sie in nahezu allen Gebäudekategorien eingesetzt, da sie einen wichtigen Beitrag zur sicheren Nutzung und zur Selbstrettung von Personen leisten.
Typische Einsatzbereiche für Brandschutztüren T30 sind unter anderem:
- Wohngebäude und Mehrfamilienhäuser, z. B. in Treppenräumen, Fluren oder zwischen Nutzungseinheiten
- Büro- und Verwaltungsgebäude, zur Unterteilung von Brandabschnitten
- Industrie- und Gewerbebauten, insbesondere in Neben-, Technik- und Verwaltungsbereichen
- Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und medizinische Einrichtungen, z. B. in Fluren, Funktions- und Technikräumen
- Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen, zur brandschutztechnischen Gliederung von Nutzungseinheiten
- Hotels und Beherbergungsstätten, vor allem in Erschließungs- und Flurbereichen
An welchen konkreten Stellen feuerhemmende Brandschutztüren vorgeschrieben sind, ist in der Musterbauordnung sowie in den jeweiligen Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen geregelt. In unserem Brandschutz-Ratgeber erläutern wir detailliert, wo Brandschutztüren und Rauchschutztüren vorgeschrieben sind.
T30-Brandschutztüren – Übersicht & Auswahl
Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklasse T30 / EI30 stehen in unterschiedlichen Ausführungen und Materialien zur Verfügung. Welche Türlösung im jeweiligen Projekt zum Einsatz kommt, hängt von den bauordnungsrechtlichen Anforderungen, der Nutzung des Gebäudes, den gestalterischen Vorgaben sowie von möglichen Zusatzanforderungen wie Rauchschutz, Schallschutz oder Einbruchhemmung ab.
Als erfahrener Hersteller, Händler und Fachbetrieb bieten wir Ihnen eine breite Auswahl geprüfter Brandschutztüren namhafter Hersteller sowie eigene, verglaste Brandschutztüren aus Aluminium. Alle Systeme sind als geprüfte Gesamtkonstruktionen zugelassen und erfüllen die jeweils geltenden technischen und rechtlichen Anforderungen.
Brandschutztüren T30 / EI30 aus Stahlblech
Stahlblech-Brandschutztüren T30 zählen zu den wirtschaftlichsten und robustesten Lösungen im baulichen Brandschutz. Sie werden häufig in Industrie-, Gewerbe- und Zweckbauten eingesetzt und zeichnen sich durch eine hohe Widerstandsfähigkeit sowie eine lange Lebensdauer aus. Je nach Ausführung sind sie ein- oder zweiflügelig erhältlich und können mit zusätzlichen Funktionen wie Rauchschutz, Schallschutz oder Fluchttürtechnik ausgestattet werden.
Brandschutztüren T30 / EI30 aus Holz
Holz-Brandschutztüren T30 verbinden geprüften Brandschutz mit hohen gestalterischen Ansprüchen. Sie kommen bevorzugt in Bürogebäuden, öffentlichen Einrichtungen, Hotels oder im hochwertigen Wohnungsbau zum Einsatz. Unterschiedliche Holzarten, Oberflächen und Kantenausbildungen ermöglichen eine individuelle Anpassung an die Architektur, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen.
Verglaste Brandschutztüren T30 / EI30 aus Aluminium
Verglaste Brandschutztüren T30 aus Aluminium bieten eine ideale Kombination aus Transparenz, Funktionalität und Brandschutz. Als Hersteller solcher Türsysteme fertigen wir verglaste T30-Brandschutztüren aus Aluminium in eigener Produktion. Sie ermöglichen Tageslichteinfall und Sichtbeziehungen zwischen Brandabschnitten und erfüllen gleichzeitig alle Anforderungen an einen feuerhemmenden Feuerschutzabschluss. Die Systeme lassen sich flexibel konfigurieren und mit weiteren Eigenschaften kombinieren.
Aufbau & technische Bestandteile einer Brandschutztür T30 / EI30
Eine Brandschutztür der Feuerwiderstandsklasse T30 I EI30 ist kein einfaches Türelement, sondern ein geprüfter Feuerschutzabschluss, dessen brandschutztechnische Wirkung ausschließlich durch das präzise Zusammenspiel aller Einzelkomponenten erreicht wird. Türblatt, Zarge, Beschläge, Dichtungen, Verglasung und Selbstschließung sind als Gesamtsystem geprüft und dürfen weder in ihrer Ausführung noch in ihrer Kombination verändert werden. Nur so kann die geforderte Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten zuverlässig eingehalten werden.
Türblatt
Das Türblatt bildet den zentralen Bestandteil der T30 / EI30-Brandschutztür. Abhängig vom Türsystem besteht es aus Stahlblech, Holz oder Aluminium und ist mit speziellen brandschutztechnischen Einlagen ausgestattet. Diese sorgen dafür, dass das Türblatt im Brandfall seine Formstabilität behält und den Raumabschluss über die geforderte Zeit sicher gewährleistet.
Zarge
Die Zarge ist ein sicherheitsrelevanter Bestandteil des geprüften Systems und übernimmt die kraftschlüssige Verbindung zwischen Tür und Baukörper. Sie ist exakt auf das jeweilige Türblatt abgestimmt und wird in Stahl, Holz oder Aluminium ausgeführt. Die korrekte Montage der Zarge sowie der fachgerechte Anschluss an den Baukörper sind entscheidend für die Funktion der Brandschutztür.
Beschläge
Alle Beschläge einer feuerhemmenden Brandschutztür – insbesondere Bänder, Schlösser und Schließbleche – müssen für den Einsatz im Brandschutz geprüft und zugelassen sein. Sie gewährleisten auch unter thermischer Belastung die mechanische Stabilität des Türsystems und sorgen dafür, dass die Tür im Brandfall geschlossen bleibt.
Dichtungen
Feuerhemmende Brandschutztüren sind mit speziellen intumeszierenden Dichtungen ausgestattet. Diese aufschäumenden Materialien reagieren im Brandfall auf Hitze, vergrößern ihr Volumen und verschließen Fugen zwischen Türblatt und Zarge. Dadurch wird der Durchtritt von Flammen und heißen Rauchgasen wirksam begrenzt. Je nach Ausführung können zusätzlich Rauchschutzdichtungen integriert sein.
Verglasung
Bei verglasten Brandschutztüren kommt ausschließlich geprüftes Brandschutzglas zum Einsatz. Glas, Rahmen und Befestigung sind dabei als Einheit geprüft. Die Verglasung ermöglicht Transparenz und Tageslichteinfall, ohne die brandschutztechnische Funktion des Türsystems zu beeinträchtigen.
Selbstschließung
Eine grundlegende Anforderung an feuerhemmende T30 / EI30 Brandschutztüren ist die Selbstschließfunktion. Sie stellt sicher, dass die Tür im Brandfall selbsttätig schließt und nicht offenstehen kann. Die Selbstschließung erfolgt über geprüfte Türschließer oder Feststellanlagen, die integraler Bestandteil des zugelassenen Systems sind.
Warum nur geprüfte Gesamtsysteme zulässig sind
Der Brandschutz einer feuerhemmenden Brandschutztür kann nur dann gewährleistet werden, wenn alle Komponenten als Gesamtsystem geprüft wurden. Der Austausch einzelner Bauteile, nicht zugelassene Reparaturen oder das Kombinieren unterschiedlicher Hersteller führen zum Verlust der Zulassung und damit der brandschutztechnischen Wirksamkeit. Als Fachbetrieb wissen wir, worauf es bei geprüften Feuerschutzabschlüssen ankommt, und stellen sicher, dass jede T30-Brandschutztür den geltenden Normen, Zulassungen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
Zusatzfunktionen & Türtechnik
Moderne Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklasse T30 / EI30 können mit einer Vielzahl an elektronischen Systemen ausgestattet werden und erfüllen zusätzlich eine Vielzahl von Eigenschaften. Dazu zählen unter anderem Fluchttürsteuersysteme, Feststellanlagen, Türschließer und Freilauftürschließer sowie Drehtürantriebe für barrierefreie und komfortable Türlösungen.
Besonders anspruchsvoll ist die Kombination mehrerer Funktionen in einem geprüften Türsystem. Hier ist fundiertes technisches Know-how erforderlich, da Brandschutz, Fluchtwegfunktion, Komfort und Sicherheit miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Unsere Techniker verfügen über umfassende Erfahrung in der Planung, Umsetzung und Wartung komplexer Türanlagen und stellen sicher, dass alle Zusatzfunktionen normgerecht integriert und zuverlässig betrieben werden.
Warum Zelenka Brandschutztechnik?
Die Zelenka Brandschutztechnik GmbH steht für fundierte Fachkompetenz, geprüfte Qualität und praxisnahe Lösungen im Bereich moderner Feuerschutzabschlüsse. Als spezialisierter Brandschutzfachbetrieb vereinen wir eigene Produktion, technisches Know-how und langjährige Praxiserfahrung unter einem Dach – ein entscheidender Vorteil gegenüber reinen Händlern oder Montagebetrieben.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Kompetenz ist die eigene Produktion verglaster Brandschutztüren aus Aluminium. Dadurch kennen wir Feuerschutzabschlüsse nicht nur aus der Montage- oder Wartungsperspektive, sondern bis ins Detail aus der Entwicklung, Konstruktion und Fertigung. Diese Nähe zum Produkt ermöglicht es uns, Kunden fundiert zu beraten und technisch sichere Lösungen umzusetzen.
Als Mitglied der Überwachungsgemeinschaft für Feuerschutz sowie durch die enge fachliche Anbindung an das ift Rosenheim arbeiten wir stets nach aktuellen Prüfgrundlagen, Normen und technischen Regelwerken. Unsere Systeme und Prozesse orientieren sich an den Anforderungen moderner Bauvorhaben und den hohen Qualitätsstandards der baulichen Brandschutztechnik.
Darüber hinaus sind wir direkter Händler und Montagebetrieb namhafter Hersteller wie Hörmann, Novoferm und Schörghuber und produzieren Brandschutztüren in Lizenz für Schüco, Wicona, Hueck und Forster. Dadurch können wir herstellerunabhängig beraten und für jedes Projekt die passende feuerhemmende Brandschutztür anbieten – von der einfachen Stahlblech-Brandschutztür bis zur komplexen, verglasten Sonderlösung.
Unser entscheidender Vorteil liegt jedoch im Praxiswissen aus der täglichen Arbeit. Wir montieren, prüfen, warten, reparieren und tauschen Brandschutztüren – insbesondere im Raum Berlin und Brandenburg – nahezu täglich. Dieses operative Know-how fließt direkt in unsere Beratung, Planung und Umsetzung ein und sorgt dafür, dass Brandschutztüren nicht nur auf dem Papier, sondern auch im Alltag zuverlässig funktionieren.
Mit Zelenka Brandschutztechnik entscheiden Sie sich für einen Partner, der Brandschutztüren nicht nur liefert, sondern versteht.
FAQ | Fragen und Antworten …
Sie haben noch Fragen rund um das Thema Brandschutztüren? Die häufigsten Fragen, die uns in diesem Zusammenhang immer wieder gestellt werden, haben wir bereits hier für Sie zusammengefasst und beantwortet. Finden Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage, beantworten diese gern im direkten Kontakt.
Müssen Brandschutztüren T30 / EI30 selbstschließend sein?
Ja. Eine Selbstschließfunktion ist unabhängig von der Feuerwiderstandsklasse eine grundlegende Anforderung an Brandschutztüren. Sie stellt sicher, dass die Tür im Brandfall geschlossen ist und ihre Schutzfunktion erfüllen kann. Die Selbstschließung erfolgt über geprüfte Türschließer.
Müssen feuerhemmende Brandschutztüren regelmäßig gewartet werden?
Ja. Brandschutztüren unterliegen einer regelmäßigen Prüf- und Wartungspflicht. Dabei werden unter anderem die Selbstschließung, Beschläge, Dichtungen und der allgemeine Zustand der Tür kontrolliert und dokumentiert. Die Wartung dient der Betriebssicherheit und dem Erhalt der Zulassung.
Woran erkenne ich eine feuerhemmende Brandschutztür T30 / EI30?
Eine geprüfte Brandschutztür ist eindeutig an einem Kennzeichnungsschild zu erkennen. Dieses enthält unter anderem Angaben zur Feuerwiderstandsklasse, zur Zulassung zum Hersteller und zum Baujahr. Bei Brandschutztüren nach DIN EN 16034 befindet sich auf der Brandschutztür eine DOP-Nummer und die entsprechende Feuerwiderstandsklasse und deren Eigenschaften. Zusätzlich sind verglaste Türen mit dauerhaft gekennzeichnetem Brandschutzglas ausgestattet.
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