Brandschutz-Arten

Die verschiedenen Brandschutz-Arten im Überblick

Bei einem Neubau oder der Sanierung eines Gebäudes ist der Brandschutz ein äußerst wichtiger Faktor, der schon bei der Planung berücksichtigt wird. Bei Großveranstaltungen wie Festivals oder Messen muss für einen ausreichenden Schutz vor der Entstehung und der Ausbreitung von Bränden gesorgt werden. Und auch bei der Planung von Kaminen und Öfen wird der Brandschutz berücksichtigt: beispielsweise bei der Frage, welche Materialien verwendet werden. Brandschutzgrundlagen stellen die gesetzlichen Vorschriften — etwa zu den Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne — sowie technisches Wissen.

Welche verschiedenen Brandschutz-Arten es gibt, wann welche Brandschutz-Art zum Einsatz kommt und was abwehrender Brandschutz ist, erfahren Sie bei uns. ZELENKA bietet Ihnen die Realisierung brandschutztechnischer Anforderungen und Maßnahmen unter Berücksichtigung geltender Normen, Richtlinien und amtlicher Nachweise kostengünstig und termingerecht. Gerne beraten wir Sie zu ganzheitlichem Brandschutz in Berlin und Brandenburg.

Die verschiedenen Arten des Brandschutzes

Es gibt drei Arten des Brandschutzes: den baulichen Brandschutz, den anlagentechnischen Brandschutz und den organisatorischen Brandschutz. Im Folgenden erläutern wir alle drei Brandschutz-Arten und erklären den Unterschied zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz.

Baulicher Brandschutz

Zum baulichen Brandschutz gehören Maßnahmen, die während des Neubaus oder der Sanierung von Gebäuden umgesetzt werden. Dazu gehört die Planung und Umsetzung der vorgeschriebenen Bewegungsflächen für die Feuerwehr und des ungehinderten Zugangs zu Löschwasser. Auch die Aufteilung des Gebäudes in Brandabschnitte gehört zu dieser Brandschutz-Art. Dabei wird die Brandausbreitung durch feuerbeständige Bauteile als Abgrenzung zu anderen Abschnitten des Gebäudes verhindert.

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz (auch betrieblicher Brandschutz genannt) ergänzt die Maßnahmen anderer Brandschutz-Arten. Die Instandhaltung und Wartung von Brandschutzanlagen und Löschgeräten gehören dazu genauso wie der Umgang mit diesen. Auch die Kennzeichnung und das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sowie das Aushängen der Brandschutzordnung und der Notfall-Maßnahmen in Fluren und Räumen zählen zu dieser Brandschutz-Art.

Anlagentechnischer Brandschutz

Zu dieser Brandschutz-Art gehören vor allem Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen wie:

Sprinkleranlagen: Sie verhindern durch das Versprühen von Wasser, dass ein Großbrand entstehen kann. Ausgelöst werden können sie automatisch durch eine Brandmeldeanlage, eine interne Zentrale oder per Hand. Die Sprinkleranlagen werden vor allem in großen Gebäuden wie Einkaufscentern, Bürohäusern oder Produktionshallen eingesetzt.

Gaslöschanlagen: löschen Brände durch gasförmige Löschmittel, die den Sauerstoffgehalt der Luft reduzieren, die Wärmebildung verhindern oder einer anderen Kettenabbruchreaktion hervorrufen. Sie werden anhand des verwendeten Löschmittels unterschieden. Aufgrund des Risikos, das von den Substanzen ausgeht, werden diese Anlagen nur dort eingesetzt, wo Sprinkleranlagen Schäden verursachen würden — beispielsweise in Bibliotheken und Rechenzentren.

Brandmeldeanlagen (BMA): melden die Gefahr eines Brandes an eine Brandmeldezentrale, die diese an andere Brandmelder weitergibt und die je nach Bauart direkt die Feuerwehr oder interne Stellen alarmiert. Auch ein akustischer Alarm im betroffenen Gebäude(-abschnitt), das Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen, Ansteuern von Aufzügen, Schließen von Feuerschutzabschlüssen oder die Auslösung der Löschanlage können automatisch erfolgen. Auf diese Weise können Einschränkungen bei der alltäglichen Nutzung von Gebäuden verhindert werden, beispielsweise, wenn Brandschutztore offen gehalten werden und nur im Notfall automatisch schließen.

Der anlagentechnische Brandschutz überschneidet sich teilweise mit den Maßnahmen des baulichen Brandschutzes.

Vorbeugender und abwehrender Brandschutz

Grundsätzlich wird zwischen vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen bei den Brandschutz-Arten unterschieden. Der vorbeugende Brandschutz dient dem Abwenden eines Brandes, damit es gar nicht erst zu Notfällen kommt. Der abwehrende Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung eines Brandes.

Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes

Der Entwurf und die Planung eines Gebäudes mit Brandschutztoren oder Feuerschutzabschlüssen gehören zu den vorbeugenden Brandschutz-Arten. Auch die Wahl der Baustoffe und die Materialien der verwendeten Bauteile zählen zum vorbeugenden Brandschutz. Die Planung und das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sind ebenfalls Teil der vorbeugenden Maßnahmen. Gesetzliche Grundlagen  des vorbeugender Brandschutzes sind unter anderem die Bauordnungen, Umweltschutzgesetze, Feuerschutzgesetze und das technische Sicherheitsrecht.

Ziele des vorbeugenden Brandschutzes

Ziel der vorbeugenden Arten des Brandschutzes ist es, einen Brandfall zu verhindern. Da dies nicht immer gelingt, steht auch die mögliche Ausbreitung im Mittelpunkt des vorbeugenden Brandschutzes. Mit der Installation von Brandmeldeanlagen sowie dem Einsatz von Brandschutztoren und weiterer Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass ein Brand schnell lokalisiert werden kann. Flucht- und Rettungspläne sorgen dafür, dass Personen aus dem Inneren des Gebäudes schnell ins Freie flüchten und so in Sicherheit bringen können.

Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes

Alle Maßnahmen, die im Brandfall innerbetrieblich oder durch Einsatzkräfte der Feuerwehr zur Brandbekämpfung durchgeführt werden, zählen zu den abwehrenden Arten des Brandschutzes. Sie kommen nur dann zum Einsatz, wenn trotz der Maßnahmen vorbeugender Brandschutz-Arten ein Brand entstanden ist.

Ziele des abwehrenden Brandschutzes

Der abwehrende Brandschutz erfolgt im Brandfall und hat als erste Priorität das Löschen des Brandes und das Bergen und Retten von Menschen. Doch auch Begleitschäden können mitunter auftreten und müssen so weit es geht verringert werden. Zu den Begleitschäden eines Brandes können Schäden durch Löschmittel und Umweltschäden gehören.

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