Rauchschutz an einer Brandschutztür nachrüsten

Kann man eine Brandschutztür mit einer Rauchschutzfunktion nachrüsten?

Ja, eine Brandschutztür kann unter Umständen mit einer Rauchschutzfunktion nachgerüstet werden – aber sobald der Rauchschutz im Objekt baurechtlich gefordert wird, reicht die Montage einer Bodendichtung allein nicht aus.

Wir, die Firma Zelenka Brandschutztechnik aus Berlin und Brandenburg sind auf die Herstellung, Lieferung und Montage von Brandschutztüren spezialisiert und erklären was bei der Nachrüstung einer Rauchschutzfunktion an bereits verbauten Brandschutztüren zu beachten ist und warum sich die Nachrüstung nur in seltenen Fällen lohnt.

Die Anforderung von Rauchschutztüren ist seit 1988 in der DIN 18095 geregelt. Teil 1 beschreibt die Mindestanforderungen von Rauchschutztüren, sowie die Prüfverfahren, die zulässige Leckage, die Prüftemperatur sowie die maximal zulässigen Differenzdrücke. Teil 2 beschreibt den Einbau und die Kennzeichnung von Rauchschutztüren. Brandschutztüren mit einer Rauchschutzfunktion werden bei der Produktion im Werk unter Berücksichtigung der allgemeinen Bauartgenehmigung sowie den Anforderungen der DIN 18095 mit den erforderlichen Bodenabschlüssen hergestellt. Anschließend wird die Rauchschutzfunktion auf einem Prägeschild im Türfalz der Brandschutztür gekennzeichnet. Bei der Produktion unterliegen Brandschutztüren als Feuerschutzabschlüsse einer werkseigenen Produktionskontrolle, sowie einer Fremdüberwachung. Nachträgliche Änderungen sind nur in einem sehr begrenzten Umfang möglich.

Für die Nachrüstung einer Rauchschutzfunktion an einer bestehenden Brandschutztür müssen zunächst die technischen Mindestanforderungen überprüft werden. Nicht jeder Feuerschutzabschluss erfüllt die technischen Voraussetzungen und kann mit den am Markt verfügbaren Systemen nachgerüstet werden.

Technische Mindestanforderungen für die Nachrüstung von Rauchschutztüren an Brandschutztüren

Für die Nachrüstung einer Rauchschutzfunktion an einer bestehenden Brandschutztür müssen zu Beginn die technischen Mindestanforderungen überprüft werden. Nicht jeder Feuerschutzabschluss erfüllt die technischen Voraussetzungen und kann mit den am Markt verfügbaren Systemen nachgerüstet werden. Besonders ältere Brandschutztüren erfüllen oftmals nicht die erforderlichen Voraussetzungen.

Selbstschließung durch einen Obentürschließer

Brandschutztüren müssen grundsätzlich selbstschließend sein aber nicht alle Brandschutztüren besitzen für diese Aufgabe einen Obentürschließer. Brandschutztüren aus Stahlblech ohne Rauchschutzanforderung sind in der Regel mit einem Federband ausgerüstet. Einen Obentürschließer besitzen diese Türen nicht. Da die DIN 18095 bei allen Rauchschutztüren und Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion einen Obentürschließer fordert müssen diese gegebenenfalls nachgerüstet werden. Das Problem: Ältere Brandschutztüren aus Stahlblech haben nicht immer die geeignete Blechdicke und sind im oberen Flügelbereich nicht ausreichend verstärkt. Ob die Nachrüstung mit einem OTS überhaupt möglich ist, muss beim Hersteller der Brandschutztür angefragt werden.

Zargendichtungen

Eigentlich sollte jede Brandschutztür eine Zargendichtung besitzen. Die Anforderung geht unter anderem aus der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und den aktuellen Bauartgenehmigungen hervor. Das war aber nicht immer so. Bis Anfang 1990 wurden Brandschutztüren mit sogenannten Z-Zargen verbaut. Diese Zargen sind wie ein Z geformt, besitzen keine Dichtungsnut und keine Zargendichtung. Um solche Türen nachrüsten zu können sind am Markt Nachrüstdichtungen für Zargen verfügbar. Diese werden an der Laibung der Wand dreiseitig umlaufend mit einem Dichtungsträger montiert.

Wie läuft die Nachrüstung einer Rauchschutzfunktion an einer älteren Brandschutztür ab?

Sofern die betroffene Brandschutztür über eine Zargendichtung und einen Obentürschließer verfügt, ist das Nachrüsten einer Rauchschutzfunktion theoretisch möglich. Voraussetzung ist, dass die Brandschutztür keine Mängel aufweist und sich insgesamt in einem guten Zustand befindet. Nachfolgend beschreiben wir den Ablauf einer Nachrüstung und die formellen Anforderungen:

1. Gutachten durch einen Sachverständigen

Vor der Nachrüstung muss die Brandschutztür durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Dieser erstellt anschließend ein Sachverständigengutachten in welchem die erforderlichen Arbeiten aufgeführt sind und das als Grundlage für die Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall dient.

2. Ertüchtigungs- und Wartungsarbeiten sofern erforderlich

Eventuelle Mängel, die im Bericht des Sachverständigen aufgeführt sind, müssen ordnungsgemäß behoben werden. Die Brandschutztür sollte vor der Ertüchtigung keine Mängel aufweisen und sollte sich in einem guten Zustand befinden. Idealerweise wurde die Brandschutztür im Vorfeld gewartet.

3. Beantragung einer ZIE der obersten Baubehörde

Für die Nachrüstung einer Rauchschutzfunktion ist bei Brandschutztüren eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Einzige Ausnahme: Die Brandschutztür wurde vor weniger als einem Jahr hergestellt. In diesem Sonderfall darf nur der Hersteller der Brandschutztür nach Rücksprache mit der Überwachungsgemeinschaft den Rauchschutz nachrüsten und das Element entsprechend kennzeichnen. Ein Sachverständigengutachten ist dann nicht erforderlich und die Absprache, Nachrüstung und Kennzeichnung erfolgt mit dem Türenhersteller.
Für alle anderen, älteren Brandschutztüren muss eine Zustimmung im Einzelfall (ZIE) durch die oberste Baubehörde eingeholt werden. Diese wird auf Grundlage des Sachverständigengutachtens und dem Prüfbericht des Nachrüstsystems beantragt.

4. Montage der Dichtungen (Nachrüstsystem)

Bei einem positiven Bescheid erfolgt die Nachrüstung der Dichtungen nach den Vorgaben des Systemherstellers. Das jeweilige System wird idealerweise durch ein Mitglied der Überwachungsgemeinschaft für Feuerschutz montiert.

5. Beantragung der Kennzeichnungsschilder bei der Überwachungsgemeinschaft

Nach Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall kann das erforderliche Kennzeichnungsschild bei einer fremdüberwachenden Stelle beantragt werden. Sofern die Arbeiten durch ein Mitglied der Überwachungsgemeinschaft erfolgten, sollte die Beantragung der Schilder kein Problem darstellen.

6. Kennzeichnung der Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion

Zuletzt kann die nachgerüstete Brandschutztür ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Die regelmäßige Wartung von Brandschutztüren (LINK: https://zelenka-brandschutztechnik.de/wartung-von-brandschutztueren/) sollte zukünftig eingehalten werden

Fazit:

Brandschutztür mit Rauchschutzfunktion nachrüsten: die Nachrüstung einer Rauchschutzfunktion an einer bereits verbauten Brandschutztür ist möglich. Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind jedoch nicht unerheblich. Ein solcher Aufwand lohnt sich in der Regel nur bei sehr hochpreisigen Brandschutztüren oder bei einer großen Anzahl von Brandschutztüren im Objekt.

Rauchschutzsysteme für die Nachrüstung von Brandschutztüren

Brandschutztür mit Rauchschutzfunktion nachrüsten | Athmer Nadi Nachrüstsystem für Rauch- und Schallschutz

Athmer NADI und Schall-Ex L-15 FS

Das Athmer Nadi Nachrüstsystem für Rauch- und Schallschutz besteht aus einer umlaufenden, automatischen Dichtung die speziell für das Nachrüsten von Brandschutztüren entwickelt worden ist. Ein dreiseitiges Aluminiumprofil mit integrierten, federgelagerten Dichtungslippen dichtet den Spalt zwischen Türblatt und Zarge an den Seiten und oberhalb der Brandschutztür zuverlässig ab. Der Bodenspalt wird durch eine aufgesetzte, mechanisch absenkbare Bodendichtung Schall-Ex L-15 FS abgedichtet. Das System kann sowohl für einflügelige, als auch für zweiflügelige Brandschutztüren eingesetzt werden.

Brandschutztür mit Rauchschutzfunktion nachrüsten: als zertifizierte Brandschutzfirma mit Sitz in Berlin & Brandenburg wissen wir, worauf es bei der Nachrüstung von Brandschutztüren ankommt. Wir sind seit vielen Jahren Mitglied der Überwachungsgemeinschaft für Feuerschutz und werden von der ÜG sowie dem IFT-Rosenheim in regelmäßigen Abständen fremdüberwacht. Zu unseren Leistungen gehören die Wartung von Brand- und Rauchschutztüren sowie die fachgerechte Reparatur von Feuerschutzabschlüssen.

FAQ – Rauchschutz an einer Brandschutztür nachrüsten

Eine Brandschutztür kann grundsätzlich mit Rauchschutz nachgerüstet werden, allerdings nur unter engen technischen und baurechtlichen Voraussetzungen und häufig mit erheblichem Aufwand.

Ja, es gibt geprüfte Nachrüstsysteme, mit denen bestehende Feuerschutztüren zu Rauchschutztüren nach DIN 18095 bzw. EN 1634‑3 ertüchtigt werden können. Ob dies zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Türtyp, dem Baujahr, dem technischen Zustand und den baurechtlichen Anforderungen im Objekt ab.

Die Tür muss grundsätzlich den feuertechnischen Anforderungen weiterhin entsprechen (keine Verformungen, Schäden, Korrosion, fehlende Beschläge usw.).​ In der Regel werden eine umlaufende Zargendichtung, ein geeigneter Türblattaufbau und ein Obentürschließer mit definierter Schließfunktion vorausgesetzt.

Besonders ältere Brandschutztüren (z.B. mit dünnem Stahlblech oder ohne Verstärkungen für Obertürschließer) erfüllen die geforderten Voraussetzungen oft nicht.
Auch Z‑Zargen ohne Dichtungsnut benötigen spezielle Nachrüstdichtungen, die an der Laibung montiert werden; selbst dann kann die baurechtliche Anerkennung schwierig sein.

Umlaufende Rauchschutzdichtungen in speziellen Profilen zur Reduzierung der Leckage zwischen Türblatt und Zarge. Automatische Bodendichtungen bzw. absenkbare Dichtungen zur Schließung des Spaltes unter der Tür, sowie ggf. ein Obertürschließer, falls noch nicht vorhanden.

Zunächst erfolgt ein Gutachten durch einen Sachverständigen, der Zustand, Eignung und notwendigen Maßnahmen dokumentiert. Danach werden ggf. Ertüchtigungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt (z.B. Austausch defekter Beschläge, Instandsetzung der Feuerschutzfunktion).
Weitere Schritte:
Auf Basis des Gutachtens wird bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Zustimmung im Einzelfall beantragt.
​- Nach positivem Bescheid montiert eine zertifizierte Fachfirma das geprüfte Nachrüst‑Rauchschutzsystem gemäß Herstellervorgaben.

Fachfirmen weisen darauf hin, dass der Aufwand für Gutachten, ZIE, Ertüchtigung und Montage nicht unerheblich ist und sich die Nachrüstung meist nur bei hochwertigen Türen oder vielen Türen im Objekt rechnet. In vielen Fällen kann der Austausch gegen neue, werkseitig als Rauchschutz‑Brandschutztüren gefertigte Elemente wirtschaftlicher und planerisch einfacher sein.

Wenn die vorhandenen Türen deutliche Gebrauchsspuren, konstruktive Mängel oder fehlende Voraussetzungen (z.B. keine Zargennut, ungeeignete Blechdicke, keine Verstärkungen) aufweisen. Wenn ohnehin eine Sanierung oder Modernisierung ansteht, bietet der Austausch die Möglichkeit, gleichzeitig weitere Anforderungen wie Schallschutz, Barrierefreiheit oder Einbruchschutz zu integrieren.

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