Kombiabschottungen
Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu etwa 200.000 Bränden, die schätzungsweise 600 Todesopfer fordern und Sachschäden in Milliardenhöhe verursachen. Kombiabschottungen sind eine Maßnahme aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, um die Ausbreitung von Feuer und Rauchgasen im Brandfall über eine Zeitdauer von bis zu 120 Minuten einzudämmen. So ermöglichen Brandabschottungen eine rechtzeitige Evakuierung sowie erfolgreichere Rettungs- und Löscharbeiten durch die Feuerwehr.
Kombischotts sind dann erforderlich, wenn Rohrleitungen und elektrische Leitungen durch gemeinsame Durchbrüche in feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken geführt werden. Sie können nicht mehr über die Erleichterungen der Leitungsanlagen-Richtlinie realisiert werden. Stattdessen erfüllen sie als klassifizierte Schottsysteme eine Feuerwiderstandsdauer von 30, 60, 90 oder 120 Minuten. Dabei müssen Mindestabstände zwischen den Medienleitungen, Anforderungen an die Befestigungen, Abhängungen und Isolierungen verbindlich eingehalten werden.
Kombiabschottungen von Zelenka Brandschutztechnik
Als ausführendes Unternehmen haben wir uns auf die Herstellung von Kombiabschottungen spezialisiert. Wir kennen die technischen Voraussetzungen und Anforderungen bei der fachgerechten Abschottung in den Feuerwiderstandsklassen S30, S60 und S90 und überzeugen hierbei durch eine einwandfreie Ausführung und eine umfassende, lückenlose Dokumentation unserer Leistungen. Die Übereinstimmung unserer Leistungen mit den Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung bestätigen wir Ihnen als Bestandteil unserer Dokumentation gemäß § 85a, Abs. 2 der Musterbauordnung (MBO).
Grundlagen für die Herstellung von Kombiabschottungen
Kombiabschottungen bestehen aus einem oder mehreren zugelassenen Brandschutzprodukten, die am Anwendungsort für die Herstellung benötigt werden und über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ) oder Europäische Technische Bewertungen (ETA) geregelt sind. Die Produkte zur Herstellung von Kombiabschottungen sind folglich national oder europäisch geprüft und zugelassen.
Da es für die Planung, Bemessung und Ausführung von Kombiabschottungen als Bauart im Sinne der Landesbauordnung keine abschließenden Technischen Regeln und kein allgemein anerkanntes Prüfverfahren gibt, werden für die Errichtung und Anwendung von Kombiabschottungen allgemeine Bauartgenehmigungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt-Berlin) ausgestellt. Bei der Herstellung von Kombiabschottungen auf der Baustelle handelt es sich dann um Bauarten im Sinne des § 16a der Musterbauordnung (MBO), die auf Grundlage von allgemeinen Bauartgenehmigungen ausgeführt werden.
Diese Dokumente sind der amtliche Nachweis für die Ausführung von Kombiabschottungen. Für die Ausführung von Kombiabschottungen werden entsprechend der allgemeinen Bauartgenehmigung zugelassene Brandschutzprodukte verwendet, die in der Regel auch bei der Herstellung von Kabelabschottungen nach DIN 4102-9 und Rohrabschottungen nach DIN 4102-11 angewendet werden.
Materialien für die Herstellung von Kabelabschottungen
Unsere Brandschutz-Kombiabschottung zur Abschottung von Kabel- und Rohrleitungen wird als Bauart aus verschiedenen Baustoffen auf der Baustelle hergestellt. Dabei setzen wir auf leistungsstarke Brandschutzkomponenten, arbeiten mit zahlreichen Brandschutzsystemen namhafter Hersteller und greifen auf eine Vielzahl zugelassener Systeme und Brandschutzprodukte zurück.
FAQ | Fragen und Antworten …
Sie haben noch Fragen zu unseren Kombiabschottungen? Die häufigsten Fragen zur Brandschutz-Kombiabschottung haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt und beantwortet. Sollten Sie an dieser Stelle keine Antwort auf Ihre Frage finden, nehmen wir uns gern die Zeit, Ihre Fragen direkt zu beantworten. Rufen Sie uns an!
Klassifizierte Brandabschottungen – dazu zählt auch die Kombiabschottung – dürfen innerhalb der Durchführung maximal mit 60 % Kabeln oder Rohren belegt sein. Bei einzelnen Kabeln oder Rohren, die durch Kernbohrungen geführt werden, ist die maximale Größe des Ringspalts zu beachten.
Das ist von System zu System in Abhängigkeit der vorhandenen Wand- und Deckenkonstruktion sehr unterschiedlich und ist in den allgemeinen Bauartgenehmigungen geregelt.
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