Rohr­abschottungen

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Brandschutzmanschette Conel

Fachgerechte Ausführung von Rohrabschottungen

✓ Feuerwiderstandsklassen R30, R60, R90 und R120
✓ brennbare und nicht brennbare Rohrleitungen
✓ Nach DIN 4102-11 und den Erleichterungen der LAR

Rohr­abschottungen

Brandschutz fürs Rohr: Rohrleitungen sind ein wesentlicher Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung und durchdringen zwangsläufig auch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken innerhalb eines Gebäudes.
Rohrabschottungen dienen hier als Brandschutz für Rohrdurchführungen in Wand und Decke und können sowohl für brennbare als auch für nicht brennbare Rohre zum Einsatz kommen. Dabei hemmen bzw. verhindern Rohrabschottungen im Brandfall das Schmelzen oder Verbrennen von Rohrleitungen, dichten die Rohrdurchführungen ab und verhindern die Übertragung von Feuer und Rauch in angrenzende Räume und Brandabschnitte, kurzum: Sie schützen Sachwerte und retten im Ernstfall Menschenleben. Rohrabschottungen sind also ein unverzichtbarer Bestandteil des vorbeugenden baulichen Brandschutzes.

Wir haben uns auf die Ausführung von Brandabschottungen für brennbare und nicht brennbare Rohrleitungen spezialisiert und bieten Ihnen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen allgemeinen Bauartgenehmigung des DIBt-Berlin und den Anforderungen der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) eine fachgerechte und einwandfreie Ausführung von Rohrabschottungen in den Feuerwiderstandsklassen R30, R60 und R90 an.

Bei der Ausführung achten wir darauf, dass erforderliche Abstände zu benachbarten Rohr- und Kabelleitungen entsprechend der Leitungsanlagen-Richtlinie oder der allgemeinen Bauartgenehmigung eingehalten werden. Unsere Brandschutzmonteure sind auf die Ausführung von Rohrabschottungen innerhalb der Gebäudetechnik geschult und zertifiziert. Wir kennen die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für die Herstellung von Rohrabschottungen in sämtlichen Feuerwiderstandsklassen und unterbreiten Ihnen gern ein kostengünstiges Angebot über die fachgerechte Abschottung Ihrer bestehenden Rohrleitungen.

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Grundlagen für die Herstellung von Rohrabschottungen

Die Herstellung von Brandabschottungen ist ein elementarer Baustein im vorbeugenden baulichen Brandschutz. Die Notwendigkeit einer Brandschutz-Rohrabschottung wird in den Landesbauordnungen, der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) und der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) der jeweiligen Bundesländer vorgeschrieben.

Anforderungen

Nach den gesetzlichen Anforderungen der Musterbauordnung (MBO) § 14, umgesetzt in den jeweiligen Landesbauordnungen, sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) ausreichend vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Leitungen dürfen gemäß § 40, Absatz 1 der Musterbauordnung durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen in Form einer Brandschutz-Rohrabschottung getroffen sind.

Weitere rechtliche Anforderungen und Bestimmungen finden sich in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) des DIBt-Berlin. Ergänzende Vorschriften finden sich seit der Einführung der Bauproduktenverordnung in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB).

Klassifizierung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die bauaufsichtlichen Anforderungen und Klassen für Rohrabschottungen nach DIN 4102-11 und eine Abbildung der Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK):

Feuerwiderstandsklassen für Kabelabschottungen Feuerwiderstandsdauer in Minuten
R30 30
R60 60
R90 90
R120 120

Einheitstemperaturzeitkurve
ETK_1
ETK_1_T30
ETK_1_T60
ETK_1_T90

Prüfung und Nachweise von Rohrabschottungen

Die brandschutztechnische Prüfung und Klassifizierung von Rohrabschottungen erfolgt gemäß DIN 4102-11 oder DIN EN 13501-2. Als Nachweis werden bei anerkannten Prüfverfahren allgemeine Prüfzeugnisse (AbP) ausgestellt. Liegen keine anerkannten Prüfverfahren vor, können Europäische Technische Bewertungen (European Technical Assessment, ETA) auf Grundlage einer EAD (European Assessment Document, zu Deutsch "Europäisches Bewertungsdokument") oder allgemein bauaufsichtliche Zulassungen ausgestellt werden. Seit Einführung der Bauproduktenverordnung werden als Anwendbarkeitsnachweis für die Ausführung von klassifizierten Rohrabschottungen allgemeine Bauartgenehmigungen benötigt. Diese Dokumente werden durch das Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt-Berlin) ausgestellt und enthalten die Bestimmungen und Voraussetzungen für die fachgerechte Herstellung von Rohrabschottungen am Anwendungsort.

Zulassungen
abp
abz
eta
abg

Rohrabschottungen für brennbare Rohre

Brennbare Rohrleitungen werden in der Regel mit aufschäumenden Materialien wie z. B. Schäumen, Brandschutzmanschetten oder Bandagen ausgeführt. Diese schäumen im Brandfall bei einer festgelegten Ansprechtemperatur auf und verhindern einen Brandüberschlag in die angrenzenden Brandabschnitte. Brandschutzmanschetten werden bei feuerwiderstandsfähigen Wänden beidseitig und im Deckenbereich unterseitig montiert.

Rohrabschottungen für nicht brennbare Rohre

Nicht brennbare Rohrleitungen können aus brandschutztechnischer Sicht isoliert oder unisoliert abgeschottet werden. Aus wärmeschutztechnischen Gründen empfiehlt sich jedoch eine Isolierung der durchführenden Rohrleitungen. Die Wahl der Isolierung hat dabei jedoch unmittelbaren Einfluss auf die Wahl der passenden Rohrabschottung. Nicht brennbare Rohrleitungen werden daher beispielsweise mit nicht brennbaren Isolierungen aus Mineralfasern ummantelt, wobei die Rohdichte der durchführenden Isolierung und der Streckenisolierung berücksichtigt werden muss.

Materialien für die Herstellung von Rohrabschottungen

Rohrleitungen bestehen aus brennbaren oder nicht brennbaren Baustoffen, die in der Regel zur Wärme- und / oder Schalldämmung mit brennbaren oder nicht brennbaren Isolierungen ummantelt sind. Um diese isolierten oder unisolierten Rohrleitungen fachgerecht abschotten zu können, setzen wir verschiedene geprüfte und zugelassene Schottsysteme wie z. B. Brandschutzmanschetten oder Brandschutzschäume ein. Bei der Ausführung von Rohrabschottungen setzen wir auf innovative Systemhersteller und ein großes Portfolio an klassifizierten Schottsystemen.

Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die verschiedenen Materialien für die Herstellung von klassifizierten Rohrabschottungen in den Feuerwiderstandsklassen R30, R60, R90 nach DIN 4102-11.

Produkte
Brandschutzschaum HILTI FX
Brandschutzschaum

Brandschutzschäume eignen sich hervorragend für den Verschluss von kleineren elektrischen Leitungen und / oder Rohrleitungen innerhalb von feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken. Sie bestehen aus einer intumeszierenden Schottmasse, die im Brandfall eine chemische Reaktion auslöst und um ein Vielfaches aufschäumt. Brandschutzschäume werden von verschiedenen Herstellern angeboten und eignen sich sowohl für die Herstellung von Kabelabschottungen nach den Erleichterungen der Muster Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR), als auch für die Herstellung von klassifizierten Kabelabschottungen für eine Feuerwiderstandsdauer von bis zu 120 Minuten in den Feuerwiderstandsklassen S30, S60, S90 und S120. Bei klassifizierten Brandabschottungen wird die Anwendbarkeit außerhalb der Erleichterungen der MLAR im Sinne der Landesbauordnung über allgemeine Bauartgenehmigungen (AbG) des DIBt-Berlin geregelt. Ein Vorteil von dämmschichtbildenden Brandschutzschäumen ist die einfache Nachbelegung von elektrischen Leitungen ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen.

Hilti Brandschutzmörtel CP 636
Brandschutzmörtel

Zementgebundene Brandschutzmörtel werden für die Herstellung von Rohrabschottungen und zum Verschluss von Fugen an Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen (Brandschutztüren / Brandschutzklappen) eingesetzt. Sie erfüllen die Mörtelklasse M10 nach DIN EN 998-2, verfügen über Prüfzeugnisse zur Klassifizierung des Brandverhaltens nach DIN EN 13501-1 und werden per Hand oder mittels maschineller Mörtelpumpen hohlraumfrei in die Bauteilöffnung eingebracht. Brandschutzmörtel auf Zementbasis können zur Herstellung von Rohrabschottungen nach den Erleichterungen der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) oder zur Herstellung von klassifizierten Rohr- und Kombiabschottungen in den Feuerwiderstandsklassen R30, R60, R90 und R120 verwendet werden.

Conlit Mineralwolldämmung
Rohrisolierungen aus Steinwolle

Kunstharzgebundene druckfeste Rohrschalen aus Steinwolle erfüllen die Brandklasse nicht brennbar A2 nach DIN 4102-1. Sie sind mit einer gitternetzverstärkten Aluminium-Sandwich-Folie kaschiert und isolieren die zu schützenden Rohrleitungen innerhalb der Wand- oder Deckendurchführung mit einer Rohdichte von mindestens 150 kg/m³. In Verbindung mit Streckenisolierungen sind Rohrschalen aus Steinwolle ein wesentlicher Bestandteil von klassifizierten Rohrabschottungen in den Feuerwiderstandsklasse R30, R60, R90 und R120 nach DIN 4102-11. Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass angrenzende Streckenisolierungen auf jeder Seite der Rohrdurchführung über eine Länge von mindestens 1,50 m isoliert werden. Für die Streckenisolierung können Dämmmaterialien mit einer niedrigeren Rohdichte verwendet werden.

Brandschutzmanschette Hilti CP 644
Brandschutzmanschetten

Brandschutzmanschetten zur Herstellung von klassifizierten Rohrabschottungen schäumen im Brandfall auf und verschließen die Durchführung von brennbaren Rohrleitungen. Bei Wänden mit brandschutztechnischen Anforderungen erfolgt die Montage von Rohrmanschetten auf beiden Wandseiten. Im Deckenbereich genügt die Montage an der Deckenunterseite. Brandschutzmanschetten erfüllen die Feuerwiderstandsklassen R30, R60, R90 und R120 nach DIN 4102-2 / DIN EN 13502-2. Neben einer Montage an Massivwänden und Massivdecken können Brandschutzmanschetten auch an Leichtbauwänden und Leichtbaudecken montiert werden.

Brandschutzbandage
Brandschutzbandagen

Brandschutzbandagen dienen zur Abschottung von Kunststoffverbundrohren und nicht brennbaren Rohrleitungen mit brennbaren Isolierungen. Hierbei handelt es sich um klassifizierte Rohrabschottungen die eine Feuerwiderstandsdauer von 30, 60, 90 oder 120 Minuten erfüllen. Nicht brennbare Rohrleitungen mit Isolierungen aus Polyurethan, Synthesekautschuk, Schaumglas und Mineralwolle können durch den Einsatz von intumeszierenden Brandschutzbandagen effektiv abgeschottet werden um eine Übertragung von Feuer und Rauch in angrenzende Bereiche (Brandabschnitte) zu verwenden. Auch diese Schottsysteme müssen als Bauart für die Anwendbarkeit über allgemeine Bauartgenehmigungen des DIBt-Berlin geregelt sein.

FAQ | Fragen und Antworten ...

Wer darf klassifizierte Rohrabschottungen ausführen?

Die Herstellung von klassifizierten Rohrabschottungen darf nach den Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung Punkt 2.4.3 nur durch geschulte und zertifizierte Unternehmen ausgeführt werden. Der Antragsteller der allgemeinen Bauartgenehmigung hat eine Liste der Unternehmen zu führen, die aufgrund seiner Unterweisungen ausreichende Fachkenntnisse besitzen, den Genehmigungsgegenstand, also die Rohrabschottung, zu herzustellen.

Müssen Rohrabschottungen nach der MLAR gekennzeichnet werden?

Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) spezifiziert die baurechtlichen Anforderungen bei der Abschottung von Leitungsanlagen wie zum Beispiel Rohrleitungen und ermöglicht bei der Verlegung und dem Verschluss von einzelnen Leitungen einige Erleichterungen. Eine Kennzeichnungspflicht wird in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie nicht gefordert. Wir haben uns jedoch dazu entschlossen auch diese Abschottungen im Rahmen unserer Dokumentation zu erfassen und zu kennzeichnen.

Wie groß darf eine Abschottung ausgeführt werden?

Das ist von System zu System in Abhängigkeit der vorhandenen Wand- und Deckenkonstruktion sehr unterschiedlich und ist in den allgemeinen Bauartgenehmigungen geregelt.

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