Maximaler Bodenspalt bei Brandschutztüren und Rauchschutztüren

Maximaler Bodenspalt bei Brandschutztüren und Rauchschutztüren

Ein zu großer Bodenspalt gehört zu den häufigsten und bekanntesten Mängeln bei Brand- und Rauchschutztüren. Nur ein fachgerechter Feuer- und Rauchschutzabschluss erfüllt im Brandfall seine raumabschließende Funktion, schützt Sachwerte und rettet im Brandfall Menschenleben. Stimmt der Spalt am unteren Türflügel mit den geprüften Werte nicht, überein hat das fatale Folgen.

Der maximale Bodenspalt ist bei Brandschutztüren in der jeweiligen allgemein bauaufsichtlichen Zulassung bzw. der allgemeinen Bauartgenehmigung zu entnehmen. Bei Rauchschutztüren finden Sie den zulässigen Bodenspalt im allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis. Der maximale Bodenspalt darf bei Brandschutztüren ohne Rauchschutzanforderung in der Regel höchstens 10+5 mm betragen. Rauchschutztüren oder Brandschutztüren mit Rauchschutzanforderung dürfen dagegen nur einen Spalt von 8+2 mm aufweisen. Es existieren jedoch auf dem deutschen Markt Systeme, die einen höheren Spalt von 8+4 mm zulassen. Hier spielt die Art der Bodendichtung eine wesentliche Rolle. Zulässige Dichtsysteme sind zum Beispiel Schleifdichtungen, Fahnendichtungen oder absenkbare Bodendichtungen. Absenkbare Bodendichtung erlauben gegenüber Schleifdichtungen die größte Toleranz und sind bei einigen Herstellern sowohl als mechanische oder hydraulische Ausführung verfügbar. Nachfolgend haben wir die verschiedenen Systeme schematisch dargestellt.

Absenkbare Bodendichtung Darstellung
Absenkbare Bodendichtung
Schleifdichtung Darstellung
Schleifdichtung
Anschlagdichtung
Anschlagdichtung

Wie wird der Bodenspalt an Brandschutztüren und Rauchschutztüren gemessen?

Bodendichtung Brandschutztür Maße

Gemessen wird der Bodenspalt von der Unterkante Türflügel bis zur Oberkante Fertigfußboden.
Oftmals ist der Boden unterhalb des Türflügels nicht eben, so dass bauliche Maßnahmen erforderlich sind, um diesen entsprechend anzugleichen. Sowohl die Oberfläche des Fußbodens, als auch die Baustoffklasse der Beläge ist in den jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und allgemeinen Bauartgenehmigungen und Prüfzeugnissen explizit geregelt. Die Abbildung zeigt den zulässigen Bodenspalt an einer Brandschutztür vom Typ Hörmann H3 OD ohne Rauchschutzanforderung als Ausführung mit einer absenkbaren Bodendichtung.

Maßnahmen bei einem zu großen Bodenspalt

Der Bodenspalt ist zu groß. Lässt sich da noch was machen?

Ist der Bodenspalt bei einer Brandschutztür oder einer Rauchschutztür zu groß, können zusätzliche Bodenschwellen Abhilfe schaffen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die maximale Höhe einer Bodenschwelle innerhalb von Flucht- und Rettungswegen nicht überschritten werden darf. Gelten Anforderungen an barrierefreies Bauen sind grundsätzlich keine Schwellen zulässig.

Tabelle | maximaler Bodenspalt

HerstellerTypZulassungsnummerFeuerwiderstandsklasseBodenabschlussmax. zulässige Bodenluft
HörmannH3Z-6.20-1929T30ohne15 mm
HörmannH3Z-6.20-1929T30 RSAbsenkbare Bodendichtung12 mm
HörmannH3Z-6.20-1929T30 RSSchleifdichtung mit Höckerschwelle10 mm
HörmannH3Z-6.20-1929T30 RSAnschlagdichtung10 mm
HörmannH3DZ-6.20-1974T30ohne15 mm
HörmannH3DZ-6.20-1974T30 RSAbsenkbare Bodendichtung12 mm
HörmannH3DZ-6.20-1974T30 RSSchleifdichtung mit Höckerschwelle10 mm
HörmannH3DZ-6.20-1974T30 RSAnschlagdichtung10 mm
HörmannH3 ODZ-6.20-2203T30ohne15 mm
HörmannH3 ODZ-6.20-2203T30 RSAbsenkbare Bodendichtung12 mm
HörmannH3 ODZ-6.20-2203T30 RSSchleifdichtung mit Höckerschwelle10 mm
HörmannH3 ODZ-6.20-2203T30 RSAnschlagdichtung10 mm
HörmannH6Z-6.20-2047T60ohne15 mm
HörmannH6Z-6.20-2047T60 RSAbsenkbare Bodendichtung12 mm
HörmannH6Z-6.20-2047T60 RSSchleifdichtung mit Höckerschwelle10 mm
HörmannH6Z-6.20-2047T60 RSAnschlagdichtung10 mm
HörmannH16Z-6.20-2010T90ohne15 mm
HörmannH16DZ-6.20-2010T90 RSAbsenkbare Bodendichtung12 mm
HörmannH16DZ-6.20-2010T90 RSSchleifdichtung mit Höckerschwelle10 mm
HörmannH16DZ-6.20-2010T90 RSAnschlagdichtung10 mm
HörmannH16 ODZ-6.20-2234T90ohne15 mm
HörmannH16 ODZ-6.20-2234T90 RSAbsenkbare Bodendichtung12 mm
HörmannH16 ODZ-6.20-2234T90 RSSchleifdichtung mit Höckerschwelle10 mm
HörmannH16 ODZ-6.20-2234T90 RSAnschlagdichtung10 mm

FAQ – Maximaler Bodenspalt bei Brandschutztüren und Rauchschutztüren

Der Bodenspalt bei Brand- und Rauchschutztüren ist ein fest definierter, sicherheitsrelevanter Wert, der sich immer nach Zulassung/Prüfzeugnis des jeweiligen Türsystems richtet.

Der Bodenspalt ist der Abstand zwischen Unterkante Türblatt und Oberkante fertigem Fußboden. Er beeinflusst direkt die Dichtwirkung der Tür gegen Feuer und Rauch; ein zu großer Spalt ist ein häufiger Mangel bei Brand- und Rauchschutztüren.

Für Brandschutztüren ohne Rauchschutzanforderung ist der zulässige Bodenspalt in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. Bauartgenehmigung des Systems festgelegt. In der Praxis liegt der maximal zulässige Bodenspalt bei vielen Systemen typischerweise bei etwa 10 mm plus Toleranz (z.B. 10 + 5 mm, also bis 15 mm), abhängig von der geprüften Konstruktion.

Eine starre, allgemeine Millimeterangabe enthält die Brandschutznorm selbst nicht; maßgeblich sind die Prüfberichte und Zulassungen des jeweiligen Türtyps. Deshalb muss bei jeder Tür die entsprechende Zulassung bzw. das Prüfzeugnis geprüft werden, um die zulässige Bodenluft sicher zu bestimmen.

Für Rauchschutztüren gibt es klare Vorgaben: Der Spalt zwischen Türunterkante und fertigem Fußboden darf im geschlossenen Zustand in der Regel maximal 7 bis 8 mm betragen. Bei Brandschutztüren mit zusätzlicher Rauchschutzfunktion werden häufig Werte von 8 mm plus kleiner Toleranz gefordert (z.B. 8 + 2 mm), einzelne Systeme lassen 8 + 4 mm zu – immer gemäß Prüfzeugnis.

Bei Türen mit absenkbarer Bodendichtung darf der sichtbare Spalt im geöffneten Zustand größer sein (z.B. bis ca. 20 mm), wenn die Dichtung im geschlossenen Zustand den zulässigen Wert (z.B. 7 mm) sicher einhält. Die Art der Dichtung (Schleifdichtung, Fahnendichtung, absenkbare Bodendichtung) beeinflusst die zulässige Toleranz; absenkbare Dichtungen erlauben meist die größte Toleranz.

Möglich sind z.B. der Einbau zulassungskonformer Bodenschwellen oder absenkbarer Bodendichtungen, soweit dies in der Türzulassung vorgesehen ist. In Flucht- und Rettungswegen sind Schwellenhöhen begrenzt; bei Anforderungen an Barrierefreiheit sind Schwellen in der Regel nicht zulässig, sodass andere Lösungen (z.B. bauseitige Bodenerhöhung) zu prüfen sind.

Die Tür verliert ihre zugelassene Feuer- bzw. Rauchschutzfunktion, was bei Prüfungen beanstandet werden kann und im Brandfall zu Funktionsverlust und Haftungsrisiken führt. Bei Abnahmen wird der Bodenspalt daher ausdrücklich kontrolliert; Abweichungen können zur Nachbesserung oder zum Austausch von Tür oder Bodenaufbau führen.

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