Brandschutz Lexikon

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Inhaltsverzeichnis

Abbrandrate

Abbrandrate bezeichnet die Masse eines brennbaren Stoffes, die in einer bestimmten Zeitspanne verbrennt.

Baukunst

Der Begriff Baukunst beschreibt das Bauen nach künstlerischen Gesichtspunkten. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Baukunst

Baustellenverordnung

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Die Baustellenverordnung (BaustellV) dient der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.

Bauwich

Bauwich bezeichnet den seitlichen Grenzabstand von Gebäuden.

Bergen

Bergen bezeichnet das Einbringen von Leichen, leblosen Tieren oder gefährdeten Gegenständen.

Bersten

Als Bersten wird die Zerstörung der Wandungen von Behältern, Rohren oder ähnlichen Anlagenteilen durch inneren Überdruck bezeichnet.

Brand

Brand bezeichnet ein nicht bestimmungsgemäßes „Brennen“, das sich unkontrolliert ausbreiten kann.

Brandabschnitt

Als Brandabschnitt wird der Teil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe bezeichnet, der durch Wände und / oder Decken begrenzt ist, an die bestimmte Anforderungen gestellt werden.

Brandausbruchstelle

Der Begriff Brandausbruchstelle bezeichnet die Stelle eines Brandobjektes, an der die Entzündung erfolgte. Die Brandausbruchstelle wird gemäß DIN 14010 durch folgende Angaben beschrieben: In Gebäuden durch die Lage im Gebäude und den Hauptinhalt des Raumes. Außerhalb von Gebäuden durch die Art des Raumes oder der Anlage im Freien und den Hauptinhalt oder Hauptbestandteil.

Brandbelastung

Brandbelastung bezeichnet die Wärme pro Flächeneinheit oder Rauminhalt, die sich beim vollständigen Verbrennen der vorhandenen Stoffe entwickeln kann.

Brandgase

Brandgase sind ein gasförmiges Gemisch aus Oxiden, inerten Anteilen und Pyrolyseprodukten.

Brandgefahr

Brandgefahr bezeichnet die Möglichkeit einer Brandentstehung oder Brandausbreitung.

Brandklasse

Der Begriff Brandklasse kennzeichnet eine Gruppe brennbarer Stoffe mit gleichen Branderscheinungen, der bestimmte Löschmittel als geeignet zugeordnet werden. Gemäß DIN EN E2 wird zwischen folgenden Brandklassen differenziert: Klasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen Klasse B: Brände von flüssig oder flüssig werdenden Stoffen. Klasse C: Brände von Gasen. Klasse D: Brände von Metallen.

Brandlast

Brandlast bezeichnet das Produkt aus Masse eines brennbaren Stoffes und seinem Heizwert.

Brandmelder

Ein Brandmelder ist Teil einer objektgebundenen Meldeanlage. Es wird zwischen nichtautomatischem und automatischem Brandmelder unterschieden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Brandmelder https://de.wikipedia.org/wiki/Brandmelder

Brandobjekt

Der Begriff Brandobjekt bezeichnet eine Sache, welche von einem Brand betroffen ist. Dies kann z. B. ein Gebäude, Gebäudeteil, Fahrzeug, Gegenstände, Einrichtungen oder Anlagen sein.

Brandschutz

Brandschutz ist der Oberbegriff für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.

Brandschutzbeschichtung

Brandschutzbeschichtungen bestehen in der Regel aus dämmschichtbildenden Beschichtungen die Stahl- und Holzkonstruktionen für eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer effektiv schützen. Im Brandfall schäumt der Dämmschichtbildner auf und verhindert den Wärmedurchgang auf das Bauteil (Holz- oder Stahlprofil). Brandschutzbeschichtungen reagieren auf einen Temperaturanstieg, wie es bei einem Brand der Fall ist. Wird eine Grenztemperatur überschritten, bilden sie eine voluminöse Kohlenstoffschicht aus. Diese Dämmschicht schützt aufgrund ihrer geringen Wärmeleitfähigkeit das darunterliegende Material vor weiterer Temperatureinwirkung. Dämmschichtbildende Brandschutzbeschichtungen sind nicht geregelte Bauprodukte und benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

Brandstelle

Brandstelle bezeichnet die Ortsangabe eines vom Brand betroffenen Objektes.

Brandursache

Brandursache bezeichnet den Vorgang, welcher einen Brand auslöst.

Brandverlauf

Nach Ort, Zeit und Intensität beschreibt der Brandverlauf die Entwicklung eines Brandes

Brandwand

Als Brandwand werden Wände zur Abgrenzung bzw. Trennung von Gebäuden oder Gebäudeteilen bezeichnet. Brandwände verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf weitere Gebäude oder Brandabschnitte. Neben einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten müssen Brandwände während eines Brandes stand- und stoßsicher bleiben. Sie müssen im Brandfall ihre raumabschließende Funktion auch dann beibehalten, wenn herabfallende und anstoßende Teile auf sie einwirken. Durch den Einsatz von Brandwänden sollen Brandwände in dicht besiedelten Gebieten Großbrände vermeiden.

Brandwände sind bauaufsichtlich geregelt und werden in der Musterbauordnung (MBO) unter § 30 „Brandwände“ beschrieben. Brandwände können als innere oder äußere Brandwand ausgebildet werden. Sie müssen feuerbeständig (fb) sein und aus nichtbrennbaren Baustoffen (wmB) bestehen.

Brennen

Brennen bezeichnet eine mit Flamme und / oder Glut selbständig ablaufende exotherme Reaktion zwischen einem brennbaren Stoff und Sauerstoff.

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Deflagration

Als Deflagration wird eine Oxidationsreaktion unterhalb der Schallgeschwindigkeit bezeichnet, die sich durch freiwerdende Reaktionswärme fortpflanzt

Detonation

Eine Detonation ist eine plötzliche Oxidations- oder Zerfallsreaktion, die mit einer Stoßwelle gekoppelt ist und im Unterschied zur Deflagration oberhalb der Schallgeschwindigkeit abläuft. Durch die hohen Temperatur- und Drucksprünge im Wellenkopf der Stoßwelle wird die Reaktion schlagartig ausgelöst.

DIN

DIN

DSB (Dämmschichtbildende Beschichtungen)

DSB ist die Abkürzung für dämmschichtbildende Beschichtungen wie zum Beispiel Brandschutzbeschichtungen. Dämmschichtbildende Beschichtungen sind „intelligente“ Anstrichsysteme. Sie reagieren auf einen Temperaturanstieg, wie es bei einem Brand der Fall ist. Wird eine Grenztemperatur überschritten, bilden sie eine voluminöse Kohlenstoffschicht aus. Diese Dämmschicht schützt aufgrund ihrer geringen Wärmeleitfähigkeit das darunterliegende Material vor weiterer Temperatureinwirkung

Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK)

Der Begriff Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) bezeichnet die bei einer Feuerwiderstandsprüfung, unter bestimmten Standardbedingungen, gemessene zeitabhängige Temperaturänderung gemäß ISO 834. Während einer Brandprüfung von Bauprodukten folgen die Temperaturen der Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) gemäß DIN 4102-2 und DIN EN 1363-1. Die Zeitangaben der Feuerwiderstandsklassen von Bauprodukten beziehen sich daher auf einen Brand, der der Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) folgt. Reale Brandzeiten können von der Einheits-Temperaturzeitkurve abweichen, da es sich bei der ETK um ein Simulationsmodell handelt. Die Einheitstemperaturzeitkurve ist eine der wichtigsten Prüfgrundlagen bei der brandschutztechnischen Beurteilung, Prüfung und Klassifizierung von Bauteilen. Sie findet mittlerweile weltweit Anwendung und ist wie bereits beschrieben in der nationalen Norm DIN 4102-2 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) und der europäisch harmonisierten Norm DIN EN 1363-1 (Feuerwiderstandsprüfungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen) enthalten. Durch die Einführung der ETK wurden für die Heißbemessung einheitliche Prüfbedingungen geschaffen auf dessen Grundlage in den Prüfinstituten die entsprechenden Brandprüfungen vorgenommen werden können. Die Einheitstemperaturzeitkurve beschreibt als Simulationsmodell einen standardisierten Vollbrand. Auf der X-Achse wird die Zeit in Minuten und auf der Y-Achse die Temperatur in Kelvin dargestellt. Die Temperaturkurve steigt in den ersten Minuten rasant an und flacht dann allmählich wieder ab. Die folgende Gleichung beschreibt den mathematischen Temperaturverlauf und wird im Eurocode EN 1991-1-2 beschrieben: Δθ(t)=20+345*log(8t+1) Reale Brandbedingungen können vom Verlauf der Einheitstemperaturkurve (ETK) abweichen, da die beim realen Brand vorhandene Brandlast und Ventilationsbedingungen im Simulationsmodell nicht berücksichtigt werden können. Neben der Einheitstemperaturzeitkurve (ETK), die vorwiegend im Hochbau angewendet wird, gibt es für spezielle Brandmodelle weitere Temperaturverlaufsmodelle. Diese sind z. B. die RABT-Tunnelbrandkurve oder die Hydrocarbon-Brandkurve.

Einsturz

Einsturz bezeichnet das plötzliche Zusammenbrechen einer baulichen Anlage oder einzelner Bauteile.

Einsturzgefahr

Bei Einsturzgefahr drohen bauliche Anlagen oder einzelne Bauteile zusammenzubrechen.

Explosion

Der Begriff Explosion bezeichnet eine plötzliche Zerfalls- oder Oxidationsreaktion, welche eine Temperatur- oder Druckerhöhung oder beides gleichzeitig bewirkt. Es wird je nach Geschwindikeit der Reaktion zwischen Deflagration und Detonation unterschieden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Explosion http://www.feuerwehr-halle.de/feuer/63-explosion.html

Explosionsgefahr

Der Begriff Explosionsgefahr bezeichnet die Möglichkeit, dass eine Explosion eintritt.

Falztreibriegel

Ein Falztreibriegelschloss wird regelmäßig bei zweiflügeligen Brandschutztüren und Rauchschutztüren verbaut, bei denen keine Vollpanik erforderlich ist. Der Falztreibriegel bzw. das Falztreibriegelschloss befindet bei zweiflügeligen Türen im Falz (Stulp) des Standflügels. Durch das Umlegen des Falztreibriegels werden die Treibriegelstangen in das Türblatt zurückgezogen. Eine anschließende Arretierung verhindert das Herausfahren der Stangen, so dass der Bodenbelag durch das Öffnen des Türflügels nicht beschädigt wird. In umgedrehter Reihenfolge verriegeln die Treibriegelstangen den Standflügel, sobald der Treibriegel wieder in die Verschlusslage gebracht wird. Die Treibriegelstangen verriegeln für gewöhnlich in einer Bodenmulde und einer Öffnung im oberen Zargen Bereich.

Fettexplosion

Fettexplosion ist eine schlagartige Verdampfung von Wasser, das in siedendes Fett oder Öl eingebracht wurde und als Wasserdampf aufsteigt und gleichzeitig brennendes Fett / Öl mitreißt.

Feuer

Feuer ist der Oberbegriff für bestimmungsgemäßes Brennen (Nutzfeuer) und nicht bestimmungsgemäßes Brennen (Schadenfeuer).

Feuerschutzabschluss

Ein Feuerschutzabschluss ist ein selbstschließendes Bauteil, das im geschlossenen Zustand den Durchtritt eines Brandes durch Wand- oder Deckenöffnungen über eine bestimmte Zeitdauer verhindern soll. Ein Feuerschutzabschluss ist z. B. eine Brandschutztür, Brandschutzklappe, Brandschutzrolladen oder Brandschutztor.

Feuerwiderstandsfähigkeit

Der Begriff Feuerwiderstandsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Bauteils, innerhalb einer genormten Brandprüfung, über eine festgelegte Dauer, Anforderungen wie z. B. Tragfähigkeit, Raumabschluss und / oder Wärmedämmung zu erfüllen.

Flamme

Flamme bezeichnet den Bereich brennender oder anderweitig exotherm reagierender Dämpfe oder Gase, von dem sichtbare Strahlung ausgeht.

Flugfeuer

Flugfeuer bezeichnet den Flug größerer Teile von brennbaren Stoffen, welche durch Aufwind oder Wind verursacht werden.

Funken

Als Funken werden glühende Teilchen bezeichnet, die bei Verbrennungsvorgängen, elektrischen oder mechanischen Vorgängen entstehen.

Gebäudeklassen

In der Musterbauordnung (MBO) der ARGEBAU und den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer werden Gebäude in 5 verschiedene Gebäudeklassen unterteilt. Obwohl sich die einzelnen Bundesländer bauaufsichtlich an der Musterbauordnung orientieren, weichen die Einteilungen der Gebäudeklassen in den einzelnen Landesbauordnung voneinander ab. Ein Beispiel ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Gebäudeklassen werden grundsätzlich nach der Art, Fläche und Höhe des Gebäudes bestimmt und sind ein wichtiger Baustein bei der Bestimmung von brandschutztechnischen Anforderungen. Grundsätzlich gilt, je höher die Gebäudeklasse, desto größer sind die brandschutztechnischen Vorschriften.

Einteilung der Gebäudeklassen nach der Musterbauordnung (MBO)

Gebäudeklasse 5:
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude

Gebäudeklasse 1:
a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude

Gebäudeklasse 2:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²

Gebäudeklasse 3:
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m

Gebäudeklasse 4:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²

Gefahrenbereich

Als Gefahrenbereich wird der Ort bezeichnet, in dem besondere Gefahren für Menschen, Tiere und / oder Sachwerte drohen.

Gefangene Räume

Als gefangene Räume werden Räume bezeichnet, die keine direkte Anbindung an den 1. Rettungsweg (Flur oder Treppenraum) haben und nur über Vorräume zu erreichen bzw. zu verlassen sind.

Glut

Glut ist ein erwärmter fester oder flüssiger Stoff mit sichtbarer Wärmestrahlung.

Halbdrücker

Ein Halbdrücker besitzt nur auf einer Türseite eine Drückergarnitur, mit der sich der entsprechende Türflügel öffnen lässt. Auf der gegenüberliegenden Seite ist kein Griff oder Knauf vorhanden. Halbdrücker werden bei zweiflügeligen Türen wie z. B. Brandschutztüren oder Rauchschutztüren mit einer Vollpanik eingesetzt. Über den Halbdrücker lässt sich zu Fluchtzwecken der Standflügel mit einem Handgriff öffnen.

Haupttragwerk

Der Begriff Haupttragwerk bezeichnet alle Bauteile, die die Standssicherheit eines Gebäudes sicherstellen oder für die Sicherstellung erforderlich sind.

Implosion

Als Implosion wird das plötzliche Zerstören von Wandungen eines unter Unterdruck stehenden Behälters, Rohres oder ähnlichen Anlagenteils bezeichnet.

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Komplextrennung

Der Begriff Komplextrennung bezeichnet eine bauliche oder räumliche brandschutztechnische Trennung gemäß den Prämienrichtlinien.

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Nichtgeregelte Bauprodukte

Nichtgeregelte Bauprodukte sind Bauprodukte, die wesentlich von den in der Bauregelliste A Teil 1 bekanntgemachten technischen Regeln abweichen oder für die es keine technischen Baubestimmungen bzw. allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt.

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Räumen

Räumen ist das Beseitigen von Trümmern und Hindernissen.

Rauch

Rauch ist ein Aerosol, das Brandgase, feste und flüssige Teilchen (z. B. Ruß, Holzkohle, Flugasche) enthält.

Schließfolgeregelung

Schließfolgeregeler nach EN 1158 sind bei zweiflügeligen Brandschutztüren und Rauchschutztüren zwingend erforderlich. Sie sorgen dafür, dass die Türflügel nach dem Öffnen in der richtigen Reihenfolge schließen. Der Gangflügel wird während des Schließvorgangs solange offen gehalten, bis der Standflügel ordnungsgemäß geschlossen hat. Erst danach fällt der Gangflügel in die Zarge. Schließfolgeregeler sind in verschiedenen Varianten zugelassen. Einige Hersteller bieten Obentürschließer mit einer integrierten Schließfolgeregelung an. Diese sind zum Beispiel die Modelle GEZE TS 5000 ISM oder Dorma TS 98 GSR. Während GEZE für die Schließfolgeregelung die Bezeichnung ISM verwendet, bezeichnet Dorma die Schließfolgeregelung mit den Buchstaben GSR.

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Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken.

Wechselgarnitur

Als Wechselgarnitur wird eine Griffgarnitur bezeichnet, die auf einer Seite einen Griff und auf der anderen Seite einen festen Knauf oder einen Stangengriff oder überhaupt keinen Griff besitzt. Um eine Tür mit Wechselgarnitur zu öffnen muss auf der „Knaufseite“ die Schlossfalle mittels einer Schlüsseldrehung zurückgezogen werden. Sie werden u. a. bei Wohnungseingangstüren eingesetzt. Bei Anforderungen an Flucht- und Rettungswege kommen Panikschlösser vom Typ E nach DIN EN 179 oder DIN EN 1125 zum Einsatz. Der Drückerstift kommt bei Wechselgarnituren immer einteilig zum Einsatz.

Feuerschutzgarnitur Wechselgarnitur mit Kernziehschutz

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